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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Heiz- und sonst. Betriebskosten
Gibt es für die Heizkostennachzahlungen der Mieter irgendwelche Fristen oder sind diese Kosten umgehend fällig? Diese Frage gilt vor allem für Ex-Mieter. Es handelt sich um einen enorm hohen Betrag, den ich in Vorleistung zahlen mußte.
Muß man die Heizkosten zusammen mit den sonstigen Betriebskosten abrechnen? Wieviel Zeit kann man sich mit der Nebenkostenabrechnung für Ex-Mieter lassen? |
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#2
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AW: Heiz- und sonst. Betriebskosten
Es wird vorausgesetzt, es ist kein gewerblicher Mietvertrag!
Sie beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt 1 Jahr (§ 556 Abs. 3 BGB neu). Die Frist wird dann eingehalten wenn die Abrechnung bei dem Mieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten liegt. Danach tritt Verjährung ein. Der Vermieter hat danach nur Anspruch, wenn er Rechnungen bekommt, die nachweislich nicht vorher erstellt werden. |