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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 25.01.2006, 10:05
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Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hi

meine Situation ist folgende:
Ich bin voll berufstätig, bekomme 1850 netto und habe mir vor 1 Jahr eine Eigentumswohnung gekauft und ein Auto auf Raten (zahle noch 3 Jahre daran). Nach Abzügen aller Ausgaben (Kredite, Nebenkosten, Tel, Essen, Sprit usw) bleiben mir wenn ich Glück hab 100-200 EUR zum Sparen falls ich mal Handwerker brauch. Meist bleibt das aber auch nicht, da viel Geld in letzter Zeit für Tierarzt drauf geht
Meine Mutter bekommt HarztIV und lebt mit meiner Oma zusammen. Jetzt kann es sein, dass meine Oma ins Pflegeheim im Februar muss. Laut HarztIV muss meine Mom dann umziehen und das Sozialamt will von mir die Umzugskosten (sprich ggf Teppich, Renovierung, Umzugsfirma, Kaution usw). Ersparniss hab ich nicht (Dispo ist meist zu 50% genutzt) da ich in letzter Zeit viel für Wohnungskosten & Autoreperatur usw bezahlen musste. Hab gelesen das Sozialamt bietet dann meist Kredite an, die man zurückzahlen muss. Können die mich echt zwingen einen 4. Kredit (neben Wohnung, Auto & PC) aufzunehmen????????? Zweitens fürchte ich, dass ich Elternunterhalt zahlen muss wenn meine Oma nun wegfällt. Wie wird der berechnet? Hab mal gelesen, dass das Sozialamt bei der Berechnung meiner Ausgaben Dinge wie Auto usw nicht anerkennt. Leider sind alle meine Kosten fix so daß ich nirgends was mehr sparen kann (Telefon, Internet, Handy sind mit Festpreis - bauch ich auch für meinen Job im IT Bereich, Strom, vErsicherung, Nebenkosten usw auch) Das einzigste woran ich sparen kann sind bei Essen & Drinken aber unter 250 EUR schaff ich das auch nicht & da kommen noch Kosten wie Arznei usw hinzu. Wenn die wirklich nicht ALLE ausgaben anrechnen bzw mir auch was zum Sparen lassen (muss ja bei Eigentumswohnung nun alle Reperaturen selber zahlen!) dann bin ich echt am Ar... . Kann mir hier jemand bitte helfen, ich find nirgends eine vernünftige Auskunft und die Gesetztestexte versteh ich nicht.

Liebe Grüße
Pebbles
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  #2  
Alt 25.01.2006, 12:07
Unregistriert
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Beiträge: n/a
AW: Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hallo,

als erst einmal will ich Dir sagen, dass Du Dich nicht vor uns arm rechnen musst sondern vor dem Sozialamt ;-)
Ich glaube nicht, dass Du für Deine Oma etwas zahlen musst, da nur Verwandtschaftsverhältnisse in gerader Linie gelten – also Du für Deine Mama, Deine Mama für Deine Oma.

Da ich mich aber seit Jahren in einer ähnlichen Situation befinde und regelmäßig Auskunft über meine Vermögensverhältnisse geben muss (Heimkosten meiner Mutter), kann ich Dir ein paar Tipps geben.

1. Hole Dir anwaltlichen Rat ein (Fachanwalt für Familienrecht). Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und schriftlich vom Sozialamt aufgefordert worden bist Auskunft über Deine Vermögensverhältnisse zu geben, dann sollte die Rechtsschutzversicherung zumindest die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch übernehmen. Oder Besuche entsprechende Internet-Foren, z.B. 123recht.net. Scheue nicht die Kosten für einen Anwalt! Wenn Du jahrelang für Oma und am Ende vielleicht noch für Mama zahlen musst, kommt Dich das teurer als ein Anwalt.

2. Leiste keine Zahlungen zu denen Dich kein Richter verpflichtet hat oder zu denen Dir ein Anwalt nicht geraten hat. Gelder, die Du auf freiwilliger Basis gegenüber dem Sozialamt leistest, bekommst Du nie mehr zurück. Auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie ungerechtfertigt waren.

