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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 31.03.2008, 10:34
Teckeldoris Teckeldoris ist offline
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Registriert seit: 17.05.2007
Beiträge: 9
Teckeldoris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hütte oder holzunterstand nicht genehmigt

Wir wohnen in einer Wohnsiedlung, in einer Mietswohnung. Um die Terasse herum haben wir schon 4 Jahre lang Holzwände stehen. Im letzten Sommer haben wir ein kleines Stück davon mit einem durchsichitigem Dach bedeckt, so dass wir ein wenig Holz unterstellen können. Nun muss laut Hausverwalter das Dach wider weg, obwohl man es fast nicht sieht!!! Angeblich stört es irgendjemanden??? Nicht einmal eine kleine Hütte darf im Garten aufgestellt werden, obwohl es mehrere Bewohner unbedingt wollen!
Selbst die Vermieter können es nicht verstehen. Kann so etwas Gesetzlich geregelt sein, wenn ja, wo? Habe noch nie gehört, dass man keine kleine Hütte im Garten aufstellen darf, geschweige einen Holzunterstand.
Wäre über eine kurze Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüsse
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  #2  
Alt 06.04.2008, 16:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hütte oder holzunterstand nicht genehmigt

Anscheinend ist es eine WEG.
Sie sind Mieter und haben einen Vermieter, den Eigentümer der Wohneinheit. Dieser ist der Verhandlungspartner. Die Hausverwaltung hat nur auszuführen, was der oder die Eigentümer vorgeben, was in der Teilungserklärung steht bzw. was in den Beschlüssen festgelegt worden ist.
Was für den Mieter gestattet ist, steht im Mietvertrag.
Mehr kann nicht ausgesagt werden, dann müsste vom Eigentümer der Wohneinheit ausgesagt werden, ob es Sondernutzungsrecht oder Gemeinschaftseigentum ist. Der Aufbau einer Hütte kann die Gemeinschaft schon verbieten. Es ist eine Baulichkeit die das Erscheinungsbild der Wohnanlage stört.
Die Begründung wäre interessant, warum das Dach stört. Warum wird dort Holz gelagert? Ist es Brennholz zum Trocknen für einen mitgemieteten Kamin. Dann könnte eine Überdachung schon gerechtfertigt sein. Ansonsten müsste der Eigentümer der Wohneinheit sagen, wie und wo es getrocknet werden kann.
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  #3  
Alt 10.04.2008, 09:33
Teckeldoris Teckeldoris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2007
Beiträge: 9
Teckeldoris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hütte oder holzunterstand nicht genehmigt

Der Vermieter weiss selbst nicht, warum dieses Dach stören sollte? Irgendjemand von den 4 Häusern mit je 9 Parteien, hat sich beschwert und deshalb soll es entfernt werden. Unter dem Dach stapeln wir unser Holz, aber der Kamin wurde von uns selbst mit Absprache des Vermieters natürlich eingebaut.
Der Nachbar hat seinen kompletten Garten mit Holz vollgestapelt, sieht so was von fürchterlich aus, stört das nicht dem Erscheinungsbild? Gegenüber von unserem Haus ist eine Krankengymnastik - Praxis, wo so viele Leute den ganzen Tag vorbeikommen, da muss man sich echt schämen, wie es in unseren Gärten aussieht.
Trotzdem schon mal recht herzlichen Dank.
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