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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hundeverein
Hallo
Wohne in Brandenburg im sogenannten aussenbereich. Die straße ist auf meiner seite mit grundstücken für wohn und wochenendbebauung. Die andere seite ist laut Amt als Landwirtschaftliche fläsche aus gewiesen . mein Problem-vor 4 jahren wurde gegenüber meinem Grundstück ein Hundeverein von der Gemeinde genehmigt und vermietet.Die unbefestigte straße ist ca 3,50 breit. Hatte im grunde eigentlich keine grossen bedenken da ja im Ort Leinenzwang ist. Der Verein hält 2 mal die woche ihre übungen ab. Seit letzten jahres hat es sich immer mehr ergeben das Andere Bewohner unserer Gemeinde mit ihren grossen Hunden zu mir in die straße kommen per Auto tür auf Hunde raus und laufen lassen ,ich bin schon 3 mal von solchen attakiert worden .sie laufen wenn ich mal nicht aufpasse auf meinem Grundstpück rauf.Nach aufforderung das im ort Leinenzwang ist wurde ich ausgelacht und mir vorgehalten hier ist ein doch ein Hundeverein und da können sie die Hunde laufen lassen. Darauf hin sprach ich beim Ordnungsamt vor und mir wurde erklärt Auf der seite wo sich mein Grundstück befindet wäre Leinenzwang und 3 meter weiter (in der Breite der Straße Hundeverein seite) besteht keine Leinenpflicht.Wie soll ein Hund wissen das er nur linke seite der Straße laufen darf?????Wenn mich ein Hund beißen sollte könnte ich den Halter anzeigen wenn ich denn weiß wer es ist. Ich bin jetzt praktich gezwungen mein grundstück sicher im Auto zu verlassen oder mit Glück die straße zu Fuß zum Ort zu benutzen.Wie kann ich mich schützen!!!!! Jetzt die 2 sache An meiner anderen Grundstückgrenze geht die Straße weiter-dort übt unsere Freiwillige Feuerwehr , da es bis zum letzten Jahr zu keinen zwichenfällen kam habe ich den Lärm und Gestank in Kauf genommen aber im letzten Jahr hatte ich von einem Freund für 2 Wochen 3 Kamerunschafe in Pflege und in dieser zeit war auch eine Übung und was machten unsere Feuerwehrleute hielten mal kurz ihr C.Rohr rüber weil ihnen wohl die geräuche der Schafe zu laut waren,entfernung Schafe -Feuerwehr 5 meter getrennt durch einen Sichtzaun. Jetzt die frage dazu ist es eigentlich vom Gesetzgeber vorgegeben das unmittelbar an einem bewohnten Grundstück Feuerwehrübungen statt finden es kann doch immer mal ein Schlauch(unter Waserdruck) den Feuerwehrleuten entgleiten und Kinder die auf meinem Grundstück zu besuch sind treffen!!!!Was dann? Was soll ich tun da ich bei der Gemeinde auf Taube ohren stoße. Wie sind eigentlich die Vorschriften wo ein Hundeverein sein darf und wo nicht muss ich es hinnehmen weil ich in der straße der einzige Bewohner bin!! Weiß eigentlich nicht mehr weiter habe schon angedacht zu verkaufen aber wer will schon einen Hundenverein vor seinem Grundstück!!!!!! Danke im voraus für hilfe!!!! |
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#2
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AW: Hundeverein
Grundlage ist das Landeshundegesetz Brandenburg.
Stellen Sie beim Ordnungsamt gemäß dem Landeshundegesetz eine Ordnungswidrigkeitsanzeige Die Straße ist eine Zuwegung und dort ist nach meinem Kenntnisstand Leinenzwang. Deshalb ist der Hund mit dem Aussteigen aus dem Pkw anzuleinen. Das Gelände des Hundevereins ist einzuzäunen. Eine Liste der gefährlichen Hunderassen ist bestimmt in dem Landeshundegesetz vielleicht kann man hiermit einwirken Fotos sind immer gut und können den Hund identifizieren, zufällig kann auch der Eigentümer mit auf dem Bild sein. Pkw Kennzeichen helfen weiter. Ob die Feuerwehr dort üben kann und darf, kann nur das Ordnungsamt sagen. Wenn Sie in Gefahr sind, stellen Sie auch hier beim Ordnungsamt eine Anzeige. |
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#3
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AW: Hundeverein
Das Gelände des Hundevereins ist einzuzäunen.
