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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 06.10.2009, 13:01
Speranza Speranza ist offline
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 4
Speranza befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kelleraufbruch durch Vermieter

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir beantworten könnte, ob im folgenden Fall ein Verletzung des Hausfriedens gemäß § 569 II BGB vorliegt.

1.)
Vermieter A bricht im Rahmen von bereits seit länger andauernden Reperaturarbeiten den Keller von Mieter B auf.

Heute hat Mieter B gesehen, dass sein Keller aufgebrochen worden ist und einige Dinge wie z.B. ein Fernseher und eine Bohrmaschine fehlen. Da er sieht, dass in dem Keller neue Rohre verlegt worden sind, ruft er zuerst den Vermieter A an und nicht direkt die Polizei.

Verbieter A sagt darauf hin, dass er den Keller aufgebrochen habe, da er angeblich nicht wusste wem dieser Keller gehört. Das Mietshaus ist nicht sonderlich groß (13 Parteien) und anhand der Gegenstände im Keller, die man von außen sehen kann, hätte man die Anzahl der in Frage kommenden Mieter auf ca. 5 eingrenzen können. Zudem wurde auch Tage zuvor per Aushang darauf hingewiesen, dass das Wasser am folgenden Tag abgestellt wird. So hätte nach Meinung von Mieter B per Aushang angemeldet werden können, dass in den nästen Tagen der Zutritt zu den Kellern benötigt wird.

Nach Aussage des Vermieters seien der Fernseher und die anderen fehlenden Gegenstände auch nicht gestohlen worden, sondern befänden sich in einem der anderen Kellerräume. Mieter B solle doch einfach mal in die anderen Räume hineinschauen.

Nach dem Aufbruch haben Vermieter A und Mieter B sich übrigens im Haus mehrfach gesehen ohne das Vermieter A auf die Probleme im Keller hingewiesen hätte.

2.)
Im Rahmen der Arbeiten wurde unter dem Schlafzimmer von Mieter B eine Pumpe installiert, die über den Tag und die NAcht verteilt für ca. 5 Sekunden ein so lautetes Geräusch macht, dass sogar die Gläser in der Vetrine klirren. (Die alte Pumpe war auch schon laut, aber die neue sprengt die alte Lautstärke noch um einiges.)


Schonmal vielen Dank für eine Antwort!
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  #2  
Alt 06.10.2009, 16:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Kelleraufbruch durch Vermieter

Zitat:
Zitat von Speranza
ein Verletzung des Hausfriedens gemäß § 569 II BGB vorliegt.
Was hat § 569 BGB mit Hausfriedensbruch zu tun?
Nach StGB § 123 ist es Hausfriedensbruch.

Wenn die Pumpe lauter ist, dann muss man dem Vermieter dies mitteilen.
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  #3  
Alt 06.10.2009, 16:44
Speranza Speranza ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 4
Speranza befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kelleraufbruch durch Vermieter

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Nach StGB § 123 ist es Hausfriedensbruch.
Aber es ist doch dann auch ein Grund um fristlos zu kündigen, oder? Wer weiss was der Vermieter in unserer Abwesenheit, z.B im Urlaub, sonst noch so macht...
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  #4  
Alt 06.10.2009, 17:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Kelleraufbruch durch Vermieter

Das LG Berlin, 64 S 305/98 meint, es kann fristlos gekündigt werden. Das Verhalten ist eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit und Hausfriedensbruch. Dadurch sei ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar. Hier wurde die Wohnung wegen einer Reparatur betreten.
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