![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Immer wiederkehrende Wasserschäden mit Schimmel
Zum Thema Schimmel und Wasserschäden sind im Forum schon einige Sachen geschrieben worden, bei uns ist es jedoch der Flur incl. Eingangstür.
Durch undichte Tür Schimmel an der Decke bzw. Wand. Selbst beseitigt, kommt aber immer wieder durch, Ursache nicht beseitigt. Durch massiven Regen kann die beim Vermieter im dritten Stock befindliche Regenrinne das Wasser nicht halten, es läuft an der Ausenwand des Vermieters und kommt bei uns massiv im Flur an verschiedenen Stellen wieder raus. Da es ja nun zur Zeit ständig am Regnen ist, ist unser Flur an verschiedenen Stellen dauerfeucht. Vermieter kümmert sich nicht drum (hat sich den Schaden nóch nicht mal angeschaut) jammert nur über seine Ausenwand, die aber auch noch nicht repariert ist. Hat eine Nachbarin beauftragt, sich um einen Handwerker zu kümmern, dieser hat jedoch angeblich ein Sturz vom Dach gehabt. Laut Aussage vom Bruder des Vermieters, ist es jedoch ein Blechschaden (mangelnde Pflege und mangelnde BAuweise, dieser wurde uns auch gezeigt. Man brauch kein Dachdecker sondern einen Blechner, da man nur auf die Terrasse muss. Jedenfalls hocken wir mit Schimmelschaden und nassen Wänden seit Oktober letzten Jahres in der Wohnung. Ist eine Mietminderung im Flur möglich und reicht eine Mahnung mit Zeugen mündlich oder erst schriftlich. Wie lang ist angemessen, wenn es um die Beseitigung geht? Uns reicht es nämlich jetzt langsam, mit der Verzögerungstaktik. Danke Familie Schnurr |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Immer wiederkehrende Wasserschäden mit Schimmel
Eigentlich reichen Fotos aus um es zu beweisen. Wenn Sie ein Ehepaar sind, gibt es schon mindestens eine Zeugen.
Mietminderung kann gemacht werden, ab dem Zeitpunkt der (schriftlichen) Mitteilung an den Vermieter. Der BGH sagt, rückwirkend bis zu diesemTermin. Der Vermieter muss auch die Trockung, Schimmelbeseitigung und Renovierung übernehmen. Googlen, wie hoch die Mietminderung sein kann, es gibt Tabellen! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Immer wiederkehrende Wasserschäden mit Schimmel
Danke für die Mitteilung.
Wer weiß was eine angemessene Frist ist? Es nützt uns nichts, wenn unsere Schäden im Flur beseitigt werden, solange die Ursache nicht behoben wird. (Tür und Dachrinne usw.) |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Immer wiederkehrende Wasserschäden mit Schimmel
Die Schäden in der Wohnung beseitigt der Vermieter nachdem die Ursache beseitigt worden ist.
Ein Druckmittel nach der Mietminderung ist der Mietrückhalt. Mietminderung behält der Mieter. Der Mietrückstand muss bei Beseitigung der Schäden sofort an den Vermieter ausgezahlt werden. Angemessene Fristen sind 2 bis 3 Wochen. Wozu wird die angemessene Frist benötigt? Mietminderung bzw. Mietrückhalt macht man ohne Frist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Schimmel Rechtschutz Wartezeit | stef | Mietrecht | 1 | 27.03.2009 10:53 |
| Rohrbruch, Schimmel, undichte Fenster...Hilfe! | eileenkluge | Mietrecht | 1 | 08.02.2009 18:38 |