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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Heckenschnitt
Hallo,
mein Nachbar hat eine Efeuhecke schon vor jahren, noch bevor ich besitzer war angelegt. Dieser ragt über die grenze. Ich habe den Nachbarn aufgefordert die Hecke zurückzuschneiden was dieser mit der Bemerkung kommentierte, ich könnte das gerne machen, er selber bräuchte das nicht. Ich meine, das schneiden und entsorgen ist Aufgabe von Ihm. Kann mir jemand die Rechtsgrundlage , ggf. Urteile sagen die den Nachbarn verpflichten seine eigene Hecke zu schneiden - Bundesland Schleswig Holstein - Gruß |
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#2
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AW: Heckenschnitt
Hallo Roland,
eine Efeuhecke gibt es nicht es gibt nur einen Zaun/ Mauer, der/die mit Efeu bewachsen ist. Der/die Zaun/Mauer ist DAS Kriterium! Efeu ist ein schlaffes Rankgewächs, das sich an der Haltefläche festhält und im "Normalfall" herunterhängt. Es braucht einen Halt. Wenn es nun eine Eingrenzung ist, das ist hier die Frage, ist wie bei einem/er normalen Zaun/ Mauer zu verfahren. Es ist einfach eine Pflegeangelegenheit, die dem/den Besitzer/n obliegt. Fragen Sie sich doch einfach, wer wo anstreicht. Wenn es sich um Überhang handelt, der vom Nachbargrundstück kommt, finden Sie hier im Forum einige Antworten zum Überhang. Überhang brauchen Sie nicht zu dulden. MfG St. |
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#3
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AW: Heckenschnitt
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