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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 31.05.2011, 16:47
hartmudk hartmudk ist offline
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Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 16
hartmudk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kaminaktivierung nach Stilllegung

In einem 4 Parteienhaus gibt es 2 Kamine. Der 1. ist für die momentane Ölzentralheizung, der 2. war früher für Holz/Kohleheizung und wurde stillgelegt. Nach Verkauf und Aufteilung des Objekts auf 4 Eigentümer hat nun einer der Eigentümer stillschweigend einen Kaminofen an den stillgelegten Kamin angeschlossen (Abnahme durch Kaminkehrer !)
Frage: 1. Ist dies rechtens, da m.E. der Kamin Gemeinschaftseigentum ist?
2. Wie werden dann die Reinigungskosten verrechnet? Wird auf der
Rechnung des Kaminkehrers nicht gesondert ausgewiesen?

Für einen fachlichen Kommentar..Danke im voraus!

Gruß...Hartmud
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  #2  
Alt 31.05.2011, 17:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kaminaktivierung nach Stilllegung

Es ist genau wie bei gemeinsame Steigleitungen von Wasser, Abwasser und Strom. Ab dem Abzweig wird es Sondereigentum.
Ein Kamin ist deshalb gemeinschaftliches Eigentum, das an dem Übergang in das Sondereigentum endet.
Wegen des gemeinschaftlichen Eigentums müsste die Gemeinschaft die Zustimmung geben. Wahrscheinlich kann diese nicht verweigert werden, wenn kein anderer Kamin dort zu nutzen geht.

Wenn in der Teilungserklärung nichts über die Kehrgebühren geregelt ist dann sind die Schornsteinfegergebühren für Gemeinschaftsanlagen Lasten des Gebäudes und sind von den Wohnungseigentümern zu tragen.
Die Gebühren für die Reinigung von Sondereigentum sind vom jeweiligen Sondereigentümer selbst zu tragen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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kaminofen-einbau


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