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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #11  
Alt 15.08.2010, 20:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Zitat:
Zitat von Granada
Die Terrasse war schon überdacht als Nachbar A eingezogen ist.
Bausünden unterliegen keiner Verjährung.
Sind Sie Mieter oder Eigentümer?
Warum kauft man, wenn einem das nicht gefällt!
Zitat:
Zitat von Granada
Die Frage ist halt ob Nachbar A gegen die Blicke von Nachbar B schützen darf?
Ja, beim Bauamt anfragen ob Sichtschutzelemente zulässig sind.
Zitat:
Zitat von Granada
Die Terrasse von Nachbar B liegt ca. 1 m Höher als das Grundstück von Nachbar B.
Siehe Nachbarschaftsrecht Saarland, Fenster- und Lichtrecht, § 35.
In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmter Bauteile wie Balkone, Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 2,5 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.
Zitat:
Zitat von Granada
Thuja kamen nicht in Frage wegen der enormen Höhe die erreicht werden muss, das hätte Locker 10 Jahre gedauert.
Mit Pflanzenauswahl ist der Abstand im Nachbarschaftsrecht angegeben.
__________________
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Wahrsager
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  #12  
Alt 16.08.2010, 00:05
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo


Zitat:
Bausünden unterliegen keiner Verjährung.
Sind Sie Mieter oder Eigentümer?
Warum kauft man, wenn einem das nicht gefällt!
Das auf die Grunstüksgrenze gebaut war hat Nachbar A nicht Gestört,
erst in den Letzten Jahren seit Nachbar A die ganze Zeit Beobachtet wird und Beschimpft wird,
nervt es.

Zitat:
Siehe Nachbarschaftsrecht Saarland, Fenster- und Lichtrecht, § 35.
In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmter Bauteile wie Balkone, Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 2,5 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.
Nachbar B hat kein Fenster zu Nachbar A,
Nachbar B hat auf die Grundstücksgrenze Gebaut,
die Terrasse ist überdacht,
aber zu Nachbar A offen,
also kein Fenster vorhanden.

Wie sieht es dadurch aus?
da ja kein Fenster vorhanden ist????


Also der Holunder ist 1,8 m von Nachbar B entfernt,
es Wächst ganz sicher kein einziges Blatt auf das Grundstück von Nachbar B,
er wird regelmäßig Geschnitten.

Zitat:
Mit Pflanzenauswahl ist der Abstand im Nachbarschaftsrecht angegeben.
Holunder bzw Flieder 1m Abstand,
im vorliegenden Fall ist der Holunder 1,8 m von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt.
__________________
Gruß Granada

Geändert von Granada (16.08.2010 um 00:13 Uhr).
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  #13  
Alt 16.08.2010, 11:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Holunder

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Siehe Nachbarschaftsrecht Saarland, Fenster- und Lichtrecht, § 35.
In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmter Bauteile wie Balkone, Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 2,5 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.
Einfach nur richtig lesen. Es wurde doch schon "Fett" hervorgehoben!
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  #14  
Alt 16.08.2010, 22:01
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Also das Fett gedruckte

Zitat:
Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 2,5 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.
Also als Nachbar A das Haus mit dem Grundstück Gekauft hat,
stand schon die mit Lichtplatten überdachte Terrasse von Nachbar B auf der Grundstücksgrenze,
wie erwähnt sie ist offen zu Nachbar A,
also kein Fenster Richtung Nachbar A
Nachbar A hat mehrere Jahrzehnte die Terrasse nicht Gestört,
da sich Nachbar B halbwegs Normal verhielt,
Nachbar A hat erst den Holunder als Sichtschutz Gepflanzt
als die Beobachtungen und Beschimpfungen nicht mehr zu ertragen wahren.

Also mit dem Fett gedruckten komme ich leider nicht weiter,
die Terrasse von Bachbar B ist kein Neubau.

Die Frage ist ob Nachbar A die Holunder in 1,8 m Abstand zur Terrasse von Nachbar B hätte Pflanzen dürfen?
__________________
Gruß Granada
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  #15  
Alt 16.08.2010, 22:31
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AW: Holunder

Zitat:
Zitat von Granada
Also mit dem Fett gedruckten komme ich leider nicht weiter,
die Terrasse von Bachbar B ist kein Neubau.
Ich würde schon weiterkommen.
Der Nachbar soll die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorzeigen. Hat er die nicht, dann hat er den Grenzabstand einzuhalten.
Bedeutet: Rückbau, Abriss im Grenzabstand.
Genauso wie die Zustimmung für Rechtsnachfolger gilt, gilt auch für den Nachbarn, dass er diese schriftliche Zustimmung des Eigentümers hat.

