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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos
Hallo!
Hab eine sehr brisante Frage. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen! A ist Hauptmieter eines Hauses. B hat ein Zimmer (nicht möbliert) gemietet. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht geschlossen. Nach einer Auseinandersetzung verschwindet B für zwei Wochen. Danach kurzes Gespräch bei dem der Streit nicht beigelegt werden kann. B wieder weg. A wird von B telefonisch mit geteilt, daß B schnellstmöglich ausziehen will. Ein Datum wird nicht genannt. Auf Nachfrage erhält A am 23. des Monats die Nachricht (per SMS), daß B zum 28. auszieht. Welche Kündigungsfrist besteht hier? A ist immer vom 3 Monaten ausgegangen. Ist die Kündigung in dieser Form überhaupt wirksam? A kommt, da B die nächste Miete nicht bezahlen will in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, was B bekannt ist. A ist sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, B verweigert aber jedes Gespräch. Was kann A unternehmen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? Hat B ggf. die Anwaltskosten von A zu übernehmen? Schon mal vielen Dank für Eure Bemühungen. Grüße Hundling |
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#2
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AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos
Für das mietvertragliche Verhältnis gilt das BGB.
Kündigungen sind nur schriftlich möglich! Für den Mieter gilt 3 monatige Kündigungsfrist. Ob B die Prozesskosten übernehmen muss, hängt vom weiteren Verlauf ab! B will ja erst die Miete nicht zahlen, damit besteht kein Mietrückstand! Welche Forderungen stehen an? |
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#3
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AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos
Erst mal Danke für die Antwort!
An Forderungen stehen die Mietkosten für den Zeitraum an, bis ein Nachmieter gefunden ist. Sollte es mit B nicht zu einer gütlichen Einigung kommen (A ist dabei zu einem für B mehr als fairen Kompromiss bereit) will A lediglich die Miete für diesen Zeitraum (plus eventuelle Anwaltskosten etc.) A möchte diesen Weg jedoch vermeiden und will B lediglich die Konsequenzen deutlich machen, um ein einlenken zu erreichen. Zumal der Grund des Steites allenfalls für A einen Kündigungsgrund dargestellt hätte... Trotz der Ankündigung ist B am angekündigten Auszugstermin nicht erschienen und hat sich auch sonst nicht mehr bei A gemeldet. A rechnet nicht mehr mit einem erscheinen von B vor den 1.4., womit dann bereits ein Mietrückstand bestünde. In wieweit kann A dann ggf. bereits vom Pfandrecht des Vermieters gebrauch machen? Grüße, Hundling |
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#4
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AW: Hilfe! WG- Untermieter kündigt fristlos
Wie ausgeführt, besteht das Mietverhältnis noch.
Der Gesetzgeber schreibt eine schriftliche Kündigung vor. BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. Die schriftliche Form ist weder eine E-Mail oder eine SMS. Zitat:
Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. ![]() |
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