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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 19.01.2007, 10:55
Elling Elling ist offline
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Registriert seit: 02.11.2006
Beiträge: 6
Elling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
zu hoher Unterhalt aufgrund Falschberechnung des Einkommens durch ein Gericht

Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhalts für ein nach der Scheidung bei der Mutter lebendes Kind, welches aber mittlerweile erwachsen ist.
Nach der Scheidung sollte der Vater Unterhalt für seinen Sohn bezahlen. Der Vater war zu der Zeit schwer spielsüchtig und hat seinen Unterhalt nicht gezahlt. Auch als ein Anwalt eingeschaltet wurde, der ihn dazu aufforderte, seinen Verdienst offen zu legen, reagierte er nicht. Der Vater steht zwar in einem Arbeitsverhältnis, ist jedoch durch seine Spielsucht hoch verschuldet.
Nach einiger Zeit kam es zu einer Gerichtsverhandlung, in der sein Einkommen, ohne seine Anwesenheit oder einer Verdienstbescheinigung auf 3000 Euro netto festgelegt wurde. Den daraufhin festgelegten Unterhalt konnte er nicht bezahlen. Er hat sich in den folgenden Jahren nicht darum gekümmert, bis er nun endlich von seiner Spielsucht los gekommen ist und sein Leben wieder in die Hand nimmt. Er tilgt erfogreich seine Spielschulden, sein Monatseinkommen wird bis auf ein Mimimum gepfändet. Nun zur Frage: Es sind noch einige tausende Euro Unterhaltskosten nachzuzahlen, die aber alle auf dieser falschen Gehaltsannahme von 300 Euro netto beruhen. Tatsächlich liegt ein monatliches Einkommen von etwa 1800 Euro netto vor, was jedoch bis auf einen geringen Bruchteil gepfändet wird. Ist eine Nachberechnung möglich, so dass er den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt nachzahlen muß, und nicht die Summe, die sich durch die falsche Einschätzung des Gerichtes ergab? Da eine Therapie gemacht wurde, kann er vielleicht sogar seine ehemalige, über Jahre dauernde Spielsucht attestieren lassen und die Nachberechnung erwirken?

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2  
Alt 19.01.2007, 23:10
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: zu hoher Unterhalt aufgrund Falschberechnung des Einkommens durch ein Gericht

Hallo,

da der Vater nach der Scheidung selbst auf die anwaltliche
Aufforderung, seinen Verdienst offen zu legen, nicht reagierte und
offensichtlich auch nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung erschien, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Einkünfte des Vaters zu
schätzen.

Angesichts des Sachverhalts dürfte es jetzt ein schier auswegsloses Unterfangen sein, eine Abänderung des -wohl titulierten - Unterhalts zu erwirken. Die Beiziehung eines Fachanwalts für Familienrecht erscheint hilfreich.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt )
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  #3  
Alt 20.01.2007, 11:10
Elling Elling ist offline
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Registriert seit: 02.11.2006
Beiträge: 6
Elling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: zu hoher Unterhalt aufgrund Falschberechnung des Einkommens durch ein Gericht

Hallo!

Vielen Dank für die Info!

Ich denke, die Kosten für einen Anwalt kann er nicht tragen. Dafür bleibt ihm monatlich zu wenig übrig. Dann wird er wohl in den sauren Apfel beissen müssen und den Rest des festgesetzten Unterhalts abstottern.

Viele Grüße!
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  #4  
Alt 20.01.2007, 11:13
Elling Elling ist offline
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Registriert seit: 02.11.2006
Beiträge: 6
Elling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: zu hoher Unterhalt aufgrund Falschberechnung des Einkommens durch ein Gericht

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da der monatliche Restbehalt abzüglich Miete sehr gering ist, wird er sich einen Anwalt nicht leisten können.
Er wird in den sauren Apfel beissen müssen und den Rest des damals festgesetzten Unterhalts abstottern müssen.

Viele Grüße!
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  #5  
Alt 21.01.2007, 09:56
Betroffener Betroffener ist offline
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Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: zu hoher Unterhalt aufgrund Falschberechnung des Einkommens durch ein Gericht

Hallo,

wenn der Vater sich nicht aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln verteidigen kann, kann ihm möglicherweise Pkh ( Prozeßkostenhilfe ) gewährt werden.

Vorab sollte er jedoch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein abholen und sich mit diesem und der Akte zu einem Fachanwalt für Familienrecht begeben. Dieser kann dann anhand der Akte vorab prüfen, ob eine Abänderungsklage -oder was auch immer in Frage kommt - hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die Eigenbeteiligung bei einer Beratung mit Beratungsschein dürfte zwischen 10.--und 20.-- Euro liegen.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt)
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