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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 11.10.2006, 21:43
roland11 roland11 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 1
roland11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Heckenschnitt

Hallo,
mein Nachbar hat eine Efeuhecke schon vor jahren, noch bevor ich besitzer war angelegt. Dieser ragt über die grenze. Ich habe den Nachbarn aufgefordert die Hecke zurückzuschneiden was dieser mit der Bemerkung kommentierte, ich könnte das gerne machen, er selber bräuchte das nicht.
Ich meine, das schneiden und entsorgen ist Aufgabe von Ihm. Kann mir jemand die Rechtsgrundlage , ggf. Urteile sagen die den Nachbarn verpflichten seine eigene Hecke zu schneiden - Bundesland Schleswig Holstein -
Gruß
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  #2  
Alt 12.10.2006, 11:49
Sterndeuter Sterndeuter ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: NRW/ OWL
Beiträge: 55
Sterndeuter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Heckenschnitt

Hallo Roland,

eine Efeuhecke gibt es nicht es gibt nur einen Zaun/ Mauer, der/die mit Efeu bewachsen ist. Der/die Zaun/Mauer ist DAS Kriterium!

Efeu ist ein schlaffes Rankgewächs, das sich an der Haltefläche festhält und im "Normalfall" herunterhängt. Es braucht einen Halt.

Wenn es nun eine Eingrenzung ist, das ist hier die Frage, ist wie bei einem/er normalen Zaun/ Mauer zu verfahren. Es ist einfach eine Pflegeangelegenheit, die dem/den Besitzer/n obliegt. Fragen Sie sich doch einfach, wer wo anstreicht.

Wenn es sich um Überhang handelt, der vom Nachbargrundstück kommt, finden Sie hier im Forum einige Antworten zum Überhang. Überhang brauchen Sie nicht zu dulden.

MfG St.
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  #3  
Alt 13.10.2006, 00:15
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Heckenschnitt

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