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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Heizkostenzähler
Ist der Mieter berechtigt, die in seiner Wohnung befindlichen Heizkostenzähler durch Fremdfirma überprüfen oder warten zu lassen? Der Mieter ist im Herbst erst eingezogen, und es besteht absolut keinen Grund dazu, da die gesamte Anlage im Haus neu ist. Es scheint einfach Misstrauen zu sein.
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#2
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AW: Heizkostenzähler
Die Heizkostenzähler sind gegenüber dem Vermieter Mietsache. Dieser hat bestimmt einen Mietvertrag mit einer Firma, die Eigentümer der Heizkostenzähler ist.
Ob der Eigentümer der Heizkostenzähler zulässt, dass an seinem Gerät eingegriffen wird, müsste mit dem Eigentümer geklärt werden. Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht. Zwischen 30 % und 50 % der Heizungskosten verteilen sich nach einem festen Schlüssel. Nur der Rest wird mit dem Heizkostenzähler verrechnet. Jeder Heizkörper muss in seiner Leistung bestimmt werden!
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |