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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.02.2010, 16:18
alaydrien1 alaydrien1 ist offline
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Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 27
alaydrien1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Heckenschnitt auch auf Nachbargrundstück?

Auf dem Grundstück von Nachbar A steht seit 20 Jahren eine Thujahecke. Diese wurde immer auf eine Höhe von 2 m geschnitten und von der Grundstücksseite des Nachbarn A gepflegt. Die andere Grundstücksseite war 20 Jahre lang eine Weide (mit Stacheldraht davor, deshalb war ein Rückschnitt auf dieser Seite nicht möglich + erforderlich). Nun ist Nachbar B am bauen und meckern. Er verlangt von Nachbar A, dass er sofort und ab sofort regelmäßig die Hecke auch auf seiner Seite pflegt und beschneidet. Muss Nachbar A dies nun dauerhaft tun? Muss er dann auch jedesmal um einen Termin bitten, oder kann er das ohne Ankündigung tun?
Wenn sich heraus stellt, das die Hecke auf der Grenze zwischen A+B steht (das lässt Nachbar A zur Zeit prüfen, da der Bauer die Hecke seinerzeit gepflanzt hat und nicht Nachbar A), muss dann jeder seine eigene Seite schneiden?
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  #2  
Alt 26.02.2010, 17:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Heckenschnitt auch auf Nachbargrundstück?

Zu klären ist, ist die Hecke eine Einfriedung?
Wenn ja, wer ist nach dem Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes zur Einfriedung verpflichtet? Dem oder die Eigentümern gehört dann die Einfriedung. Es ist egal, wer diese mal gesetzt hat. Der, der Eigentümer ist, schneidet die Hecke.

Ist einer Eigentümer, schneidet er die Hecke zurück, auf beiden Seiten, auf seinem Grundstück. Er hat ohne Zustimmung des Nachbars kein Recht das Nachbargrundstück zu betreten. Das Hammerschlag- und Leiterrecht greift hier nicht.

Ist es keine Einfriedung!
Wenn die Hecke am Austritt aus dem Erdreich von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird, dann sind beide Eigentümer der Hecke. Jeder schneidet auf seiner Seite und zusammen wird bestimmt wie die Höhe sein soll. Hierfür, für eine Grenzhecke gibt es vom BGH genaue vorgaben wie das Miteigentum behandelt wird.

Naturschutzgesetz:
In der Zeit vom 01. März bis 30. September ist es verboten Hecken, lebende Zäune abzuschneiden.
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