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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hochdruckreiniger
Ich habe, um Hof und Gartenwege selber verkehrssicher reinigen zu können, einen Hochdruckreiniger angeschafft. Kann ich die Kosten dafür auf die Mieter umlegen?
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#2
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AW: Hochdruckreiniger
Nein, im Rahmen der Betriebskosten kann man nur regelmäßig anfallende Kosten auf die Mieter umlegen. Die Anschaffung des Geräts erfolgt einmalig also nicht regelmäßig. Die Säuberung hingegen schon. Das verbrauchte Wasser und gegebenenfalls der verbrauchte Strom können sofern im Mietvertrag nichts gegenteiliges steht umgelegt werden.
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#3
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AW: Hochdruckreiniger
Wenn man eine Firma mit der Reinigung beauftragen würde, so würden in die Kosten für die Reinigung auch die Abschreibung für Betriebsmittel fallen. Insofern kann auch die Abnutzung des Reinigungsgerätes (genau genommen) unter die Betriebskosten fallen.
Mal eine andere Frage: düfen die die Hof- und Gartenwege auch von den Mietern benutzt werden? |