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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 07.10.2006, 18:02
angelina27at angelina27at ist offline
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Registriert seit: 07.10.2006
Beiträge: 3
angelina27at befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Hecken schneiden

Grüß Gott aus Österreich!
Ich hoffe auch für in Österreich geltendes Recht Hilfe zu folgendem Fall zu bekommen:

Eine Thujahecke steht auf dem Grundstück A ragt aber durch den Zaun des Grundstücks B. Der Eigentümer(A)der Hecke schneidet seine Hecke auch auf der Seite des Nachbarn. Der Heckeneigentümer fragt zwar um Erlaubnis das Grundstücks des Nachbarn(B) zu betreten, nimmt aber auch dessen Strom zum Schneiden und erwartet, dass dieser ihm auch beim Entfernen des Schnitts behilflich ist.
Der Heckeneigentümer sieht das Schneiden der Hecke auf dem Grund des Nachbarn als einen Gefallen an und nach der Weigerung des Nachbarn(B) Strom und seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, bricht der Heckeneigentümer seine Arbeit ab und weigert sich die Hecke fertig zu schneiden.

Welche Rechte hat nun Nachbar (B) den Heckeneigentümer aufzufordern, seine Hecke doch noch ordnungsgemäß fertig zu beschneiden?

lg angelina
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  #2  
Alt 09.10.2006, 13:20
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hecken schneiden

Grüße ins benachbarte Österreich.

Schon ganz schön frech vom Nachbarn den Strom nutzen, die Äste entsorgen lassen und dann soll man auch noch mithelfen.

Ich denke dass bei euch das Recht ähnlich ist wie bei uns. D.h. der Nachbar ist zum Rückschnitt verpflichtet (hier sind Brutzeiten zu beachten), wenn er das nicht macht, dann zum Rückschnitt auffordern mit angemessenen Zeitraum und wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, kann selbst Handangelegt werden. In diesem Fall müssen aber Sie Äste entsorgen oder einen Gärtner mit der Geschichte beauftragen. Aber Achtung: Diese Kosten müssen Sie erstmal tragen und können diese aber vom Verursacher wieder zurückholen.

Aber wie gesagt, keine Ahnung ob das in Österreich auch so ist.
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  #3  
Alt 09.10.2006, 18:45
angelina27at angelina27at ist offline
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Registriert seit: 07.10.2006
Beiträge: 3
angelina27at befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hecken schneiden

Vielen Dank für Ihre Hilfe, so etwas in der Art hab ich mir schon gedacht- selbst schneiden kommt auf keinen Fall in Frage, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gerne die Arbeit eines anderen übernimmt und das auch schwer in Rechnung zu stellen sein dürfte.
lg angelina
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  #4  
Alt 14.10.2006, 14:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hecken schneiden

Das Recht in Österreich ist mir nicht geläufig.
Bei uns muss man das Nachbarschaftsrecht berücksichtigen!
Wenn beide einfriedungspflichtig sind, und die Hecke eine Grenzeinrichtung ist, egal wer die Hecke gesetzt hat, sie gehört dann beiden, dann müssen auch beide schneiden.
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  #5  
Alt 16.10.2006, 10:48
angelina27at angelina27at ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2006
Beiträge: 3
angelina27at befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hecken schneiden

Die Grenzeinrichtung besteht aus einem "Maschendrahtzaun", der auf einem durchgehenden Sockel steht. Dieser Zaun befindet sich auf einer Länge von ca. 70 m und er ist je zur Hälfte(35m:35m) im Besitz der Nachbarn. Der Heckenmensch hat zusätzlich eben diese Hecke gepflanzt, die nichts mit der Grenztrennung zu tun hat.
lg angelina
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  #6  
Alt 16.10.2006, 11:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.798
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hecken schneiden

Dann gilt es eben nur für den Zaun. Die Hecke ist dann Nachbars Angelegenheit
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