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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 29.04.2009, 15:55
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hochdruckreiniger

Ich habe, um Hof und Gartenwege selber verkehrssicher reinigen zu können, einen Hochdruckreiniger angeschafft. Kann ich die Kosten dafür auf die Mieter umlegen?
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  #2  
Alt 05.05.2009, 14:32
sasa sasa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 12
sasa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hochdruckreiniger

Nein, im Rahmen der Betriebskosten kann man nur regelmäßig anfallende Kosten auf die Mieter umlegen. Die Anschaffung des Geräts erfolgt einmalig also nicht regelmäßig. Die Säuberung hingegen schon. Das verbrauchte Wasser und gegebenenfalls der verbrauchte Strom können sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht umgelegt werden.
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  #3  
Alt 09.07.2009, 01:53
Rogald Rogald ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 9
Rogald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hochdruckreiniger

Wenn man eine Firma mit der Reinigung beauftragen würde, so würden in die Kosten für die Reinigung auch die Abschreibung für Betriebsmittel fallen. Insofern kann auch die Abnutzung des Reinigungsgerätes (genau genommen) unter die Betriebskosten fallen.
Mal eine andere Frage: düfen die die Hof- und Gartenwege auch von den Mietern benutzt werden?
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