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#1
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Heimliche Sprchaufnahme
Folgender Fall:
Nachbarn A und B sind zerstritten, mehrere Klagen wurden eingereicht. Eine davon: A wird von B aufs übelste beleidigt und geschubst(blauer Fleck) und zwar vor den Grundstücken der beiden. A hatte ein Tonband bei sich, weil B immer droht und beleidigt. In diesem Fall war die Aufnahme Zufall, weil A nicht wußte, dass B sich vor den Grundstücken aufhielt. Jedenfalls klagte A und verlor die Klage, weil das Band nicht als Beweis zugelassen wurde. B wurde eindringlich auf seine Wahrheitspflicht hingeweisen, blieb aber bei Gericht dabei, er habe nichts gesagt, ein Band könne nicht existieren. B erhebt nun Klage gegen A wegen nicht öffentlicher, heimlicher Sprachaufnahme, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen, er will Schmerzesgeld. A meint aber, diese Aufnahme war nicht "nicht öffentlich", denn es hätte jeder hören können, was B sagte. Kann B auf der einen Seite lügen, und auf der anderen kriegt er auch noch Geld? Wie verteidigt sich A? Grüße Jenni |
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#2
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AW: Heimliche Sprchaufnahme
Google bringt viele Parallelen zum Aufzeichnen von nicht öffentlichen Worten, Gesprächen.
Hier ein Link http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=38591 |