3. Grundsätzlich gilt: Als lediger ohne Kinder und weitere Unterhaltsverpflichtungen bleibt Dir ein Selbstbehalt von 1.250 Euro. Es gilt, das Du theoretisch die Hälfte der Differenz zwischen Selbstbehalt und realem Netto-Einkommen leisten müsstest. In Deinem Fall wären das also 300,-. Aber vergiss nicht, bei der Berechnung Deines Nettogehalts auch anteilig Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzuzurechnen – wenn Du das nicht schon getan hast.

4. Als anrechnungsfähige Kosten gelten z.B.

Immobilien-Darlehen (Zins und Tilgung). Wobei hier schon ein großer Teil im Selbstbehalt enthalten ist.
Zusätzliche Altersvorsorge (5% vom Jahresbrutto). Du hast doch bestimmt schon einen Vertrag mit einem befreundeten Versicherungsvertreter abgeschlossen ;-) Wenn nicht, versuche es ohne Nachweis.
Nebenkosten für Wohnung. Wobei hier schon ein großer Teil im Selbstbehalt enthalten ist.
Aufwendungen für zwingend notwendige Wirtschaftsgüter. Vielleicht hattest Du ja vor einiger Zeit einen Wasserschaden oder Schimmelpilzbefall, der Deine Wohnungseinrichtung und Bekleidung ruiniert hat.
Oder Du hast Dir eine neue Küche gekauft. Schön, wenn Dir dann z.B. ein sehr guter Freund einen privaten Kredit gegeben hat. Der Kreditvertrag hierfür liegt Dir doch bestimmt vor. Oder Du hast Quittungen und Belege für die Küche, Hausrat, etc.

5. Des weiteren würde ich alle Kosten ansetzen, die Du hast bzw. irgendwie glaubhaft geltend machen kannst – ablehnen kann diese das Sozialamt immer noch. Das sind Kosten für:

Rücklage für Wohnung (Reparaturen, etc.) Du legst doch bestimmt jeden Monat Geld zurück, oder?
Rücklage für Sondertilgung Immobilien-DarlehenDu legst doch auch bestimmt hier jeden Monat Geld zurück? Schau noch einmal genau nach.Private Krankenversicherung oder Leistungen, die Du aus Deiner eigenen Tasche zahlen musstest, weil Sie die Kasse nicht übernommen hat
Rechtsschutzversicherung
Tilgung Kreditkartenkonto
Privathaftpflicht

Grundsätzlich gilt: Kosten, die Du vor einer eventuellen Zahlungsverpflichtung angefallen sind, die außerdem glaubhaft dargestellt werden können und nicht für Luxusausgaben angefallen sind (Weltreise, goldene Wasserhähne, etc) sollten/müssen anerkannt werden.
Hoffe, Dir weitergeholfen zu haben und viele Grüße.
Möge das Sozialamt der Teufel holen – wobei die auch nur Ihren Job machen. Fällt einem nur manchmal schwer, das so zu sehen. Schuld ist der Gesetzgeber und den deutschen ist nunmal nicht danach, dass sich in diesem Land etwas ändert - die letzte Bundestagswahl hat es uns wieder einmal gezeigt.
R.
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  #3  
Alt 26.01.2006, 08:53
Unregistriert
Gast
 
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Daumen hoch AW: Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hi

Danke für die Vielen Tips! Ich werd mich auf alle Fälle mal an einen Anwalt wenden. Eine Frage hab ich aber noch zu deinem Posting:
>Immobilien-Darlehen (Zins und Tilgung). Wobei hier schon ein großer Teil im >Selbstbehalt enthalten ist.
Was bedeutet denn der letzte Satz? Irgendwie bin ich bei dem Thema ein bisschen verwirrt, sind das Dinge, die ich von dem Selbstbehalt zahlen muss?

