![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
| Umfrageergebnis anzeigen: Wer kann helfen??????????? | |||
| Wer Kennt das Nachbarschaftsrecht im Saarland |
|
0 | 0% |
| Gibt es eine >>Duldungspflicht>>des Nachbarn |
|
0 | 0% |
| Wer kennt einen Anwalt im Saarland der sich auskennt |
|
0 | 0% |
| Wie definiert sich sichtschutz |
|
0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
Bewertung:
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Wir haben vor einem Jahr ein Haus gekauft mit hohem Baum- und Heckenbewuchs. Auf der Seite desTerasseneingangs waren die Tunjabaüme zu diesem Zeitpunkt in etwa schon 6 meter hoch und dienen uns zum Sichtschutz auf die Terasse und dem Wohnraum, da das Nachbarhaus auch auf dieser Seite Fenster hat. Die Bäume sind mit vorgeschriebenen Abstand von 0,5-0,75 cm vom Grenzzaun auf unserem Grundstück (ca 1982) gepflanzt worden. Nach Aufforderung haben wir nun die Bäume auf 4 Meter gestutzt und so verschnitten,das sie eigentlich keinerlei Behinderung zur direkt an der Grundstücksgrenze gebauten Garage des Nachbarn darstellen und unsere Privatsphäre noch schützen. Die Bäume standen aber schon nachweislich vor dem Bau dieser Garage. Jetzt wurden wir aber über eine Rechtsanwaltskanzlei aufgefordet die Bäume auf 1,50 m zu schneiden da angeblich Schäden an der Garagenwand wären und das Dach duch die Baüme vermoost. Es wird sich dabei auf das Nachbarschaftsrecht berufen. Der Bewuchs der Baüme beginnt bei etwa 1,70m also besteht auch keine Gefahr für hereinfahrende Autos auf dem Nachbargrundstück. Wir hingegen hätten nur noch Stämme da zu stehen und dann freie Sicht der Nachbarn auf unser Grundstück. Gibt es so etwas wie ein>>> Duldungsrecht>> nach so vielen Jahren( so ein Baum wächst doch nicht in kürzester Zeit so hoch!!!!)????? und kann mir jemand helfen wie sich das Nachbarschaftsrecht im Saarland verhält und definiert. Im übrigen wurde uns von dem Anwalt angedroht das er den Auftraggebern anrät >> selbst hand anzulegen bzw eine Firma zu beauftragen und das uns in Rechnung zu stellen. Ist das Rechtens??????? josi
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Wie hoch dürfen Hecken als Sichtschutz sein
Googlen Sie unter Saarland Nachbarschaftsrecht.
Ihre Pflanzen können bis zur Grenze wachsen, jedoch nicht darüber. Wenn die Wand beschädigt wird, müssen Sie bis zur Grenze zurückschneiden. Der BGH sagt, ein Rückschnitt wird ausgeschlossen, wenn die Begrünung ortsüblich ist. Laub oder ähnliches muss der Nachbar hinnehmen! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Wie hoch dürfen Hecken als Sichtschutz sein
Man muss hier sehr genau unterscheiden zwischen der Auslegung des Nachbarschaftsrechtes und den Auslegungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Anwalt Ihres Nachbarn sich erst einmal auf das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes beruft, dann wird er wissen, warum. Denn in den Landesrechten sind Ausführungen enthalten, die Nachbarn untereinander einhalten müssen. So gibt es natürlich Duldungen, sofern ein Nachbar eine gewisse Zeit lang (meistens 5 bis 6 Jahre) etwas hingenommen hat (Baumhöhe usw.). Dann kann er im 6. oder 7. Jahr nun nicht mehr die Beseitigung fordern, sondern lediglich den Rückschnitt auf die im Nachbarschaftsrecht festgelegten Höhen. Erkundigen Sie sich doch in Ihrem zuständigen Bauamt, welche Grenzabstände/Höhenangaben dort über Bäume bekannt sind. Den Rückschnitt haben Sie dann entsprechend durchzuführen, denn Ihr Nachbar könnte auch durch die Baumhöhe eine Verschattung seines Grundstückes erleiden und das muss er laut Nachbarschaftsrecht nicht hinnehmen.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| wie hoch darf ein garten zaun sein | stephan | Nachbarschaftsrecht | 3 | 24.08.2006 20:48 |
| Unsere Grenzhecke soll Verursacher der Moosentwicklung sein in Nachbarsgarten sein. I | ostap | Nachbarschaftsrecht | 2 | 19.11.2005 20:20 |
| Sichtschutz auf Sondereigentum | zfkat | Nachbarschaftsrecht | 5 | 26.09.2005 10:16 |
| Wie hoch "muss" ein Zaun sein! | Rolf aus Oldenburg | Nachbarschaftsrecht | 1 | 19.09.2005 07:23 |