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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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keine Nebenkostenabrechnung
hallo,
A ist Vermieter von B, B hat vom Vermieter A keine Nebenkostenabrechnung von 2005 bekommen. B hat A schon mehrere Briefe geschrieben und telefonate geführt,A hat B immer mit den Worten; ich kümmere mich drum, vertröstet. A hat daraufhin seit Januar 07 die Nebekosteneinbehalten und zahlt so nur noch die Kaltmiete. So nun zu meiner Frage: Kann B fristlos kündigen? Wäre das ein grund? Was kann B noch machen? Dazu kommt noch das B seit zwei jahren auf eine neue Duschkabiene wartet,denn die war schon beim Einzug defekt. Ich hoffe mir konnte jemand folgen und mir kann jemand helfen. Vielen lieben Dank im Voraus! LG Summer |
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#2
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AW: keine Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten sind keine Miete! Wenn ich B wäre würde ich noch schnell die laufenden, monatlichen Nebenkosten bezahlen, ehe die Mahnung ins Haus flattert. Nebenkosten sind Auslagen. Eventuell tritt der VM in Vorleistung.
Warum so zappelig? Irgendwann tritt die Verjährung ein. Diese ist abhängig, wann die Abrechnungsperiode in den letzten Jahren war. Ist die Verjährung eingetreten, dann kann die Abrechnung trotzdem gerichtlich durchgesetzt werden. Hier kann jedoch nur der Mieter zuviel bezahlte Nebenkosten zurückfordern. Kann die Duschkabine nicht genutzt werden? Mietminderungen liegen zwischen 3 bis 20%. Schriftlich auffordern! Dann ab Aufforderung Mietminderung machen. Für eine fristlose Kündigung reicht es für B wohl nicht! A könnte evtl. wegen zurückhalten der Nebenkosten kündigen! Geändert von Wahrsager (28.06.2007 um 14:51 Uhr). |
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#3
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AW: keine Nebenkostenabrechnung
Danke für die Antwort:
B weiß das er Geld noch rausbekommt von der Nebenkostenabrechnung,das weiß B von den anderen Wohnungseigentümern und B hat noch einen Nachbarn C dem es nicht anders geht. C hat B gesagt,nur wenn man die Nebenkosteneinbehält hätte man noch anspruch auf die Auszahlung des noch ausstehendem Guthabens. Die Dusche von B kann man benutzen nur steht danach das ganze Bad unterwasser und 3 Handtücher mehr in der Wäsche,weil man das Bad damit auslegen muss. |
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#4
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AW: keine Nebenkostenabrechnung
Wenn die Nebenkostenabrechnung für den Vermieter verjährt ist, dann stellt man bei Gericht eine Klage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Zurückzahlung zuviel gezahlter Kosten.
Sollte sich herausstellen, das der Vermieter noch Kosten bezahlt bekommt, dann sind diese verjährt. Außer er konnte erst jetzt Rechnungen einfließen lassen, die er selbst erst jetzt bekommen hat. Was ist denn an der Dusche defekt? Natürlich kann man sagen, ich kann diese nicht nutzen, weil es Folgeschäden gibt. Der Mieter hat auch eine Sorgfallspflicht! |
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