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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 25.03.2010, 15:01
Hundling Hundling ist offline
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Registriert seit: 25.03.2010
Beiträge: 2
Hundling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos

Hallo!

Hab eine sehr brisante Frage. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!

A ist Hauptmieter eines Hauses.
B hat ein Zimmer (nicht möbliert) gemietet. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht geschlossen.

Nach einer Auseinandersetzung verschwindet B für zwei Wochen. Danach kurzes Gespräch bei dem der Streit nicht beigelegt werden kann.
B wieder weg.

A wird von B telefonisch mit geteilt, daß B schnellstmöglich ausziehen will.
Ein Datum wird nicht genannt.

Auf Nachfrage erhält A am 23. des Monats die Nachricht (per SMS), daß B zum 28. auszieht.

Welche Kündigungsfrist besteht hier?
A ist immer vom 3 Monaten ausgegangen.

Ist die Kündigung in dieser Form überhaupt wirksam?

A kommt, da B die nächste Miete nicht bezahlen will in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, was B bekannt ist.

A ist sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, B verweigert aber jedes Gespräch.

Was kann A unternehmen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Hat B ggf. die Anwaltskosten von A zu übernehmen?

Schon mal vielen Dank für Eure Bemühungen.

Grüße
Hundling
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  #2  
Alt 28.03.2010, 12:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos

Für das mietvertragliche Verhältnis gilt das BGB.
Kündigungen sind nur schriftlich möglich!
Für den Mieter gilt 3 monatige Kündigungsfrist.
Ob B die Prozesskosten übernehmen muss, hängt vom weiteren Verlauf ab!
B will ja erst die Miete nicht zahlen, damit besteht kein Mietrückstand! Welche Forderungen stehen an?
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  #3  
Alt 31.03.2010, 20:54
Hundling Hundling ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2010
Beiträge: 2
Hundling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos

Erst mal Danke für die Antwort!

An Forderungen stehen die Mietkosten für den Zeitraum an, bis ein Nachmieter gefunden ist.
Sollte es mit B nicht zu einer gütlichen Einigung kommen (A ist dabei zu einem für B mehr als fairen Kompromiss bereit) will A lediglich die Miete für diesen Zeitraum (plus eventuelle Anwaltskosten etc.)
A möchte diesen Weg jedoch vermeiden und will B lediglich die Konsequenzen deutlich machen, um ein einlenken zu erreichen.
Zumal der Grund des Steites allenfalls für A einen Kündigungsgrund dargestellt hätte...

Trotz der Ankündigung ist B am angekündigten Auszugstermin nicht erschienen und hat sich auch sonst nicht mehr bei A gemeldet.

A rechnet nicht mehr mit einem erscheinen von B vor den 1.4., womit dann bereits ein Mietrückstand bestünde.
In wieweit kann A dann ggf. bereits vom Pfandrecht des Vermieters gebrauch machen?
Grüße,
Hundling
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  #4  
Alt 01.04.2010, 11:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos

Wie ausgeführt, besteht das Mietverhältnis noch.
Der Gesetzgeber schreibt eine schriftliche Kündigung vor.
BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Die schriftliche Form ist weder eine E-Mail oder eine SMS.

Zitat:
Zitat von Hundling
In wieweit kann A dann ggf. bereits vom Pfandrecht des Vermieters gebrauch machen?
Der Umfang des Vermieterpfandrechts ist im BGB §§ 562 bis 562d definiert.

Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
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