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#1
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Kaminaktivierung nach Stilllegung
In einem 4 Parteienhaus gibt es 2 Kamine. Der 1. ist für die momentane Ölzentralheizung, der 2. war früher für Holz/Kohleheizung und wurde stillgelegt. Nach Verkauf und Aufteilung des Objekts auf 4 Eigentümer hat nun einer der Eigentümer stillschweigend einen Kaminofen an den stillgelegten Kamin angeschlossen (Abnahme durch Kaminkehrer !)
Frage: 1. Ist dies rechtens, da m.E. der Kamin Gemeinschaftseigentum ist? 2. Wie werden dann die Reinigungskosten verrechnet? Wird auf der Rechnung des Kaminkehrers nicht gesondert ausgewiesen? Für einen fachlichen Kommentar..Danke im voraus! Gruß...Hartmud |
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#2
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AW: Kaminaktivierung nach Stilllegung
Es ist genau wie bei gemeinsame Steigleitungen von Wasser, Abwasser und Strom. Ab dem Abzweig wird es Sondereigentum.
Ein Kamin ist deshalb gemeinschaftliches Eigentum, das an dem Übergang in das Sondereigentum endet. Wegen des gemeinschaftlichen Eigentums müsste die Gemeinschaft die Zustimmung geben. Wahrscheinlich kann diese nicht verweigert werden, wenn kein anderer Kamin dort zu nutzen geht. Wenn in der Teilungserklärung nichts über die Kehrgebühren geregelt ist dann sind die Schornsteinfegergebühren für Gemeinschaftsanlagen Lasten des Gebäudes und sind von den Wohnungseigentümern zu tragen. Die Gebühren für die Reinigung von Sondereigentum sind vom jeweiligen Sondereigentümer selbst zu tragen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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