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#1
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wir haben uns einen Ofen angeschafft und nun möchten wir neben unserem Hühnerkäfig an den Gartenzaun zwischen Nachbar und uns Holz lagern. Mir ist breits bekannt, dass dieser nicht mehr als 2 Meter hoch und 3 Meter lang sein darf. Jedoch brauche ich eine genauere Angabe, welcher Abstand zu dem jeweiligen Zaun eingehalten werden muss, wir wohnen in Thüringen.
Kann man mehrere kleinere Stapel entlang des Zaunes errichten, so dass die 3 Meter zwar entstehen aber mit Unterbrechungen. Ich freue mich auf Ihre Antwort |
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#2
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AW: Holzlagerung
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#3
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AW: Holzlagerung
Auch bei Unterbrechungen gibt es Grenzen in der Länge. Alle Teilstücke werden zusammengrechnet. Da schon ein Hühnrestll dort steht, zählt auch der mit.
Ich glaube die Gesamtlänge liegt bei 9 m an einer Grundstücksseite. Dann darf es an einer anderen Grenzseite nur noch 6 m sein. Es gibt da eine Gesamtgrenze von 15 m in der Adition. Vorsichtshalber beim Bauamt vorsprechen! Wenn das Bauamt eine Auskunft erteilt hat, dann bitte mal hier einschreiben! |
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#4
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AW: Holzlagerung
Vielen dank werde das nächst mal die frage allgemeiner formulieren. Berichte sobald ich die Nachricht vom Bauamt habe
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#5
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AW: Holzlagerung
ist es also einem Grundstückseigentümer erlaubt, Holz an der Grenze zu stapeln, da an der Grenze, wo dieser Holzunterstand steht, eine 3m hohe Hecke des Nachbarn steht?
Zu diesem Holzunterstand kommt noch eine Dachterrasse von ca. 6m die 2,50 hoch ist.Aber ca 0,90 am von der Grenze weg steht. Laut Thüringer Bauordnung darf die Grenzbebauung 9m lang und bis 3m hoch sein um keine Baugenehmigung zu brauchen. Terrasse und Holzunterstand sind 2 abgetrennte "Gebäude". |
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