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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Hallo erstmal! :-)
Ich habe eigentlich eine vielzahl an Fragen, da ich scheinbar arbeitstechnisch an Sklaventreiber/ Energievampire/ Halsabschneider etc. geraten bin. Es handelt sich um einen privaten Arbeitgeber ( ambulante Krankenpflege ) bzw. Zwei die sich selbständig gemacht habe, und ich damals den Fehler gemacht habe und mitgegangen bin. Ihr werdet euch jetzt sicherlich denken: "Na und? Dann such dir eine andere Arbeitsstelle!" Was absolut richtig ist. Die Sache ist nur leider etwas verfahren, da ich so wie es augenscheinlich aussieht mit Minus aus der Sache gehe. Soll heißen Minusstunden und Kosten für eine Fortbildung die ich evtl. zurück erstatten muß. Und da haben wir den Kern meines Problems. Die erste Frage die sich da stellt ist nämlich: Gibt es was die Rückerstattung von Fortbildungskosten angeht, bei der Kündigung ( vom Arbeitnehmer aus ) eine Verjährungsfrist??? Aus meinem Arbeitsvertrag geht da nichts hervor. Die zweite Frage lautet: Da bei uns ja sowas wie ein Stundenkonto geführt wird und ich in der ersten Zeit der Selbständigkeit natürlich ein Haufen an Minus eingefahren habe, was ja auf der Hand liegt, da man ja nicht sofort so viele Patienten hat wie man es bräuchte. Ich habe jedoch trotzdem immer mein Vollzeit- Lohn bekommen, da es eine Voraussetzung meinerseits war um bei denen anzufangen. Gibt es in diesem Falle vielleicht auch eine Verjährungsfrist??? Die Sache ist ja auch, dass man erst als ambulanter Pflegedienst gelten kann, wenn man glaub ich mindestens 4 Vollzeitkräfte hat und dann natürlich die Leitung & Stellvertretung hat. Von daher war es sowieso eine Grundvoraussetzung!?! Eine weitere Frage ist: Wie viele Stunden müssen nochmal zwischen den Diensten liegen so dass gewährleistet ist, dass der Arbeitnehmer seine nötige Erholungsphase hat???? Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, das wäre spitze. :-) Lg, Enomis Geändert von Enomis76 (29.06.2009 um 15:43 Uhr). |