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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Umfrageergebnis anzeigen: Wer kann helfen???????????
Wer Kennt das Nachbarschaftsrecht im Saarland 0 0%
Gibt es eine >>Duldungspflicht>>des Nachbarn 0 0%
Wer kennt einen Anwalt im Saarland der sich auskennt 0 0%
Wie definiert sich sichtschutz 0 0%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 0. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 30.10.2005, 22:24
Josi Josi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 1
Josi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Wie hoch dürfen Hecken als Sichtschutz sein

Wir haben vor einem Jahr ein Haus gekauft mit hohem Baum- und Heckenbewuchs. Auf der Seite desTerasseneingangs waren die Tunjabaüme zu diesem Zeitpunkt in etwa schon 6 meter hoch und dienen uns zum Sichtschutz auf die Terasse und dem Wohnraum, da das Nachbarhaus auch auf dieser Seite Fenster hat. Die Bäume sind mit vorgeschriebenen Abstand von 0,5-0,75 cm vom Grenzzaun auf unserem Grundstück (ca 1982) gepflanzt worden. Nach Aufforderung haben wir nun die Bäume auf 4 Meter gestutzt und so verschnitten,das sie eigentlich keinerlei Behinderung zur direkt an der Grundstücksgrenze gebauten Garage des Nachbarn darstellen und unsere Privatsphäre noch schützen. Die Bäume standen aber schon nachweislich vor dem Bau dieser Garage. Jetzt wurden wir aber über eine Rechtsanwaltskanzlei aufgefordet die Bäume auf 1,50 m zu schneiden da angeblich Schäden an der Garagenwand wären und das Dach duch die Baüme vermoost. Es wird sich dabei auf das Nachbarschaftsrecht berufen. Der Bewuchs der Baüme beginnt bei etwa 1,70m also besteht auch keine Gefahr für hereinfahrende Autos auf dem Nachbargrundstück. Wir hingegen hätten nur noch Stämme da zu stehen und dann freie Sicht der Nachbarn auf unser Grundstück. Gibt es so etwas wie ein>>> Duldungsrecht>> nach so vielen Jahren( so ein Baum wächst doch nicht in kürzester Zeit so hoch!!!!)????? und kann mir jemand helfen wie sich das Nachbarschaftsrecht im Saarland verhält und definiert. Im übrigen wurde uns von dem Anwalt angedroht das er den Auftraggebern anrät >> selbst hand anzulegen bzw eine Firma zu beauftragen und das uns in Rechnung zu stellen. Ist das Rechtens??????? josi
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  #2  
Alt 31.10.2005, 10:45
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Wie hoch dürfen Hecken als Sichtschutz sein

Googlen Sie unter Saarland Nachbarschaftsrecht.

Ihre Pflanzen können bis zur Grenze wachsen, jedoch nicht darüber. Wenn die Wand beschädigt wird, müssen Sie bis zur Grenze zurückschneiden.

Der BGH sagt, ein Rückschnitt wird ausgeschlossen, wenn die Begrünung ortsüblich ist.
Laub oder ähnliches muss der Nachbar hinnehmen!
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  #3  
Alt 01.11.2005, 07:58
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Wie hoch dürfen Hecken als Sichtschutz sein

Man muss hier sehr genau unterscheiden zwischen der Auslegung des Nachbarschaftsrechtes und den Auslegungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Anwalt Ihres Nachbarn sich erst einmal auf das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes beruft, dann wird er wissen, warum. Denn in den Landesrechten sind Ausführungen enthalten, die Nachbarn untereinander einhalten müssen. So gibt es natürlich Duldungen, sofern ein Nachbar eine gewisse Zeit lang (meistens 5 bis 6 Jahre) etwas hingenommen hat (Baumhöhe usw.). Dann kann er im 6. oder 7. Jahr nun nicht mehr die Beseitigung fordern, sondern lediglich den Rückschnitt auf die im Nachbarschaftsrecht festgelegten Höhen. Erkundigen Sie sich doch in Ihrem zuständigen Bauamt, welche Grenzabstände/Höhenangaben dort über Bäume bekannt sind. Den Rückschnitt haben Sie dann entsprechend durchzuführen, denn Ihr Nachbar könnte auch durch die Baumhöhe eine Verschattung seines Grundstückes erleiden und das muss er laut Nachbarschaftsrecht nicht hinnehmen.
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