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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Hallo!!!
Ich wurde vor kurzem von unserem Sozialamt angeschrieben, dass ich dazu verpflichtet werden könnte, für meine Mutter aufzukommen. Sie bekommt Sozialhilfe seit ich ein Kind war. Ich kenne die Situation gar nicht anders. Meine 50-jährige Mutter ist psychisch und physisch seit Jahren krank und wird wohl deshalb nie mehr arbeiten können. Nun bin ich seit 1,5 Jahren erst fest im Berufsleben als Erzieherin tätig und denke mir: "Endlich mein erstes selbstverdientes Geld!" Und nun das ! Ich habe das Gefühl, ich werde nun auch noch dafür bestraft, dass ich als Kind jahrelang sozialhilfebedürftig war , wofür ich nichts kann. Es ist unfair, dass ich jetzt von meinem geringen Gehalt etwas ans Sozialamt abgeben soll. Zusätzlich soll meine Mutter deshalb auch noch zum Anwalt gehen, was sie psychisch auch nicht gerade aufbaut. Wer kann mir dazu Tipps geben, was ich tun kann? Oder wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet? Und wer weiß, wie hoch der Selbstbehalt ist? Ich brauche dringend Rat!!!! Ihr könnt mir auch per Mail schreiben: siriia@yahoo.de Schon mal ganz lieben Dank für eine Antwort! ***Siriia*** |
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#2
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AW: HILFE!!! Elternunterhalt - Wann muss ich was zahlen?
Hallo Sirilla
Der Selbstbehalt liegt bei 1.100€ pro Person. Vermutlich kann mann noch Miete Versicherungen abziehen. Erkundige dich bei einem anderen Sozialamt oder Krankenkasse viel Erfolg Udo |
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#3
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Hallo Siriia,
Udo ist hinsichtlich der Höhe des Selbstbehaltes wohl ein Versehen unterlaufen. Der Selbstbehalt liegt seit dem 01.07.2005 bei 1.400.-- EUR. Hierin enthalten sind ca. 450.-- EUR für Miete. Ich selbst bin ebenfalls von der Heranziehung zum Elternunterhalt betroffen. Habe mich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten ( nicht vertreten ) lassen und habe gut daran getan. |