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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 21.12.2007, 12:45
mailex01 mailex01 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 6
mailex01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Heizungswartung Mieter oder Vermieter Angelegenheit?

Hallo,

ich lese immer wieder dass der Mieter keine Wartungen an der Heizung bezahlen muss.

Fakt ist ich habe im meinem Mietvertrag stehen das ich die Wartungen an meiner Heizung selbst zu tragen habe. Es ist eine Gasetagenheizung. Ist das aber nicht die Angelegenheit des Vermieters, weil die Heizung Bestandteil der Wohnung ist die der Vermieter stellen muss?

Könnte der Vermieter mir diese Rechnung falls ich sie nicht bezahle, in meine Nebenkostenschieben?

Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten
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  #2  
Alt 21.12.2007, 15:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Heizungswartung Mieter oder Vermieter Angelegenheit?

Die Heizungswartung kann auf den Mieter übertragen werden. Der Mieter trägt die Kosten.
Der Vermieter kann diese Kosten mit der Nebenkostenabrechnung auch stellen.

Zu trennen ist die Wartung und Reparatur. Reparaturen zahlt der Vermieter.
Er kann jedoch auch hier über die Kleinreparaturklausel, die im Mietvertrag aufgeführt werden muss, diese auf den Mieter abwälzen.

Geändert von Wahrsager (21.12.2007 um 15:43 Uhr).
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  #3  
Alt 17.03.2010, 09:16
wm160 wm160 ist offline
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Registriert seit: 17.03.2010
Beiträge: 1
wm160 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Heizungswartung Mieter oder Vermieter Angelegenheit?

Gehen wir einen Schritt weiter: Der Vermieter hat im Mietvertrag festgelegt, dass der Mieter die Wartung der Heizung jährlich veranlassen muss und die Kosten trägt.

Der Mieter lässt die Heizung jährlich durchmessen, jedoch nicht in den jährlichen Abständen warten. Ein Vierteljahr nach Auflösung des Mietverhältnisses wird eine Reperatur der Heizung fällig, die bereits durch einen neuen Mieter genutz wurde. Das beauftragte Unternehmen bemängelt die nur unregelmäßige -also nicht jährlich durchgeführte - Wartung der Heizung.

Kann der Vermieter den alten Mieter für die anfallenden Reperaturkosten in Regress nehmen?

Geändert von wm160 (17.03.2010 um 09:18 Uhr).
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  #4  
Alt 17.03.2010, 12:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
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AW: Heizungswartung Mieter oder Vermieter Angelegenheit?

Die Wartung hat mit einer Reparatur nichts zu tun. Auch eine gewartete Anlage kann einen defekt aufweisen.

Die Wartung bezahlt der Mieter, die Reparatur der Vermieter.

Es kann eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart worden sein. Hierfür gibt es genaue Vorgaben über Vertragsformulierung, was darunter zu verstehen ist, Kostenhöhe einer Reparatur, jährliche Kosten. Bitte googlen unter Kleinreparaturklausel!

Was für ein Mangel lag vor? Was wurde gemessen und was könnte an dem defekten Teil gewartet werden?
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