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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 01.08.2009, 00:25
hexxchen hexxchen ist offline
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hexxchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kastanie des Nachbarn

Um es vorab zu sagen: A mag Bäume sehr gern und eigentlich auch diesen,
Das Problem: In einem Gebiet mit sehr enger Bebauung hat Nachbar B an dessen Grundstücksgrenze zu A eine ca. 100 Jahre alte Kastanie (13m hoch, ca. 90 cm Durchmesser) stehen. Der Baum steht zwar in ca. 2,5 m Abstand zum Haus von B, jedoch zum Haus von A sind es nur ca. 1 m Abstand. Der Baum steht jedoch zu 100% auf dem Grundstück von B.
A befürchtet nun, daß die Wuzeln des Baumes seinem Haus Schaden zufügen könnten und hat zudem vor kurzem zu seiner Verwunderung erfahren müssen, daß keine Versicherung einen solchen Schaden, der ja schnell 5-stellig werden könnte, tragen würde.
Dazu kommt, daß der Baum vor ca. 2 Jahren stark beschnitten (treffender: teilmassakriert) wurde, so daß er jetzt Ähnlichkeit mit einem überdimensionalen Streichholz mit Rasierpinsel oben drauf hat. Ein Baumsachverständiger sagte A bereits am Telefon, daß es bei einer sehr starken Beschneidung zu einer Verstärkung des Wurzelwachstums kommen kann.
Nun die Fragen: Falls A seinem Nachbarn in einem höflichen Brief auf seine Befürchtungen hinweist und um eine Überprüfung des Baumes durch einen Sachverständigen (so dies in Bezug auf die Wurzeln überhaupt möglich) ist und ggf. um die Entfernung des Baumes bittet, müßte A dieser Bitte nachkommen oder müßte B hier als Auftraggeber für den Sachverständigen fungieren und die Kosten tragen ?
Falls ein Sachverständiger zu dem Schluß käme, daß der Baum besser gefällt werden sollte, wer hätte die Kosten für die Fällung zu tragen ?
Falls B nicht reagiert, würde er dann für evtl. durch die Wuzeln der Kastanie am Haus des A entstehende Schäden haften müssen. Bislang sind noch keine Schäden sichtbar, doch A ist jetzt etwas nervös geworden.
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  #2  
Alt 01.08.2009, 11:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kastanie des Nachbarn

Hiermit haben sich die Gerichte schon eingehend befaßt. Hier wird es zusammenfassend aufgezeigt.
http://www.advo-house.de/urteil_121.html
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/av-017.htm
Google unter - Nachbar Baumwurzel - gibt Auskunft
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  #3  
Alt 01.08.2009, 15:18
hexxchen hexxchen ist offline
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hexxchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kastanie des Nachbarn

Vielen Dank.
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  #4  
Alt 01.08.2009, 15:41
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Kastanie des Nachbarn

Es ist evtl. das Gartenbauamt zu fragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist, wenn Wurzeln abgeschnitten werden.
Wichtig ist auch, dass eine Aussage eingeholt wird, ob die Standfestigkeit noch gegeben ist.
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  #5  
Alt 31.08.2010, 19:10
hexxchen hexxchen ist offline
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hexxchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kastanie des Nachbarn

Lieber Wahrsager, liebes Forum,

die Kastanie steht immer noch und zwar, wie ein Gärtner festgestellt hat, durch das Dickenwachstums des Stammes, mittlerweile zu ca. 3% auf dem Grundstück von A.

B ist nach wie vor nicht bereit die Kastanie fällen zu lassen, wahrscheinlich weil sie die Kosten scheut. Nähere Begündungen gibt sie jedenfalls nicht.

Damit ist A ja nun Miteigentümer geworden und haftet sowohl für eventuell entstehende Schäden am eigenen Gebäude (vollumfänglich ?) wie auch für (durch Umstürzen oder abbrechende Zweige) entsehende Schäden anderer.

Sollte tatsächlich ein Dritter durch den Baum zu Schaden kommen, haftet A dann zu 50% oder entsprechend seinem Miteigentumsteil ?
Würde eine schriftlich geäußerte Bitte an B, die Fällung des Baumes aufgrund von Bedenken gegenüber der Verkehrssicherheit zu veranlassen, A von der Haftung entbinden ? Die Bitte wurde bereits geäußert, blieb jedoch unbeantwortet.
Wahrscheinlich kann A von B eine Einwilligung zur Fällung einklagen. Wenn nach Klageeinreichung aber vor dem Urteilsspruch etwas passiert - wer haftet dann ?

Führt ein erfolgreicher Klageverlauf dazu, daß A die Kosten für die Fällung allein zu tragen hat - da B ja die Fällung nicht möchte ?

Irgendwo habe ich auch gelesen, daß B einfach sein Eigentumsrecht auf A übertragen kann. Hat A dann kostenmäßig komplett die Pappnase auf ?

Die Kastanie hat bei 15 m Höhe einen Stammumfang von 1,6 m und fällt damit unter die Baumschutzverordnung. Da sie aber in nur 60 cm Abstand zum Gebäude von A steht, ist sie wohl vom Schutz befreit. Das Bremer Gartenbauamt hat signalisiert, daß es gegen einen Obulus von € 93,- eine Befreiung vom Baumschutz vornehmen würde.

Vor einigen Tagen ist ein 8 m hoher und für mich vollkommen gesund aussehender Straßenbaum (Vogelbeere) direkt vor dem Haus vom Sturm einfach umgeknickt worden und auf ein Auto gestürzt. Deshalb ist A jetzt ein bißchen nervöser als vor einem Jahr.
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  #6  
Alt 09.09.2010, 21:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Kastanie des Nachbarn

Der Baum ist nun ein Grenzbaum und hierfür gibt es eindeutige Regelungen, Beschluss des BGH.

Googlen: Grenzbaum
bzw.
Grenzbaum fällen
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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baumwurzeln


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