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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 10.03.2009, 15:19
1Anonyma1 1Anonyma1 ist offline
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Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 3
1Anonyma1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kind zurück! Wie stehen die Chancen?



Hallo!

Wie wäre es, wenn eine Mutter (der leibliche Vater hat sich nicht gekümmert) nach der Geburt gesundheitlich nicht in der Lage ist, sich vollkommen um ihr Kind zu kümmern. Da das Kind eine leichte Unterversorgung aufwies, beantragt die Mutter beim Jugendamt eine Hilfe, in Form von Pflege.

Die Mutter und das Kind haben sich dann nach ca. 9 Monaten das erste Mal wieder gesehen und dann alle 14 Tage Kontakt gehabt.
Das Jugendamt stellt sich quer.

Das Wohl des Kindes ist in keinster Weise gefährdet. Mutter gesund und nun verheiratet. Der Mann geht arbeiten. Sie haben eine eigene Wohnung und die Großmutter wohnt im selben Haus.
Das gefährliche Umfeld (in Form eines Alkoholikers, der mit im Haus wohnte) hat sich auch erledigt, da dieser Mann nicht mehr dort wohnt.

Nun wären also alle Sorgenfaktoren wieder beseitigt. die Frau vom Jugendamt, die für die Pflegeeltern und die Mutter zuständig ist, will das Kind jedoch nicht mehr raus rücken.

Es wird gedroht, dass wenn die Mutter den Antrag auf Hilfe zurückzieht (wie es ja im Bewilligungbescheid steht), würde das Juhendamt das Umgangsrecht einklagen.

Nun frage ich mich, wieso soltle die Mutter ihr Kind nicht wieder bekommen? Es hätte es gut bei seiner Mutter und dem Stiefvater. Ich kann mir kein besseres Umfeld vorstellen.
Und vorallem, was passiert wirklich, wenn sie den Antrag zurück zieht?

Bekommt sie das Kind dann erstmal wieder? Kann das Jugendamt das verwehren?

Das beschäftigt mich wirklich sehr. Die beiden sind tolle Menschen und ich verstehe nicht, dass man gerade ihnen das Kind verwehrt.

MfG

1Anonyma1
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  #2  
Alt 27.07.2009, 15:36
Paragrafix Paragrafix ist offline
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Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 2
Paragrafix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kind zurück! Wie stehen die Chancen?

Guten Tag "1Anonyma!"!

Sie scheinen nicht unmittelbar Betroffener zu sein, deshalb sind Ihre Feststellungen und Betrachtungen sehr differenziert zu betrachten.

Für diesen Fall dürfte eine Entscheidung eines Familiengerichtes voran gegangen zu sein, dessen Inhalt für eine weitere Einschätzung hier erforderlich wäre.

Viel Glück
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