Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 10.02.2008, 11:03
Kenjin Kenjin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 2
Kenjin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Folgende Lage:

2 Mieter in einem Reihenhaus sind sich "uneins" über den Lärmpegel der Kinder.

Situation Mieter A: Ein Paar, Kinderlos, zugezogen
Situation Mieter B: Famile mit 3 Kindern, (2/5/11)

Die Mieter A sind sich dessen bewußt, dass ein erhöhter Lautstärkepegel hingenommen werden muss (Trippelschritte des 2jährigen, gelegentl. Lachen und Schreien). Dieses passiert allerdings nach Einschätzung von Mieter A im unzumutbaren Maße. Argumente:

1) Dauerpoltern beginnt ab morgens 7.30h (auch am Wochenende)
2) Häufiges Geschrei/Rufe nach den Eltern (ohne Reaktion dieser)
3) Ein Schlafen trotz "Ohropax" ist nicht möglich.

Ein vermeintlich klärendes Gespräch mit dem Vermieter hat bereits stattgefunden. Ca. 2 Wochen war relativ Ruhe, danach ging es in alter Lautstärke weiter.

Argumente Mieter B:

1) 3 Kinder kann man nicht ständig unter Kontrolle behalten
2) Die Kinder sollen "spielen lernen"
3) Ein Anbinden am Küchentisch den ganzen Tag sein bei ihnen nicht vorgesehen (Zitat)
4) Mieter A hätte wissen müssen worauf sie sich bei Einzug einlassen, schließlich sei die Anzahl und das Alter der Kinder bekannt gewesen.

Nach Erachten von Mieter A ist das Reihenhaus in Akustikschalldämmung nicht sehr hellhörig, in der "Trittschalldämmung" (also dumpfe Töne/Gepolter) widerrum sehr hellhörig. Dieser Umstand ist Mieter B bekannt, er geht sogar so weit, das ganze Bauverhältnis als "Hellhörig" zu bezeichnen.


Mieter B befindet sich am Reihenhausende, Mieter A direkt davor. Die Wohnung zur anderen Seite von Mieter A ist seit geraumer Zeit leer. Als Auszugsgrund wurde damals u. a. die Lärmbelästigung von Mieter B benannt. Dieses liegt dem Vermieter schriftlich vor.

Der Vermieter empfahl dem Mieter A, er möge sich schriftlich beschweren. Dies beinhaltet allerdings aus Sicht von Mieter A nur Nachteile für den Vermieter (sprich Pflicht zur Nachbesserung, Mietminderungsandrohung...). Aufgrund der guten Atmosphäre zum Vermieter möchte Mieter A von solchen Maßnahmen b.a.w. absehen.

Welche Möglichkeiten hat Mieter A in dieser Situation für ein wenig mehr Respekt untereinander zu sorgen? Niemand hat es auf einen Rechtstreit abgesehen, Mieter A hätte lediglich gern die Möglichkeit sein Heim als "Ort der Erholung" zu nutzen.

Mieter A dankt für jeden hilfreichen Tipp!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.02.2008, 12:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Es wurde schon erkannt, Kinder machen keinen Lärm es sind nur Geräusche die unterschiedlich beurteilt werden.

Es gibt hier eine Seite, die sich damit befasst.
http://www.kinderinfo.de/rechte/laerm.htm

Geben Sie in Google Kinderlärm ein!

Bei dem 11 jährigen Kind kann man schon im gewissen Rahmen Rücksicht erwarten. Bei den jüngeren wird es schon schwieriger.
Es kommt immer darauf an, auf welcher Seite man steht. Eine Mutter, die zwischen 20 tobenden Kindern sitzt, der macht es nichts aus. Jemand der außerhalb, nicht dazugehört, den stört es.
Bei einer Kreissäge stört den der sägt das Geräusch nicht. Im Konzert ist es genauso laut, wenn nicht noch lauter!

Freuen Sie sich, dass Kinder in der Nähe sind.
Es hilft eben nur warten bis die Kinder etwas größer sind.

Mietminderung hilft nicht die Geräusche zu unterbinden!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.02.2008, 19:12
Kenjin Kenjin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 2
Kenjin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Es geht ja auch weniger um den Lärm der Kinder als um die Bereitschaft der Eltern ein wenig durchzugreifen. Mit einem "ist halt so, das Recht ist auf unserer Seite" kann man von "unserer" Seite auch keinerlei Entgegenkommen erwarten.
Die Kinder sind echt süß, aber sie machen halt so weit, wie die Eltern es zulassen...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.02.2008, 19:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Zitat:
Zitat von Kenjin
Die Kinder sind echt süß, aber sie machen halt so weit, wie die Eltern es zulassen...
Nein, es sind nicht die Eltern, es sind die Kinder.
Wie wollen Sie einem Kleinkind verbieten nach den Eltern zu rufen?
Kinder rufen oft und kennen keinen Lärm. Man kann dies oft sagen, aber das Kind versteht es nicht damit umzugehen. Deshalb war mein Hinweis, bei dem 11 jährigen kann man schon Einsicht erkennen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kinderlärm ist eine Sache ... Jottaka Nachbarschaftsrecht 3 12.05.2007 12:58
Hundegebell und Kinderlärm manjana Nachbarschaftsrecht 4 22.11.2006 13:23
Kinderlärm roland1 Nachbarschaftsrecht 1 01.03.2006 07:19


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1