Zitat:
Zitat von Granada
Die Frage ist ob Nachbar A die Holunder in 1,8 m Abstand zur Terrasse von Nachbar B hätte Pflanzen dürfen?
Einfach nur richtig lesen.
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Mit Pflanzenauswahl ist der Abstand im Nachbarschaftsrecht angegeben.
Die Pflanze ist bekannt und nun schaut man ins Nachbarschaftsrecht, nach dem Grenzabstand.
__________________
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Wahrsager
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  #16  
Alt 16.08.2010, 23:08
Granada Granada ist offline
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Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Holunder

Hallo

Also versuche ich mal Zusammenzufassen.
Zitat:
Ich würde schon weiterkommen.
Der Nachbar soll die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorzeigen. Hat er die nicht, dann hat er den Grenzabstand einzuhalten.
Bedeutet: Rückbau, Abriss im Grenzabstand.
Genauso wie die Zustimmung für Rechtsnachfolger gilt, gilt auch für den Nachbarn, dass er diese schriftliche Zustimmung des Eigentümers hat.
Nachbar B scheint eine Genehmigung zu haben,
zumindest ist die Terrasse eingezeichnet auf dem Plan vom Katasteramt.

Oder sehe ich das Falsch???????????

Zitat:
Zitat:
Zitat von Granada
Die Frage ist ob Nachbar A die Holunder in 1,8 m Abstand zur Terrasse von Nachbar B hätte Pflanzen dürfen?
Einfach nur richtig lesen.
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Mit Pflanzenauswahl ist der Abstand im Nachbarschaftsrecht angegeben.
Die Pflanze ist bekannt und nun schaut man ins Nachbarschaftsrecht, nach dem Grenzabstand.
Also die Pflanze ist bekannt
Holunder beziehungsweise Flieder,
laut Nachbarschaftsrecht für Flieder 1 m Abstand,
gepflanzter Abstand 1,8 m.

Also hat Nachbar A alles richtig gemacht!

Richtig?

Wünsche eine gute Nacht.
__________________
Gruß Granada

Geändert von Granada (16.08.2010 um 23:09 Uhr).
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  #17  
Alt 17.08.2010, 09:56
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AW: Holunder

Zitat:
Zitat von Granada
Nachbar B scheint eine Genehmigung zu haben,
zumindest ist die Terrasse eingezeichnet auf dem Plan vom Katasteramt.
Oder sehe ich das Falsch???????????
Im Kataster wird der Istzustand von einem Vermesser aufgenommen. Dem Vermesser ist es egal ob es genehmigt ist oder nicht.
Das Thema ist außer öffentlich- auch privatrechtlich zu regeln.
Privatrechtlich lässt man sich die Genehmigung zeigen!

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wegen der Terrasse kann beim Bauamt nachgefragt werden, ob ein Mindestgrenzabstand einzuhalten ist, die Überdachung genehmigungspflichtig ist.
Landesbauordnung (LBO) § 61 Verfahrensfreie Vorhaben,
h) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m
Ein weiterer Punkt wäre die Grundflächenzahl (GRZ), erfährt man auf dem Bauamt, ob das Grundstück überbaut worden ist.
Dieser Hinweis, zum Bauamt zu gehen und sich dort Auskunft zu holen. hier kennt keiner die Angaben, erfolgte bereits. Daran ändert sich nichts, auch nicht, wenn immer die gleiche Frage gestellt wird.

Zitat:
Zitat von Granada
Also die Pflanze ist bekannt
Holunder beziehungsweise Flieder,
laut Nachbarschaftsrecht für Flieder 1 m Abstand,
gepflanzter Abstand 1,8 m.

Also hat Nachbar A alles richtig gemacht!

Richtig?
Sie sollten im Nachbarschaftsrecht nachlesen, welcher Abstand einzuhalten ist. Wenn dies übereinstimmt, hat A alles richtig gemacht.
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  #18  
Alt 19.08.2010, 22:40
Granada Granada ist offline
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AW: Holunder

Hallo

Entschuldigung das ich erst jetzt Antworte.

Zitat:
Sie sollten im Nachbarschaftsrecht nachlesen, welcher Abstand einzuhalten ist. Wenn dies übereinstimmt, hat A alles richtig gemacht.
Wie oben schon erwähnt
laut Nachbarschaftsrecht für Flieder 1 m Abstand.
__________________
Gruß Granada
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  #19  
Alt 20.08.2010, 10:31
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AW: Holunder

Zitat:
Zitat von Wahrsager;
Das Nachbarschaftsrecht des Saarlands sagt in den §§ 48 bis 56 doch Grenzabstände aus.
Holunder ist ein Flieder!

Wird solitär die Pflanze gesetzt, dann gilt 1 m Abstand.

Wird es eine Hecke dann gelten, vorbehaltlich § 50, die Abstände entsprechend der Höhe die in § 49 genannt sind.
Wurde bereits am 12.03.2010, 10:45 Uhr ausgesagt
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  #20  
Alt 20.08.2010, 21:39
Granada Granada ist offline
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AW: Holunder

Hallo

Nochmals vielen Dank für die Hilfe,
also braucht sich Nachbar A keine Sorgen zu machen.
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