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#1
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Informationspflicht von Banken bei Gebührenerhöhung?
Bei Versicherungen ist es ja bekanntlich so, daß jeder Versicherungsnehmer über Erhöhungen informiert wird.
Wenn Sparkassen Gebühren erhöhen, wird dies aber nur mittels Aushang in der Geschäftstelle! vorgenommen. Ist es denn zulässig, daß Kunden, die ihre Finanzgeschäfte mit dem Sparkassen-Online!!-Modell abwickeln, über Gebührenerhöhungen überhaupt nicht informiert werden. |
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#2
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AW: Informationspflicht von Banken bei Gebührenerhöhung?
Es ist keine Individualabredung sondern es liegt ein Preisverzeichnis aus, das öffentlich zugänglich ist und kann auch übers Internet eingesehen werden.
Meine Banken informieren über Änderungen sowohl über den Postweg und übers Internet. |
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#3
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AW: Informationspflicht von Banken bei Gebührenerhöhung?
Ja, das Preisverzeichnis hängt sehr wohl aus. Auf Erhöhungen muß demnach also wohl nicht hingewiesen werden. Hier bei den banken ist der Gesetzgeber anscheinend noch nicht so weit gegangen, wie bei den Versicherungen.
Haben denn Online!!-Kunden auch keinen Anspruch auf Info, auch nicht auf der Homepage der Sparkasse? Ein Onlinekonto hat man doch, damit man nicht auf die Bank zu gehen braucht. |
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#4
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AW: Informationspflicht von Banken bei Gebührenerhöhung?
Meine Banken haben eine Preistafel im Internet
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| Stichworte |
| banken, gebührenerhöhungen, informationspflicht |
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