Eine Liste der gefährlichen Hunderassen ist bestimmt in dem Landeshundegesetz vielleicht kann man hiermit einwirken Fotos sind immer gut und können den Hund identifizieren, zufällig kann auch der Eigentümer mit auf dem Bild sein. Pkw Kennzeichen helfen weiter. -----------------------------------------------------------------------------Das Gelände des Hundevereins ist eingezäunt. Mir geht es eigentlich viel mehr ob überall ein Hundeverein ein Grundstück verpachtet bekommen kann ,da damit ja zumindest eine Wertminderung für mein Grundstück ist, so wie eine belästigung (lärm )ausgeht. zu Fotos die habe ich aber das Ordnungsamt schreitet nur ein wenn ich gebissen oder angesprungen werde!!!! Fotos von Freilaufenden Hunden sowie eigentümer interressieren dem Amt nicht!!! mfg gerdi |
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#4
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AW: Hundeverein
Anscheinend ist es Außenbereich. Dann finden Sie hier einige Kriterien.
http://www.baulexikon.de/Bautechnik/...senbereich.htm Was dort spezifisch angesiedelt werden kann, geht aus den Unterlagen des Bauamts hervor, die hier keiner kennt. |
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#5
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AW: Hundeverein
Zitat:
Das Bauamt die höhere stelle als meine Gemeinde hat gegen den Hundeverein schon einspruch eingelegt aber genaueres teilen sie mir nicht mit obwohl ich denke ,ich ein Nachbarschaftsauskunftrecht habe(weil auf dem Hundeverein 2 Stahlcontainer stehen). Zu den freilaufenden Hunden der Mitbewohner meiner Gemeinde kann ich also nichts machen sondern muss eben mein Grundstück um heil zu bleiben nur mit dem Auto verlassen ,da das Ordnungsamt nur einschreitet wenn mir etwas zustößt? tolle aussichten!!!!! |
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#6
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AW: Hundeverein
Weiss jemand ob das Bauamt (das über das der Gemeinde steht )mir eine auskunft (Nachbarschaftsrecht)geben muss !
Da ich dort schon gewesen bin und sie mir mitgeteilt haben das gegen die rechtmäßigkeit des Standortes des Hundeverein schon etwas unternommen wird ,aber genaues dürfen sie mir nicht mitteilen!Dieses würde aber noch viel zeit dauern! Warum wird einem keine auskunft gegeben oder bekommt nur ein Rechtsanwalt auskunft! danke im voraus gerdi |
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#7
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AW: Hundeverein
Mein Freund google weiß es!
http://www.rechtslexikon-online.de/A...oerdliche.html Einfach mal googlen! Er ist auch ihr Freund ![]() http://www.gidf.de/ ![]() |
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#8
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AW: Hundeverein
Mein Freund google weiß es!
Sorry aber in meiner unwissentheit mit solchen sachen bin ich nicht darauf gekommen,ich hatte noch nie mit solchen sachen zutun. Noch eine blöde frage AW: Hundeverein Grundlage ist das Landeshundegesetz Brandenburg. Stellen Sie beim Ordnungsamt gemäß dem Landeshundegesetz eine Ordnungswidrigkeitsanzeige Die Straße ist eine Zuwegung und dort ist nach meinem Kenntnisstand Leinenzwang. ----------------------------------------------------------------- Wie soll ich das machen-wenn sich mein Ort laut Ordnungsamt Chefin ihre eigene Hundeverordnung macht!Oder muss diese anzeige ein Anwalt machen! Ich kann mir kaum vorstellen wenn ich zur Leiterin des Ordnungsamtes gehe, und will gegen sie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige machen wegen des Leinenzwanges für Hunde Die lacht mich doch aus!!!°!!°!! gerdi |
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#9
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AW: Hundeverein
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Gibt es Schwierigkeiten, fragen Sie wer der Vorgesetzte einer höheren Dienststelle ist. Vielleicht der Bürgermeister den dann die Untätigkeit mitgeteilt wird. Einen RA kann man immer noch aufsuchen, der dann auch Honorar fordert. Verlieren Sie, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Wenn bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht, könnte der RA sofort beauftragt werden. Dieser wird dann prüfen lassen, ob die Kosten des Verfahrens übernommen werden. Geändert von Wahrsager (24.02.2010 um 17:45 Uhr). |
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#10
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AW: Hundeverein
Hallo Herr Wahrsager
![]() Vielen Dank für ihre mühe!! Werde jetzt erstmal aktiv und dann werde ich berichten! gerdi |