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#1
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Hund verschmutzt KFZ
Folgender Fall:
Ein Hund reisst sich von der Leine los und springt in ein offenes Fahrzeug. Die Halterin bekommt ihn nicht aus dem Auto... Da es geregnet hat, verschmutzt er dieses mit Dreck und Hundehaaren. Was nun? Wer zahlt/haftet? Ist dies auch Hausfriedensbruch? Ist eine Anzeige bei der Polizei eventuell möglich? |
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#2
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Ein Hundehalter kommt für den Schaden auf, BGB.
Er kann den Fall an seine Versicherung abtreten. Diese wird prüfen ob ein Versicherungsfall vorliegt. Es ist ratsam die Polizei zu rufen, damit diese den Schaden beschreiben kann. Ansonsten wird der Beweis schwierig werden, wenn keine anderen Zeugen vorhanden sind. |
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#3
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Der Autobesitzer hat zwei Zeugen dabei gehabt, die Hundehalterin keine.
Trotzdem weigert sie sich den Schaden zu übernehmen... Welche Versicherung übernimmt so einen Schaden? Welcher Sachanwalt übernimmt so einen Fall? Geändert von abl (01.12.2009 um 12:38 Uhr). |
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#4
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Wenn der Hundeeigentümer eine Hundehaftpflicht hat, übernimmt diese den Fall.
Sie wird prüfen, ob Versicherungsschutz besteht. Besteht keine Versicherung, haftet der Halter des Tieres direkt. Es sollte eigentlich jeder RA Schadensregulierung können. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer kann nach Fachanwälten gesucht werden. |
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#5
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Danke Wahrsager!
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#6
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AW: Hund verschmutzt KFZ
So mittlerweile liegt die Rechnung des KFZ-Halters vor...
Da der Halter dies gerne ohne Rechtsbeistand klären möchte, die Frage: wie stellt er am sichersten die Rechnung zu? - durch Boten? - durch Einschreiben (mit Rückschein) - durch Gerichtsvollzieher? Gibt es irgendwo Schreibhilfen mit Gesetzestext? DANKE |
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#7
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Es sind keine Termine, die nachzuweisen sind, einzuhalten. Es besteht keine Eile!
Normal reicht ein einfacher Brief! Es kann mit einem Einschreiben mit Rückschein schon als sicher angesehen werden. Weist der Empfänger das Einschreiben zurück oder holt nicht ab, ist noch kein Unglück geschehen. Man bezieht sich auf den Vorgang und bittet um Überweisung bis zum XY. Hier sollte ein Datum stehen und nicht innerhalb von 14 Tagen. Bleibt der Termin fruchtlos, ist der Gegner automatisch in Verzug, und ab dem Zeitpunkt fallen Zinsen an. Wird nicht bezahlt, dann sollte ein RA damit beauftragt werden. Die Kosten trägt der Gegner. Kopie des Schreibens und der Rechnung nicht vergessen zu machen. Wer hat die Reinigung ausgeführt? Wurde dies privat gemacht, so kann keine MWSt in Rechnung gestellt werden. Gesetzestexte werden nicht benötigt. Wenn ein Text benötigt wird, können Sie sich noch einmal melden, aber Sie schaffen es auch allein. |
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#8
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Also, die Rechnung samt Anschreiben wurde jetzt per Boten mit zusätzlichen Zeugen durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
Jetzt heisst es erst mal abwarten, ob der Zahlungstermin eingehalten wird... |
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#9
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Tja, auch nach nunmehr drei Monaten wurde die Rechnung NICHT beglichen
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#10
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AW: Hund verschmutzt KFZ
Hundehalterin hat mittlerweile 'ne Haftpflicht abgeschlossen und es dieser gemeldet, mal sehen was nun passiert...
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