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#1
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Heizkostenabrrechnung
Hallo alle zusammen
Vermieter A und Mieter B Ich habe folgende Frage und zwar: Wir haben im Jahr 2007 die Heizung vom 1 .November-31.12.2007 angebabt und für diese acht Wochen haben wir vor kurzen von Partei A eine Abrechnung bekommen die unserer Meinung nach nicht richtig sein kann.Wir haben Heizungsröhrchen und im Wohnzimmer haben wir zwei Heizkörper und es war für die acht Wochen einer nur an.Jetzt sollen wir laut Abrechnung für den Heizkörper der nicht einmal an war,weil er hinterm Sofa steht 120 Euro bezahlen,weil das Röhrchen 12 Einheiten Verbrauch anzeigt.Der Witz an der Sache ist,der Heizkörper der acht Wochen an war zeigt fast den gleichen Verbrauch an.Das kann doch nicht sein das die Kaltverdunstung 12 Einheiten beträgt.Die zweite Sache wir haben eine drei zimmer Wohnung mit 100 m3 und in der ganzen Wohnung sind drei Heizkörper an und zwar auf eins was nicht viel ist.Wir sollen in acht Wochen fast 1000 Liter Heizöl verbraucht haben umgerechnet in Euro sollen wir für den Zeitraum knapp 700 Euro bezahlen.Das kann doch nicht möglich sein oder doch? Weiss einer darüber bescheid? Über eine Antwort wäre ich Euch dankbar Gruss Moni |
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#2
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AW: Heizkostenabrrechnung
Wenn die Nebenkostenabrechnung nicht richtig ist, dann wird nur der Teil bezahlt der unstreitig ist. Über den Rest muss der Vermieter aufklären.
Eine Einstellung auf "1" sagt wenig aus und man kann nichts damit anfangen. Einige Thermostate haben eine Einstellung bis 5 andere bis 12. Es wird nur ein Teil über diese Heizungserfassungsgeräte abgerechnet und der Rest auf Wohnungsgröße. Auch kann hinter Couch ein Wärmestau sein, der das Röhrchen beeinflussen kann. Auch sagen 100 m² wenig aus. Um eine Wärmebilanzrechnung zu machen sind Raumhöhe, Fenstergröße, Wände usw. zu berücksichtigen. Wo kommen die 1000 l Heizöl her? Es wird doch mit Heizungserfassungsgeräten abgerechnet. 8 Wochen sind ~ 2 Monate und für 100 m² wahrscheinlich 1000 l angemessen. Wir benötigen diese Menge in der angegeben Zeit! |