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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 24.02.2007, 13:49
Hans L. Hans L. ist offline
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Hans L. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Kein Mietvertrag-Kündigungsfrist(EILT)

Hallo folgendes Problem.
A hat sein Haus(Eigentum) zur Nutzung an B , ohne bisheriegen Mietvertrag (mündl. Vereinbarung)übergeben.
A hat mit B eine mündliche Vereinbarung,Nebenkosten(Heizung,W/Kalt-wasser,Strom,Müll) zu zahlen an A.
A verlangte jetzt nach ca 8 Monaten laut mündl. Absprache mit B einen Mietvertrag mit Kompletter Übernahme der Miete von B und alleinige Zahlung NK.
B bemängelt jetst das kommplette Haus,( Schimmelbildung im ganzen Haus,E-Anlage def.,Wasserleitungen marode,Isolierung des ganzen Hauses bis unterm Dach nicht ausreichend)
A besitzt durch früheren Kauf ,Unterlagen die es belegen das es nicht der Fall ist!
B würde A nichts mehr zahlen wollen,wegen angeblicher Mängel!!
A möchte jetzt B so schnell wie möglich aus dem Haus haben wegen diesen Sreitigkeiten!!
Wie soll A sich verhalten um B so schnell wie möglich aus den Haus zu bekommen.
Welche rechtliche Schritte (Möglichkeiten)hat A nun in diesem Fall?
Sowie welche Kündigungsfristen muß A jetzt einhalten??
mfG Hans
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  #2  
Alt 25.02.2007, 12:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kein Mietvertrag-Kündigungsfrist(EILT)

Ob hier ein Mietvertrag oder eine Leihe besteht, kann so nicht ausgesagt werden. Eine Leihe kann sofort beendet werden, ein Mietvertrag unterliegt dem Kündigungsschutz.
Für den Mieter gilt drei monatige und für den Vermieter eine sechsmonatige Kündigungsfrist.
Es muss wohl kein Kündigungsgrund angegeben werden, weil es über ein Zweifamilienhaus nicht hinausläuft. Ich bin mir hier jedoch nicht sicher, weil der Eigentümer selbst in dem Mietobjekt nicht wohnt.

Ein mündlicher Mietvertrag ist verbindlich. Sollen nun neue Vereinbarungen getroffen werden, so müssen diese von beiden Seiten anerkannt werden.
Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen, BGB.

Ob Schimmelbildung vorhanden ist, kann durch Besichtigung angesehen werden.
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  #3  
Alt 26.02.2007, 11:08
Hans L. Hans L. ist offline
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Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 2
Hans L. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: Kein Mietvertrag-Kündigungsfrist(EILT)

Danke für Ihre Antwort.

Nun nochmal mein Problem in Zusammenfassung.
A (EIGENTÜMER) hatte mündliche Vereinbarung mit B ,nach Besserung seiner Finanzellen Lage(B) die volle Miete für ein EFH mit Garten ab 2007 inkl. NK zu zahlen.
B bezog 6/2006 das Objekt , zur vollen Nutzung, ohne Einwände!
B zahlte bisher nur NK an A ohne schriftlichen Mietvertrag!!
A wollte nun Mietvertrag mit B machen,B bemängelt jetzt wie schon erwähnt fast alles was man bemängeln kann!! B meinte er müsse nur noch die NK zahlen ,mehr nicht!
So kam der schriftliche Mietvertrag mit A und B nicht zu stande.Streit!
B möchte gerne ausziehen,wegen angeblicher Mängel???
B verzögert aber den Auszug,wegen angeblicher nicht passender neuen Wohnung zur finanzieller Belastung von A !!
A und B sprachen sich im Januar ab ,wegen Auszug im Februar.
Falls es nicht klappt meinte A müsse B dann nun die volle Miete zahlen bis Auszug!
A sprach jetzt B wieder an und B meinte evtl März oder April!!!
B zahlt weiter nur NK mehr nicht!
A möchte jetzt das B so schnell wie möglich auszieht!!
A hätte neuen Mieter sowie ein Käufer für die Imobilie!!
Für A ist die Frage nun ,was er sich noch alles gefallen lassen muß,weil B interressiert es nicht im geringsten??
A würde am liebsten eine 14 Tägige Kündigungsfrist schreiben und fertig!!
Traurig aber wahr!!! mfG Hans L.
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