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#1
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Instandhaltung Böschung Eigentumswohnanlage
Guten Tag,
ich wohne in einer EG mit 3 Parteien (Parterrewohnung). Das Haus besteht aus 3 Wohnungen, 2 Paterre und 1 OG. Die Paterrewohnungen sind mit Souterainzimmern ausgebaut. Um diese Zimmer mit Licht zu versorgen, wurde ein ca. 1,50 m tiefen Graben angelegt und geböscht mit Pflanzsteinen an den Rändern versehen. Nach ca. 15 Jahren hat sich der Böschrand teilweise ausgespült, und Erde fällt bereits gegen die Fenster. Die geböschten Grundstücksanteile gehören den Parterre-Eigentümern. Müssen alle Eigentümer die Instandhaltung bezahlen, oder nur die Grundstückseigentümer wo diese Böschung reparaturbedürftig ist. Eine Regelung in der Teilungserklärung gibt es nicht. Zu dem Grund der Böschung führen Treppen zum hinteren Gartenteil. Für einen Rat besten Dank. Gruss kgoesterwind |
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#2
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AW: Instandhaltung Böschung Eigentumswohnanlage
Dass die Grundstücksfläche den Parterre- Eigentümern gehört ist ausgeschlossen.
Ein Grundstück ist immer Gemeinschaftseigentum. Es kann nur ein Sondernutzungsrecht bestehen. Auch wenn es sich um Sondernutzungsrechte handelt, ist die Gemeinschaft für die Instandhaltung verantwortlich. Weder Anpflanzungen noch Pflanzsteinen sind Sondereigentum. Es kann die Pflege, Gestaltung von Anpflanzungen z. B. über die Teilungserklärung oder Hausordnung geregelt werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Instandhaltung Böschung Eigentumswohnanlage
Hallo,
besten Dank für die Antwort. Es ist aber so, dass die Eigentümer jeder einen Grundstücksanteil des ca. 500 qm großen Grundstücks besitzen. Die OG-Wohnung hat einen Grundstücksanteil vor dem Haus mit eigenem Eingang. Die 1. Paterre-Wohnung einen Anteil hinter dem Haus mit Böschung, die 2. Paterre-Wohnung an der Seite einen Streifen mit Böschung und einen Anteil noch hinter dem Haus mit Böschung. Diese Anteile sind im Grundbuch eingetragen. In der Böschung läuft aber noch eine Drainageleitung zur Entwässerung zum Kanal. Gruss kgoesterwind |
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#4
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AW: Instandhaltung Böschung Eigentumswohnanlage
Es ist eine WEG. Das Grundstück ist ein Gemeinschaftsgrundstück. Grundstücksflächen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum.
Es ist nicht sondereigentumsfähig, es kann nur ein Sondernutzungsrecht bestehen. Die Drainage ist ebenfalls Gemeinschaftseigentum.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Instandhaltung Böschung Eigentumswohnanlage
Guten Abend,
besten Dank nochmals für Ihre Aussage. Es hat mir sehr geholfen, darüber eine Klarstellung zu bekommen, dass an dem gesamten Grundstück jeder nur Miteigentumsanteile hat und somit wird die Instandhaltung der Böschung auf alle entsprechend ihres Anteils aufgeteilt. Ich werde mich diesbezüglich mit meinen Mitteigentümern zusammen setzen. mfg kgoesterwind |
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| Stichworte |
| böschung, eigentumsanlage, instandhaltung, souterain |
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