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Zitat von Mozart
Obwohl Nachbar C und D nach eigenen Angaben die Katzen nie zu Gesicht bekommen,
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Solange C und D nicht als Zeugen aufgerufen werden, ist es in der Beziehung zwischen A und B völlig egal, was sie zu Gesicht bekommen.
Es zählt die störende Wirkung, die Nachbar B in seinem Garten beanstandet, und deren Ursache.
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Zitat von Mozart
errichtet Nachbar B ohne Ankündigung eine Katzenbarriere indem er 12cm lange Nägel auf die Zaunpfosten zwischen den Nachbargrundstücken nagelt.
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Sofern es sich auch noch um den Zaun des Nachbarn B handelt, ist das sein gutes Recht.
NB: Es ist ja gerade der Sinn eines Zaunes, u. a. als Barriere zu wirken und Menschen sowie Tieren den Zutritt zu verwehren.
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Zitat von Mozart
Auf Anfrage meint Nachbar B, dass die Katzen in seinem Garten, der ein reiner Blumengarten ist, gescharrt hätten.
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Unangenehmer dürfte gewesen sein, was sie vor dem Scharren taten.
Viele kennen die "Freude", wenn man beim Pflanzen plötzlich in etwas Weiches greift...
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Zitat von Mozart
Nachbar B beruht sich auf sein Recht auf sein eigenen Garten und lässt nicht gelten, dass immer Tiere durch den Garten streifen.
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Selbstverständlich darf Nachbar B seinen Garten vor streunenden Tieren sichern.
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Zitat von Mozart
Nachbar A macht sich Sorgen um die Unversehrtheit seiner Hauskatzen und anderer Tierbesucher (Vögel) und würde die Nägel gerne beseitigen lassen.
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Das dürfte eher ein nicht ganz ernst gemeinter Vorwand von Nachbar A sein, der sich unnötigerweise stellvertretend für seine Katzen gekränkt fühlt und dabei die allgemeine Lebenserfahrung etwas vernachlässigt. Denn bereits Katzen sind für Vögel eine deutlich größere Gefahr als die Nägel. Bisher hat hingegen noch kein Nagel je einen Vogel gefressen...
Lange Nägel und Spitzen sind ein probates und zugelassenes Abwehrmittel, das auch von öffentlichen Verwaltungen z. B. zum Gebäudeschutz eingesetzt wird (vergl. Wahrsager).
Ob das nun die Katzen fernhält, sei dahin gestellt. Eine Verletzungsgefahr für Katzen besteht jedoch keineswegs. Jedenfalls ist diesbezüglich bisher kein einziger Verletzungfall bekannt geworden.
Fazit: A kann völlig beruhigt werden. Denn die Katzen sind nicht in Gefahr.
B dürfte jedoch mit einiger Wahrscheinlichkeit bald feststellen, dass er Nachbars Katzen so einfach nicht loswird.
