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#11
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AW: Kaufabwicklung unklar
Die Grundschuld wird übertragen, da eine Eintragung durch eine erforderliche Finanzierung durch die gleiche Bank erfolgen würde.
Dies wurde von der Bank angeraten damit Kosten für eine erneute Eintragung nicht anfallen. Bevor der Mieter die Wohnung nicht übergeben hat, wird der Kauf nicht abgewickelt. Die Bereitschaft das Mietverhältnis zu übernehmen, wenn auch gekündigt, besteht absolut nicht. |
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#12
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AW: Kaufabwicklung unklar
So - nun ist eigentlich alles geklärt - jetzt hat der Mieter seine Arbeitsstelle verloren und findet angeblich keine Neue und auch keine neue Bleibe. Natürlich sehr tragisch und dumm gelaufen. Da Aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft der Wohnraum jedoch schnellstens benötigt wird, da auch noch div. Umbauten geplant sind und sich die Angelegenheit schon lange genug hinzieht, ist eine Weiterbeherberung eher unpassend. Das Mietverhältnis wurde vom Noch-Eigentümer bereits gekündigt, läuft zum Ende des Monats unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus. Wie ich hörte, kann ein Mieter nicht ohne weiteres vor die Tür gesetzt werden. Wie ist das aber, wenn das Mietverhältnis beendet ist, der Mieter trotzdem wohnen bleibt und die Immobilie veräußert wird? Hat der, in diesem Fall dann ehem. Mieter, immer noch das gleiche Recht gegenüber dem neuen Eigentümer, obwohl mit diesem gar kein Mietverhältnis eingegangen wurde und auch eigentlich keines mehr besteht?
Eine sehr anstrengende Angelegenheit muss ich Euch sagen.. |
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#13
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AW: Kaufabwicklung unklar
Mieter werden mitgekauft.
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#14
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AW: Kaufabwicklung unklar
Auch wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist und somit beim Kauf gar keines mehr besteht?
Das würde, wenn der dann-schon-gekündigte-und-über-die-Kündigungsfrsit-einfach-dagebliebene-Mieter einfach da bleiben würde heißen, dass Dieser weiterhin ein Wohnrecht hätte, obwohl der neue Eigentümer mit ihm nie einen Mietvertrag hatte und der vorige Vertrag mit dem alten Eigentümer vor dem Verkauf bereits beendet wäre? Daraus würde dann bei Nichtauszug ein gerichtliches Verfahren entstehen müssen um den Überfälligen zur Räumung zu zwingen? |
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#15
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AW: Kaufabwicklung unklar
Frohes Fest!
Mieter werden eben mitgekauft! wie man so schön sagt. Wenn der Mieter nicht auszieht, muss geklagt werden. Dies kann schon mal 2 Jahre dauern. Ob die Kündigung vom "Voreigentümer" rechtsmäßig war, ist ebenfalls zu klären, ob er ohne Grund kündigen konnte. Ein Verkauf gilt oft nicht als Kündigungsgrund. |
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#16
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AW: Kaufabwicklung unklar
Danke :-)
In einem Gespräch ist gestern durchgedrungen, dass der Mieter "wohl doch" vorzeitig ausziehen wird. Ich hoffe diese Aussage hat auch bestand. Ich danke Euch für Eure Hilfe und wünsche Allen einen guten Rutsch ins Jahr 2008. DANKE nochmal, hatzpatz |