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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
ich habe zu obigem Thema folgende Fragen unter dezenten Recherchen im Internet über das A m t f ü r k o m m u n a l e n U m w e l t s c h u t z / NRW: 1.) Wie weit oberhalb u n d an den Seiten darf eine Hecke / Ligusterhecke beschnitten werden, wenn es "nur" um einen "Korrekturschnitt" innerhalb der Schon- und Brutzeit für brütende Vögel (1. März bis 30. September) geht? Mir ist hierzu nur bekannt, dass in der genannten Zeitspanne keinerlei Heckenschnitt begangen werden darf, zumindest nur der eben beschriebene, nicht aber einer, der doch ins "Eingemachte" geht oder täusche ich mich da? 2.) Wer ist für "Beschwerden" in diesem Bereich zuständig oder kann hierzu angerufen werden, wenn überhaupt? 3.) Gibt es hierzu spezielle Gesetze oder Gesetzestexte, die eine entsprechende Höhe und dergleichen vorgeben / empfehlen (eventuell im Nachbarschaftsrecht in NRW oder woanders hierzu)? 4.) Wie verhält es sich bei vermeintlicher "Unkenntnis" von Polizeibeamten in dieser Situation, die vor Ort waren und die einen Heckenschnitt zu dieser Jahreszeit als "normal" ansehen (Aussage des Polizisten lautete, dass dieser selber "keine ausreichende Kenntnis" habe, "wann" es sich um einen "erlaubten Heckenschnitt handelt und wann nicht"? 5.) Was kann man gegen ein Nichteingreifen und Beseitigen der Situation gegen die Polizeibeamten und auch gegen Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Ordnung tun, wenn nötig (hilfsweise)? Welche INstanzen müssen hierzu angerfufen werden? Da es sich hier um einen "Ortsklüngel" handelt, um es milde auszudrücken und wo sich alle kennen und unter einer Decke stecken, ist es für Nichtbeteiligte sehr schwer, Gesetze gegen Verursacher jedweder Art durchzusetzen! Ein Nachweis (zumindest) der Befangenheit und / oder Korruption ist äußerst schwer zu führen... . Es kann doch nicht sein, dass das geltende Recht / Gesetz ständig umgangen wird? Vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und jegliche Hilfestellung hierzu! |
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#2
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AW: Heckenschnitt / NRW - wieviel darf abgeschnitten werden (Höhe/Seiten)?
Sie machen Ihren Namen alle Ehre!
Ein Rückschnitt kann immer erfolgen, wenn es sich um einen Formschnitt handelt. Siehe Irrgärten in Parkanlagen, auch wenn es sich um einen Rettungs- und Löschangriffsweg handelt in den die Hecke hineinwuchert. Rechtlich geregelt ist es im Bundesnaturschutzgesetz und durch Landesnaturschutzgesetz, wobei es in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Man kann wegen und gegen alles Klage einreichen. Geändert von Wahrsager (14.06.2008 um 12:12 Uhr). |