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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 28.06.2006, 10:59
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Holzlagerung

wir haben uns einen Ofen angeschafft und nun möchten wir neben unserem Hühnerkäfig an den Gartenzaun zwischen Nachbar und uns Holz lagern. Mir ist breits bekannt, dass dieser nicht mehr als 2 Meter hoch und 3 Meter lang sein darf. Jedoch brauche ich eine genauere Angabe, welcher Abstand zu dem jeweiligen Zaun eingehalten werden muss, wir wohnen in Thüringen.
Kann man mehrere kleinere Stapel entlang des Zaunes errichten, so dass die 3 Meter zwar entstehen aber mit Unterbrechungen. Ich freue mich auf Ihre Antwort
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  #2  
Alt 28.06.2006, 23:18
admin admin ist offline
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Ort: München
Beiträge: 169
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AW: Holzlagerung

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  #3  
Alt 29.06.2006, 10:49
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Holzlagerung

Auch bei Unterbrechungen gibt es Grenzen in der Länge. Alle Teilstücke werden zusammengrechnet. Da schon ein Hühnrestll dort steht, zählt auch der mit.
Ich glaube die Gesamtlänge liegt bei 9 m an einer Grundstücksseite. Dann darf es an einer anderen Grenzseite nur noch 6 m sein. Es gibt da eine Gesamtgrenze von 15 m in der Adition.
Vorsichtshalber beim Bauamt vorsprechen!
Wenn das Bauamt eine Auskunft erteilt hat, dann bitte mal hier einschreiben!
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  #4  
Alt 29.06.2006, 11:58
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Holzlagerung

Vielen dank werde das nächst mal die frage allgemeiner formulieren. Berichte sobald ich die Nachricht vom Bauamt habe
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  #5  
Alt 09.08.2006, 11:08
Torti Torti ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 11
Torti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holzlagerung

ist es also einem Grundstückseigentümer erlaubt, Holz an der Grenze zu stapeln, da an der Grenze, wo dieser Holzunterstand steht, eine 3m hohe Hecke des Nachbarn steht?
Zu diesem Holzunterstand kommt noch eine Dachterrasse von ca. 6m die 2,50 hoch ist.Aber ca 0,90 am von der Grenze weg steht.
Laut Thüringer Bauordnung darf die Grenzbebauung 9m lang und bis 3m hoch sein um keine Baugenehmigung zu brauchen.
Terrasse und Holzunterstand sind 2 abgetrennte "Gebäude".
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