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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Familie A wohnt in der untersten Etage eines Mietshauses und hat 3 Kleinkinder, alles Mädchen (Alter 2 - 6 Jahre).
Familie B wohnt in der 2. Etage, über Familie A und sie sind die Großeltern der 3 Kinder. Familie C wohnt über Familie B. 1. Fall: Die Kinder der Familie A spielen tagtäglich ohne elterliche Aufsicht!!! auf dem Hinterhof. Besonders eines der Kinder quietscht lautstark, wenn es geärgert wird, oder auch einfach nur aus Lust und Laune um scheinbar Aufmerksamkeit zu erregen. Dieses "Quietschen" erfolgt so laut es nur geht, mehrmals in der Minute und oft Stunden lang. Von den Eltern, oder Großeltern keine Spur und auch nie eine Ermahnung, leiser zu sein. Frage: muss man dies dulden? 2. Fall: Familie A und B kommen (wochentags) nachts um 22:30 Uhr nach Hause. Familie A geht noch mit zu Familie B und es werden auf deren Balkon so laute Unterhaltungen geführt, so daß Familie C, deren Schlafzimmer schräg über dem Balkon der Familie B liegt, nicht schlafen kann. Erst als Familie C um 23:30 Uhr das Fenster (etwas lautstark) geschlossen hatte, wurde es auf dem unteren Balkon etwas ruhiger. Wie ist da die Rechtslage? 3. Fall: Der Mann der Familie C muß aus beruflichen Gründen immer über die neuesten Nachrichten informiert sein, deshalb setzt er sich morgens vor der Arbeit von 6:30 bis 7 Uhr auf den Balkon, liest Zeitung und hört leise die Nachrichten im Radio. Nun hat sich Familie B über das Radio, was wirklich nicht laut ist, beschwert. Zu recht? Wäre über ausführliche Antworten, mögl. mit §§ und aktuellen Urteilen sehr dankbar. |
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#2
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AW: Kinder-und anderer Lärm - wie viel zumutbar?
Über die Geräusche der Kinder sollten Sie googlen. Da werden Sie keine Möglichkeit haben etwas abzustellen.
Ab 20 Uhr ist die Läutstärke so einzuhalten, dass diese den Nachbarn nicht stört. Dies geht aus der TA Lärm hervor. Dies gilt auch für die Morgenstunde. Zusätzlich zu den Zeiten gibt es Ortssatzungen die morgens ab 6 Uhr gelten. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe! |
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