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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #21  
Alt 23.05.2010, 12:02
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hundeverein

Hallo.
Habe heute mit einer Dame vom Hundeverein gesprochen die mir mitteilte das
die obere Baubehörde jetzt nicht nur die Container vom Gelände haben will sondern der Verein soll jetzt ganz das Gelände verlassen-wegen Bebauungsplan
Landwirtschaftliche Nutzfläche!

Hoffentlich geht das auch und nicht über mehrere Instanzen vor Gericht das wieder Jahre dauert!

mfg
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  #22  
Alt 04.08.2010, 01:29
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hundeverein

Hallo

Bin heute zur Bürgermeistersprechstunde gewesen und habe folgenes vor getragen

Das an mehreren Sonntagen Damen des Hundevereins mit ihren
Hunden auf mein Grundstück mit ihren Hunden spazieren gehen.
Schild -Privat Grundstück-Betreten verboten-vorhanden.

Der Bürgermeister äusserte sich dahin gehend ich müsse einen zaun ziehen sie könnten da nichts machen,ansonsten soll ich die Polizei hohlen und anzeige wegen Hausfriedenbruch machen!
Ehe die Polizei kommt sind die doch wieder nach Hause gefahren!
Zum Leinenzwang wurde mir noch mitgeteilt das ich zufrieden sein soll das die Damen vom Hundeverein ihre Hunde (60%)
an die Leine nehmen ansonsten gilt in meiner Strasse kein Leinenzwang!
Zum Thema Hundeverein auf Landwirtschaftlicher Fläsche-
dies wird jetzt nach 2 jahren gerade überprüft teilte er mir mit.
Als ich ihn fragte ob der Hundeverein auch in dieser Straße
hin gekommen wäre -wenn er besitzer dieses Grundstückes
wäre bekam ich natürlich keine antwort!

gerdi
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  #23  
Alt 04.08.2010, 10:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Hundeverein

Wenn die Grundstücksgrenze einwandfrei erkennbar ist, muss kein Zaun gesetzt werden.
Der Hundehalter bzw. sein Hund hat das Grundstück nicht zu betreten.

Fotos machen!
Videoüberwachung des Grundstücks mit Aufzeichnung!
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  #24  
Alt 04.08.2010, 11:33
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hundeverein

Hallo

Habe ich gemacht ---Fotos machen!
Videoüberwachung des Grundstücks mit Aufzeichnung! und sämtliche Bilder dem Bürgermeister vorgelegt-
Die Bilder sind von mehreren Tagen!

sie können oder wollen nichts unternehmen!

Habe heute eine anfrage an obere Baubehörde gestellt ob mein Grundstück unter § 35 fällt so wie der Bürgermeister behauptet.
Denn in meiner Straße habe ich keine Rechte !

gerdi
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  #25  
Alt 04.08.2010, 14:19
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AW: Hundeverein

Wenn der Hundebesitzer mit auf dem Foto ist, evtl. noch die Anschrift bekannt ist, kann Anzeige erstattet werden.
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  #26  
Alt 04.08.2010, 17:40
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hundeverein

Hallo

Polizei war vor ort,konnten nicht verstehen warum die Damen

auf mein Grundstück mit ihren Hunden kommen.Aber auf meinen Bilder war zwar alles zu sehen aber da ich keine adresse
von den Damen habe nützt ihnen das nichts,auch die gesichter waren zu erkennen,mir wurde auch klar gemacht
das ich nicht so ohne weiteres Bilder die die Damen genau
zeigen (Gesicht)machen kann ,kann ich von diesen belangt werden!
Ich soll jetzt wenn es wieder passiert gleich die Polizei hohlen so das sie einschreiten können,aber wenn ich eine Anzeige mache ist es schon so gut wie klar das nichts weiter passiert weil eben kein öffentliches interresse besteht!

Ich gebe jetzt auf und muss mir scheinbar alles gefallen lassen!

gerdi
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  #27  
Alt 04.08.2010, 18:01
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AW: Hundeverein

Man kann immer privatrechtlich vorgehen.
Man muss jedoch vorher den Namen und Anschrift heraus bekommen.
An einen Adressat muss das Gericht die Klage schicken können.
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  #28  
Alt 09.08.2010, 20:33
gerdi47 gerdi47 ist offline
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gerdi47 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hundeverein

Hallo
Was heist eigentlich-privatrechtlich vorgehen.?

Anwalt nehmen und wegen Hausfriedensbruch anklagen oder wie soll ich das verstehen!

gerdi
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  #29  
Alt 10.08.2010, 11:21
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AW: Hundeverein

Privatrechtliche Dinge regeln, selbst gegen jemand Klage einreichen.
Öffentlich rechtlich, wenn ein Verstoß z. B. gegen die Bauordnung vorliegt, dann ist es die Bauordnung und somit öffentlich rechtlich.
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  #30  
Alt 30.06.2011, 20:32
gerdi47 gerdi47 ist offline
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AW: Hundeverein

Hallo

Wollte mich mal melden zum Hundeverein.

Die Gemeinde hat den Pachtvertrag gekündigt.
Sie dürfen noch weiter üben weil sie klagen gegen den Landkreis wegen der räumung des Geländes,ist nicht Gemeindeland.
Die Gemeinde geht davon aus das sie den Prozess verlieren werden und hat ihnen ein neues Gelände zum Kauf oder zur Pacht angeboten im nächsten Ort.

Jetzt scheint wieder Licht am Horizont das dieser Verein der auslöser aller

unannehmlichkeiten jetzt bald umziehen wird.

Da sieht man das eine Gemeinde mit ihren Land doch nicht alles machen kann

wie mir die Ordnungsamtschefin sagte.

Zitat-Wir können mit unseren Land machen was wir wollen-

mit freundlichen Grüßen

gerdi47
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