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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.08.2007, 12:03
hexenschatzi hexenschatzi ist offline
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Registriert seit: 21.08.2007
Beiträge: 1
hexenschatzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hohe Bäume

Hallo:-)

Ich bin hier wegen einer Frage:-)

Hausbesitzer:A
Nachbargrundstück:B

Hausbesitzer hat vor 15 Monaten ein Haus gekauft und auf B 50cm an der Grenze stehen 4 eichenbäume schätzungsweise 20-25 meter hoch. B ist nicht bewohnt sonder ehr ein weideland.
Nun hat A schonmal nachgelesen ob B die Bäume beschneiden müsste da sie über garage bis aufs Haus ragen. ist aber über den Passus gestolpert in dem steht das A es in den ersten 5 jahren hätte sagen müssen aber A lebt doch erst 15 Monate hier und hat gemerkt was bei Sturm mit den schon morschen Ästen passiert geschweige sie tonnen an Eicheln die auf Garage Carport und Haus fallen.

Kann A denn noch den B ansprechen mit der bitte um Kürzung? oder was ist wenn B sich weigert?

würde mich über antworten freuen
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  #2  
Alt 22.08.2007, 21:06
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Hohe Bäume

Zitat:
Zitat von hexenschatzi

Kann A denn noch den B ansprechen mit der bitte um Kürzung?
Natürlich darf man das.

Zitat:
Zitat von hexenschatzi
oder was ist wenn B sich weigert?
Zur genaueren Beurteilung müsste man das Bundesland und die Baumschutzsatzung kennen.

A kann unter Berufung auf § 910 BGB von B verlangen, die überhängenden Äste und Zweige binnen einer angemessenen Frist zu entfernen. Bei der Fristsetzung bitte ev. vorhandene Baumschutzsatzungen beachten, da diese zuweilen bestimmte Zeiten für das Beschneiden von Bäumen vorsehen bzw. ausschließen. Andere Satzungen sehen eine Anzeigepflicht in Abhängigkeit vom Umfang oder der Dicke der Äste vor. Mancherorts sollte man sich sogar vorher eine Genehmigung für das Beschneiden einholen. Da herrscht Regelchaos in Deutschland. Wenn das alles geklärt ist, geht's weiter:

Lässt B die Frist verstreichen, kann A den Überhang selbst an der Grundstücksgrenze entfernen. Dazu sollte er sich einen Fachmann nehmen, der das fachgerecht erledigt. Anschließend darf er B die Kosten dafür in Rechnung stellen. Die abgeschnittenen Äste darf A behalten.

Das ist der einfachste Weg.
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  #3  
Alt 13.11.2007, 17:06
jep jep ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 1
jep befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hohe Bäume

Zitat:
Zitat von hexenschatzi
Nun hat A schonmal nachgelesen ob B die Bäume beschneiden müsste (...), ist aber über den Passus gestolpert, in dem steht, dass A es in den ersten 5 Jahren hätte sagen müssen aber A lebt doch erst 15 Monate hier
C geht es fast so wie A, nur hängen die Bäume nicht über sein Haus. Sie nehmen aber viel Licht weg und stehen direkt auf der Grenze. C lebt seit 5 Monaten auf dem Grundstück in Niedersachsen.

Gibt es denn keine Frist beim Grundstückskauf, innerhalb der der neue Besitzer alle Rechte in Grenzfragen hat?
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  #4  
Alt 13.11.2007, 18:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hohe Bäume

Doch es gibt eine Frist und die beginnt immer ab der Pflanzung!
Es spielt deshalb ein Eigentümerwechsel keine Rolle.
Wie eine Beurteilung erfolgt, kann hier nachgelesen werden
http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm
Hier aus einem Bundesland ein BGH Urteil
http://www.rws-verlag.de/bgh-%*%*%*%...t6/vo98106.htm

Ob ein Rückschnitt, auch selbst durchgeführt werden kann, ist beim Grünflächenamt zu erfahren. Es könnte sehr teuer werden. Schadenersatz an den Nachbarn und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige die schnell bei ein paar tausend Euros liegen kann.
Ein Freund hat einen Ast von einer Eiche abgeschnitten und war mit 500 Euros dabei. Wiederholung, der nächste Ast wurde mit 5000 Euros angekündigt.
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