Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Bewertung: Bewertung: 1 Stimmen, 3,00 durchschnittlich.
  #1  
Alt 13.07.2006, 10:23
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 57
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Kinder-und anderer Lärm - wie viel zumutbar?

Familie A wohnt in der untersten Etage eines Mietshauses und hat 3 Kleinkinder, alles Mädchen (Alter 2 - 6 Jahre).

Familie B wohnt in der 2. Etage, über Familie A und sie sind die Großeltern der 3 Kinder.

Familie C wohnt über Familie B.

1. Fall:

Die Kinder der Familie A spielen tagtäglich ohne elterliche Aufsicht!!! auf dem Hinterhof. Besonders eines der Kinder quietscht lautstark, wenn es geärgert wird, oder auch einfach nur aus Lust und Laune um scheinbar Aufmerksamkeit zu erregen. Dieses "Quietschen" erfolgt so laut es nur geht, mehrmals in der Minute und oft Stunden lang.

Von den Eltern, oder Großeltern keine Spur und auch nie eine Ermahnung, leiser zu sein.

Frage: muss man dies dulden?

2. Fall:

Familie A und B kommen (wochentags) nachts um 22:30 Uhr nach Hause.
Familie A geht noch mit zu Familie B und es werden auf deren Balkon so laute Unterhaltungen geführt, so daß Familie C, deren Schlafzimmer schräg über dem Balkon der Familie B liegt, nicht schlafen kann.
Erst als Familie C um 23:30 Uhr das Fenster (etwas lautstark) geschlossen hatte, wurde es auf dem unteren Balkon etwas ruhiger.

Wie ist da die Rechtslage?

3. Fall:

Der Mann der Familie C muß aus beruflichen Gründen immer über die neuesten Nachrichten informiert sein, deshalb setzt er sich morgens vor der Arbeit von 6:30 bis 7 Uhr auf den Balkon, liest Zeitung und hört leise die Nachrichten im Radio.
Nun hat sich Familie B über das Radio, was wirklich nicht laut ist, beschwert.

Zu recht?


Wäre über ausführliche Antworten, mögl. mit §§ und aktuellen Urteilen sehr dankbar.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.07.2006, 11:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kinder-und anderer Lärm - wie viel zumutbar?

Über die Geräusche der Kinder sollten Sie googlen. Da werden Sie keine Möglichkeit haben etwas abzustellen.
Ab 20 Uhr ist die Läutstärke so einzuhalten, dass diese den Nachbarn nicht stört.
Dies geht aus der TA Lärm hervor. Dies gilt auch für die Morgenstunde. Zusätzlich zu den Zeiten gibt es Ortssatzungen die morgens ab 6 Uhr gelten.
Ab 22 Uhr ist Nachtruhe!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Spielhaus für Kinder riskpilot Nachbarschaftsrecht 1 20.05.2006 14:03
Gartenpumpe und Lärm Willy-Martin Nachbarschaftsrecht 1 11.05.2006 19:19
Fussballspielende Kinder mogli3 Nachbarschaftsrecht 1 01.05.2006 17:31
elternunterhalt, Kinder , Hund, Katze, 2 Autos brigitte Familienrecht 3 22.03.2006 19:17
Recht auf Beseitigung wg. Optik und Lärm snowjogg Nachbarschaftsrecht 7 21.02.2006 10:37


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1