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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Folgende Lage:
2 Mieter in einem Reihenhaus sind sich "uneins" über den Lärmpegel der Kinder. Situation Mieter A: Ein Paar, Kinderlos, zugezogen Situation Mieter B: Famile mit 3 Kindern, (2/5/11) Die Mieter A sind sich dessen bewußt, dass ein erhöhter Lautstärkepegel hingenommen werden muss (Trippelschritte des 2jährigen, gelegentl. Lachen und Schreien). Dieses passiert allerdings nach Einschätzung von Mieter A im unzumutbaren Maße. Argumente: 1) Dauerpoltern beginnt ab morgens 7.30h (auch am Wochenende) 2) Häufiges Geschrei/Rufe nach den Eltern (ohne Reaktion dieser) 3) Ein Schlafen trotz "Ohropax" ist nicht möglich. Ein vermeintlich klärendes Gespräch mit dem Vermieter hat bereits stattgefunden. Ca. 2 Wochen war relativ Ruhe, danach ging es in alter Lautstärke weiter. Argumente Mieter B: 1) 3 Kinder kann man nicht ständig unter Kontrolle behalten 2) Die Kinder sollen "spielen lernen" 3) Ein Anbinden am Küchentisch den ganzen Tag sein bei ihnen nicht vorgesehen (Zitat) 4) Mieter A hätte wissen müssen worauf sie sich bei Einzug einlassen, schließlich sei die Anzahl und das Alter der Kinder bekannt gewesen. Nach Erachten von Mieter A ist das Reihenhaus in Akustikschalldämmung nicht sehr hellhörig, in der "Trittschalldämmung" (also dumpfe Töne/Gepolter) widerrum sehr hellhörig. Dieser Umstand ist Mieter B bekannt, er geht sogar so weit, das ganze Bauverhältnis als "Hellhörig" zu bezeichnen. Mieter B befindet sich am Reihenhausende, Mieter A direkt davor. Die Wohnung zur anderen Seite von Mieter A ist seit geraumer Zeit leer. Als Auszugsgrund wurde damals u. a. die Lärmbelästigung von Mieter B benannt. Dieses liegt dem Vermieter schriftlich vor. Der Vermieter empfahl dem Mieter A, er möge sich schriftlich beschweren. Dies beinhaltet allerdings aus Sicht von Mieter A nur Nachteile für den Vermieter (sprich Pflicht zur Nachbesserung, Mietminderungsandrohung...). Aufgrund der guten Atmosphäre zum Vermieter möchte Mieter A von solchen Maßnahmen b.a.w. absehen. Welche Möglichkeiten hat Mieter A in dieser Situation für ein wenig mehr Respekt untereinander zu sorgen? Niemand hat es auf einen Rechtstreit abgesehen, Mieter A hätte lediglich gern die Möglichkeit sein Heim als "Ort der Erholung" zu nutzen. Mieter A dankt für jeden hilfreichen Tipp! ![]() |
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#2
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AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung
Es wurde schon erkannt, Kinder machen keinen Lärm es sind nur Geräusche die unterschiedlich beurteilt werden.
Es gibt hier eine Seite, die sich damit befasst. http://www.kinderinfo.de/rechte/laerm.htm Geben Sie in Google Kinderlärm ein! Bei dem 11 jährigen Kind kann man schon im gewissen Rahmen Rücksicht erwarten. Bei den jüngeren wird es schon schwieriger. Es kommt immer darauf an, auf welcher Seite man steht. Eine Mutter, die zwischen 20 tobenden Kindern sitzt, der macht es nichts aus. Jemand der außerhalb, nicht dazugehört, den stört es. Bei einer Kreissäge stört den der sägt das Geräusch nicht. Im Konzert ist es genauso laut, wenn nicht noch lauter! Freuen Sie sich, dass Kinder in der Nähe sind. Es hilft eben nur warten bis die Kinder etwas größer sind. Mietminderung hilft nicht die Geräusche zu unterbinden! |
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#3
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AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung
Es geht ja auch weniger um den Lärm der Kinder als um die Bereitschaft der Eltern ein wenig durchzugreifen. Mit einem "ist halt so, das Recht ist auf unserer Seite" kann man von "unserer" Seite auch keinerlei Entgegenkommen erwarten.
Die Kinder sind echt süß, aber sie machen halt so weit, wie die Eltern es zulassen... |
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#4
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AW: Kinderlärm aus der Nachbarwohnung
Zitat:
Wie wollen Sie einem Kleinkind verbieten nach den Eltern zu rufen? Kinder rufen oft und kennen keinen Lärm. Man kann dies oft sagen, aber das Kind versteht es nicht damit umzugehen. Deshalb war mein Hinweis, bei dem 11 jährigen kann man schon Einsicht erkennen. |
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