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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 03.10.2007, 22:34
bussmannpeter bussmannpeter ist offline
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Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1
bussmannpeter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ist Holzverkleidung der Logia Gemeinschaftseigentum

Eine im Dachgeschoss liegende ETW hat eine Loggia, die in die Dachneigung hininreicht. Zu den Seiten (unter den Dachziegeln) ist die Schräge, zur Wohnung hin ist die Wand holzverbrettert.
Das Holz ist verwittert und lückenhaft, muß ausgewechselt werden. Die Eigentümerversammlung ist der Auffassung, dass zwar Balkone zum Gemeineigentum gehören, die Logien und deren Innenseiten wie Wände jedoch Sondereigentum sind.
Frage 1: Ist die Holzverbretterung Gemeinschaftseigentum?
Frage 2: Kann die Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschließen, dass die Kosten der Sanierung der Eigentümer der ETW selbst zu tragen hat?
Auf Antwort freut sich Peter, wenn möglich mit Urteil oder Quelle?
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  #2  
Alt 08.10.2007, 16:43
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Ist Holzverkleidung der Logia Gemeinschaftseigentum

Gibt es Informationen darüber, ob der Vorbesitzer dieser Wohnung die Loggia mit Zustimmung der anderen Eigentümer verkleidet hat? Sagt die Teilungserklärung etwas über die Loggia aus (ob sie im Sondereigentum steht?). Denn so wie die Innenseite der Balkone Gemeinschaftseigentum sein können und daher immer bei Veränderung ein Beschluss in der Eigentümerversammlung erforderlich wird, kann dies auch bei einer Loggia der Fall sein. Im übrigen kenne ich das aus der Praxis, dass bei Veränderung von Fassaden im Balkonbereich (durch verkleidung, anderer Anstrich als die übrigen Balkone, sogar ein Katzennetz) immer die anderen Eigentümer zustimmen müssen.
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