Irgendwie ist mir noch nicht so ganz klar, was man von dem Selbstbehalt noch zahlen muss und was erst vom Netto abgezogen wird bevor der Selbstbehalt berechnet wird. Ich mein, wenn ich vom Netto alle meine Ausgaben abziehe (inkl Sprit, Essen usw) dann bleiben mir unterm Strich 100 EUR und die versuch ich immer für Reperaturen zurückzulegen. So wie ich es aber im Netz gefunden hab klang der eher so für mich, daß man, wenn man alles vom Netto bezahlt hat noch 1250 EUR zur Verfügung haben muss bevor man Unterhalt zahlen muss. Ehrlich gesagt kann ich kaum glauben, daß unser Vater Staat SOOOO großzügig ist und das letztere meint ;-))

Grüße
Pebbles
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  #4  
Alt 26.01.2006, 09:37
Unregistriert
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AW: Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hallo,
Du hast recht - Vater Staat ist nicht so großzügig.
Im Selbstbehalt enthalten sind bereits die Kosten für Miete und Nebenkosten bzw., wenn Du eine gekaufte Wohnung selbst bewohnst, Zins und Tilgung. Die kannst Du also nicht noch einmal abziehen.
Ebenso im Selbstbehalt enthalten sind die Kosten für Essen, Kleidung, Sprit, usw.
Aber wie bereits erwähnt - je mehr Du glaubwürdig erklären kannst, um so größer ist die Chance, dass auch Kosten über den Selbstbehalt hinaus anerkannt werden.
Wenn Du z.B. hohe Spritkosten hast, weil Du mit Deinem privaten PKW Kunden für Deinen Chef besuchst und Du dadurch auch eine hohe Abnutzung bei Deinem privaten PKW hast, dann sind die Chancen größer, dass diese Kosten auch über den Selbstbehalt hinaus anerkannt werden.
Grüße,
R.
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  #5  
Alt 06.04.2006, 16:40
Unregistriert
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Beiträge: n/a
AW: Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hallo,

muß man die Aufwendungen schon komplett in der ersten Auskunft nach § 117 SGB XII auflisten und nachweisen - oder kann man auch "nachschieben", zumal Form und Frist der Auskunftserteilung ziemlich eng sind (knapp 2 Wochen, Anwalt finden, Termin verneinbaren usw. dauert oft länger).

Greift der Richter (Familienrichter?) ausschließlich auf das bereits Nachgewiesene zurück (ähnlich wie bei Schriftsätzen und Anträgen der Beteiligten in anderen Zivilverfahren) - oder ist er daran nicht gebunden und kann quasi selbst nochmal neu "ermitteln" bzw. rechnen?

Gruß S
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  #6  
Alt 07.04.2006, 13:09
Betroffener
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Beiträge: n/a
AW: Wie hoch kommen Kosten auf mich zu?

Hallo, bin selbst von der Heranziehung zum Elternunterhalt betroffen und habe folgende Erfahrungen gemacht:

1.
Wenn man die nach § 117 SGB XII geforderte Auskunft erteilt, sollte man seine geltend zu machenden bzw. seine berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zur Vermeidung von einem "Wirrwar" möglichst komplett unter Beifügung entsprechender Belege glaubhaft nachweisen. Sollte dies innerhalb der zugestandenen Frist von z.B. zwei Wochen nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung von z.B. vier Wochen zu beantragen, die in der Regel auch gewährt wird. Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass man versehentlich etwas übersehen und daher nicht vorgelegt hat, kann man sicherlich auch noch Unterlagen "nachschieben".
2.
Der "Tatrichter" beurteilt den "Tatbestand" ( Sachverhalt ) anhand der ihm vorgelegten Unterlagen und bildet sich unter Berücksichtigung der Rechtslage sein Urteil. Hierbei kann es zur Klärung von Sachverhalten durchaus zu weiteren "Ermittlungen" bzw. Berechnungen kommen.

Grüssle
Betroffener
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