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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.03.2010, 09:19
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Holunder

Hallo

Nachbar A Plant das Pflanzen von Holunder in der nähe von der Grundstücks Grenze von Nachbar B.

In welchem Grenzabstand muss Nachbar A den Holunder von der Grundstücks Grentze von Nachbar B Pflanzen.

Auch das durchlesen des Sarländischen Nachbarschaftsrechts brachte keine Klärung.

Gruß Granada

Geändert von Granada (12.03.2010 um 09:20 Uhr).
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  #2  
Alt 12.03.2010, 11:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Das Nachbarschaftsrecht des Saarlands sagt in den §§ 48 bis 56 doch Grenzabstände aus.
Holunder ist ein Flieder!

Wird solitär die Pflanze gesetzt, dann gilt 1 m Abstand.

Wird es eine Hecke dann gelten, vorbehaltlich § 50, die Abstände entsprechend der Höhe die in § 49 genannt sind.
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  #3  
Alt 12.03.2010, 12:38
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Zitat:
Holunder ist ein Flieder!
Danke für die Aufklärung,
Nachbar A wusste wirklich nicht das Holunder zum Flieder zu rechnen ist,
deswegen konnte Nachbar A den Holunder nicht einordnen,
man Lernt nie aus.

Nachbar A Plant den Holunder in ca. 1,80 m Abstand von der Grenze zu Nachbar B zu Pflanzen,
dürfte dann also kein Problem sein,
Nachbar A will einfach nichts machen was er nicht darf.

Nochmals Danke für deine Hilfe.

Granada
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  #4  
Alt 12.03.2010, 13:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Zufällig hatte ich mit meinen Kollegen darüber gesprochen. Es gibt eine Verpackung für Holundersaft auf dem der Name Flieder steht.
Trinken bildet!

Er wird regional so bezeichnet
http://de.wikipedia.org/wiki/Holunder
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  #5  
Alt 17.07.2010, 12:14
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Nachbar A hat die Holunder Gepflanzt,
er hat mehrjährige Pflanzen genommen die unter seinen Obstbäumen Kümmerten,
jetzt da sie keine Nahrungskongurenten mehr haben,
haben sie sich voll entfaltet,
der Stamm wurde auf ca. 1 m Höhe zurückgeschnitten,
der neuaustrieb in diesem Jahr beträgt rund 3 m.
Mit diesem enormen Wachstum hat Nachbar A nicht Gerechnet,
da sie ja schon mehrjärig waren und nur einzelne austriebe hatten
höchstens 1,5 m Höhe.

Diese enorme Höhe von rund 4 m ist Nachbar A selbst zu hoch.

Jetzt zu der Frage.

Wie erwähnt wurde der Holunder in 1,8 m Abstand gepflanzt.

Wie Hoch darf der Holunder von Rechtswegen Wachsen?

Nachbar A würde eine Gesamt Höhe von rund 2 m Ausreichen.

Muss der Holunder auch im Laufe des Jahres in der Höhe Geschnitten werden
oder reicht es wenn er im Herbst Geschnitten wird?

Nachbar A Schneitet alle 2 Wochen die Neuen Austriebe zur Grundstücksgrenze von Nachbar B ca. 20-50 cm Zurück,
aber der Rest wurde Wachsen Gelassen,
es wurden jede menge Blüten geerntet,
es sind noch jede menge Blüten übrig geblien,
also können wir noch mit einer reichlichen Beeren ernte rechnen.
__________________
Gruß Granada
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  #6  
Alt 17.07.2010, 13:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Es ist keine Hecke!
Das Nachbarschaftsrecht Saarland sagt nur einen Abstand von 1 m aus, jedoch ist keine Höhenangabe zu finden.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #7  
Alt 18.07.2010, 13:33
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Vielen Dank für die Info!
__________________
Gruß Granada
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  #8  
Alt 15.08.2010, 12:48
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Nachbar B hat sich Beschwert der Holunder nimmt ihm das Licht weg und er kann nicht mehr raus sehen,
von seiner mit Lichtplatten überdachten Terrasse,
kann er nur in den Garten von Nachbar A Sehen,
der hat aber mit dem Holunder versucht zu verhindern das Nachbar B,
Nachbar A den ganzen Tag im Garten Beobachtet,
dann aber über alles Lauthals seinen Kommentar abgibt oder sogar Nachbar A Beschimpft.

Frage:
Kann Nachbar B gegen den Holunder von Nachbar A Klagen?

oder muss Nachbar A dulden das er den Ganzen Tag von Nachbar A Beobachtet wird?
__________________
Gruß Granada
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  #9  
Alt 15.08.2010, 14:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Wenn im Nachbarschaftsrecht Saarland die Anpflanzung zulässig ist, kann der Flieder dort stehen bleiben.

Wegen der Terrasse kann beim Bauamt nachgefragt werden, ob ein Mindestgrenzabstand einzuhalten ist, die Überdachung genehmigungspflichtig ist.
Landesbauordnung (LBO) § 61 Verfahrensfreie Vorhaben,
h) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m

Ein weiterer Punkt wäre die Grundflächenzahl (GRZ), erfährt man auf dem Bauamt, ob das Grundstück überbaut worden ist.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #10  
Alt 15.08.2010, 19:31
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Die Terrasse war schon überdacht als Nachbar A eingezogen ist.

Die Frage ist halt ob Nachbar A gegen die Blicke von Nachbar B schützen darf?

Die Terrasse von Nachbar B liegt ca. 1 m Höher als das Grundstück von Nachbar B.

Thuja kamen nicht in Frage wegen der enormen Höhe die erreicht werden muss,
das hätte Locker 10 Jahre gedauert.
__________________
Gruß Granada
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