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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 19.07.2006, 12:46
Mozart Mozart ist offline
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Registriert seit: 19.07.2006
Beiträge: 1
Mozart befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Katzen und Nachbarsgarten

Nachbar A zieht mit zwei Freigänger Katzen auf Dorf in Ba-Wü. Wohlwissend, dass sowohl die Vormieter Katzen hatten, als auch dass es mehrere Kater im "Revier" gibt. Das Mietshaus wurde von A extra tierfreundlich mit eigenem Garten ausgewählt. Ringsherum grenzen weitere Gärten an das Grundstück.
So auch Nachbar Bs Grundstück mit Haus und Garten. Nachbar B vermittelt dem neuzugezogenen Nachbar A verbal, dass er keine Katzen in seinem Garten dulde. Nachbar A versucht so weit wie möglich, Konflikt zu vermeiden und verringert zum Beispiel schon die Freigangszeiten seiner Tiere. Ausserdem achtet er darauf, so weit ihm möglich, dass die Katzen das Katzenklo oder den eigenen Garten als Klo benutzen. Katzen sind allerdings feiheitsliebende Tiere und brauchen auch ihren Auslauf. Obwohl Nachbar C und D nach eigenen Angaben die Katzen nie zu Gesicht bekommen, errichtet Nachbar B ohne Ankündigung eine Katzenbarriere indem er 12cm lange Nägel auf die Zaunpfosten zwischen den Nachbargrundstücken nagelt. Auf Anfrage meint Nachbar B, dass die Katzen in seinem Garten, der ein reiner Blumengarten ist, gescharrt hätten. Nachbar B beruht sich auf sein Recht auf sein eigenen Garten und lässt nicht gelten, dass immer Tiere durch den Garten streifen. Nachbar A macht sich Sorgen um die Unversehrtheit seiner Hauskatzen und anderer Tierbesucher (Vögel) und würde die Nägel gerne beseitigen lassen.
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  #2  
Alt 19.07.2006, 20:25
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Katzen und Nachbarsgarten

Die Tiere sind s schlau und werden den Zaun meiden.
Man setzt auch Drahtspieße um Tauben fernzuhalten
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  #3  
Alt 20.07.2006, 14:14
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Katzen und Nachbarsgarten

Zitat:
Zitat von Mozart
Obwohl Nachbar C und D nach eigenen Angaben die Katzen nie zu Gesicht bekommen,
Solange C und D nicht als Zeugen aufgerufen werden, ist es in der Beziehung zwischen A und B völlig egal, was sie zu Gesicht bekommen.

Es zählt die störende Wirkung, die Nachbar B in seinem Garten beanstandet, und deren Ursache.

Zitat:
Zitat von Mozart
errichtet Nachbar B ohne Ankündigung eine Katzenbarriere indem er 12cm lange Nägel auf die Zaunpfosten zwischen den Nachbargrundstücken nagelt.
Sofern es sich auch noch um den Zaun des Nachbarn B handelt, ist das sein gutes Recht.

NB: Es ist ja gerade der Sinn eines Zaunes, u. a. als Barriere zu wirken und Menschen sowie Tieren den Zutritt zu verwehren.

Zitat:
Zitat von Mozart
Auf Anfrage meint Nachbar B, dass die Katzen in seinem Garten, der ein reiner Blumengarten ist, gescharrt hätten.
Unangenehmer dürfte gewesen sein, was sie vor dem Scharren taten.
Viele kennen die "Freude", wenn man beim Pflanzen plötzlich in etwas Weiches greift...

Zitat:
Zitat von Mozart
Nachbar B beruht sich auf sein Recht auf sein eigenen Garten und lässt nicht gelten, dass immer Tiere durch den Garten streifen.
Selbstverständlich darf Nachbar B seinen Garten vor streunenden Tieren sichern.

Zitat:
Zitat von Mozart
Nachbar A macht sich Sorgen um die Unversehrtheit seiner Hauskatzen und anderer Tierbesucher (Vögel) und würde die Nägel gerne beseitigen lassen.
Das dürfte eher ein nicht ganz ernst gemeinter Vorwand von Nachbar A sein, der sich unnötigerweise stellvertretend für seine Katzen gekränkt fühlt und dabei die allgemeine Lebenserfahrung etwas vernachlässigt. Denn bereits Katzen sind für Vögel eine deutlich größere Gefahr als die Nägel. Bisher hat hingegen noch kein Nagel je einen Vogel gefressen...

Lange Nägel und Spitzen sind ein probates und zugelassenes Abwehrmittel, das auch von öffentlichen Verwaltungen z. B. zum Gebäudeschutz eingesetzt wird (vergl. Wahrsager).

Ob das nun die Katzen fernhält, sei dahin gestellt. Eine Verletzungsgefahr für Katzen besteht jedoch keineswegs. Jedenfalls ist diesbezüglich bisher kein einziger Verletzungfall bekannt geworden.

Fazit: A kann völlig beruhigt werden. Denn die Katzen sind nicht in Gefahr.
B dürfte jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit bald feststellen, dass er Nachbars Katzen so einfach nicht loswird.
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