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Insolvenz und Unterhalt
Hallo Zusammen,
@Admin: könnt mein altes Thema löschen.
Habs jetzt mal einfacher formuliert.
Es geht um die Unterhaltsneuberechnung bei einem (bald) volljährigen Kind, lebt bei B und bleibt dies auch nach Volljährigkeit. B, allerdings lebt in Privatinsolvenz, was auch noch ein paar Jahre andauern wird .
B arbeitet Vollzeit und verdient Netto 1900.-. Davon bleiben B 1360.- Euro Freigrenze + Kindesunterhalt von mir 454 Euro + Kindergeld 184 Euro, sowie einen Dienstwagen vom Arbeitgeber.
A arbeitet Vollzeit, verdient 2.600.- Netto, zahlt regelmäßig Kindesunterhalt.
Die Neuberechnung des Kindesunterhalts wird ab 18 nötig unter Einbeziehung beider Einkommen bzw. der Leistungsfähigkeiten.
Die Verfahrensweise hierbei ist mir nicht mehr fremd, nur der Teil der B betrifft stellt mich vor Probleme, da ich nicht weis, welches Einkommen zur Berechnung hergezogen wird, welche Bedeutung der Selbstbehalt und Pfändungsfreigrenze haben.
Was muss den bei B, das in der Insolvenz ist an Einkommen angerechnet werden- was bedeutet Leistungsfähigkeit hier ?
Also was muss bei der Berechnung des Bedarfs des volljährigen privilegierten Kindes und dessen Unterhalt herangezogen werden
PS: Falls ich was vergessen habe, fragt mich bitte.
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