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Identitätsdiebstahl,...?
Hallo,
ich würde mal gerne eure Meinung zu folgendem Fallbeispiel hören: A bekommt Post von der Kripo: Beschuldigter im Ebay-Betrugsfall. A hat keinen ebay-Account oder irgendwas dort gemacht. Gleichzeitig ist bei der Vorladung eine Vorladung für B (ohne Adresse). A kennt keinen B. A ruft bei der Kripo an und erfährt, dass B der Kontoinhaber sein soll, auf den die anzeigenden Käufer Geld überwiesen hätten und dass A's Name und Adresse bei dem ebay-Account XY angegeben war, über den der Betrug begangen wurde. Mit einer A völlig unbekannten gmx-email-Adresse. Kann B oder ein weitere unbekannter einfach A's Daten (Telefonbuch, Internetseiten-Impressum, etc) genommen haben, einen Fake-Account eröffnet haben und damit Betrug begangen haben und A wird nun beschuldigt? Was hat A für Möglichkeiten, seine Unwissenheit/Unschuld zu belegen? Können weitere Folgen auf A zukommen (ebay-Rechnungen wegen Gebühren etc.) weil die Daten für den Account gestohlen wurden? Kann A gegen B oder unbekannt Anzeige erstatten bzw. diesen irgendwie belangen? Es kann ja nicht sein, dass man einfach unter falschem Namen Dinge abwickelt und der "Eigentümer" des Namen dann den Ärger an den Hacken hat??? Wie sieht das in so einem Fall aus? Gibt es sowas wie "Identitätsdiebstahl" im Gesetz überhaupt? Viele Grüße, Björn |