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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hohe Bäume
Hallo:-)
Ich bin hier wegen einer Frage:-) Hausbesitzer:A Nachbargrundstück:B Hausbesitzer hat vor 15 Monaten ein Haus gekauft und auf B 50cm an der Grenze stehen 4 eichenbäume schätzungsweise 20-25 meter hoch. B ist nicht bewohnt sonder ehr ein weideland. Nun hat A schonmal nachgelesen ob B die Bäume beschneiden müsste da sie über garage bis aufs Haus ragen. ist aber über den Passus gestolpert in dem steht das A es in den ersten 5 jahren hätte sagen müssen aber A lebt doch erst 15 Monate hier und hat gemerkt was bei Sturm mit den schon morschen Ästen passiert geschweige sie tonnen an Eicheln die auf Garage Carport und Haus fallen. Kann A denn noch den B ansprechen mit der bitte um Kürzung? oder was ist wenn B sich weigert? würde mich über antworten freuen |
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#2
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AW: Hohe Bäume
Zitat:
Zitat:
A kann unter Berufung auf § 910 BGB von B verlangen, die überhängenden Äste und Zweige binnen einer angemessenen Frist zu entfernen. Bei der Fristsetzung bitte ev. vorhandene Baumschutzsatzungen beachten, da diese zuweilen bestimmte Zeiten für das Beschneiden von Bäumen vorsehen bzw. ausschließen. Andere Satzungen sehen eine Anzeigepflicht in Abhängigkeit vom Umfang oder der Dicke der Äste vor. Mancherorts sollte man sich sogar vorher eine Genehmigung für das Beschneiden einholen. Da herrscht Regelchaos in Deutschland. Wenn das alles geklärt ist, geht's weiter: Lässt B die Frist verstreichen, kann A den Überhang selbst an der Grundstücksgrenze entfernen. Dazu sollte er sich einen Fachmann nehmen, der das fachgerecht erledigt. Anschließend darf er B die Kosten dafür in Rechnung stellen. Die abgeschnittenen Äste darf A behalten. Das ist der einfachste Weg. |
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#3
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AW: Hohe Bäume
Zitat:
Gibt es denn keine Frist beim Grundstückskauf, innerhalb der der neue Besitzer alle Rechte in Grenzfragen hat? |
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#4
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AW: Hohe Bäume
Doch es gibt eine Frist und die beginnt immer ab der Pflanzung!
![]() Es spielt deshalb ein Eigentümerwechsel keine Rolle. Wie eine Beurteilung erfolgt, kann hier nachgelesen werden http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm Hier aus einem Bundesland ein BGH Urteil http://www.rws-verlag.de/bgh-%*%*%*%...t6/vo98106.htm Ob ein Rückschnitt, auch selbst durchgeführt werden kann, ist beim Grünflächenamt zu erfahren. Es könnte sehr teuer werden. Schadenersatz an den Nachbarn und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige die schnell bei ein paar tausend Euros liegen kann. Ein Freund hat einen Ast von einer Eiche abgeschnitten und war mit 500 Euros dabei. Wiederholung, der nächste Ast wurde mit 5000 Euros angekündigt. |
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