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#1
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Kaution
Mieterin hat beim Einzug nicht die komplette Kaution gezahlt. Nun zieht sie wieder aus und ist der Meinung, dass die Restzahlung mit der Kündigung entfällt. Stimmt das? In 3 Monaten kann man noch sehr viel Schaden
anrichten. |
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#2
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AW: Kaution
Zitat:
Es kann in drei Teilzahlungen erfolgen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Nach m. E. muss die Kaution gezahlt werden und hat mit der Kündigung nichts zu tun. Das Problem ist, wie kommt man so schnell daran? RA aufsuchen! Wenn Schäden durch den Mieter entstanden sind, muss dann ggf. geklagt werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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