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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Grüß Gott aus Österreich!
Ich hoffe auch für in Österreich geltendes Recht Hilfe zu folgendem Fall zu bekommen: Eine Thujahecke steht auf dem Grundstück A ragt aber durch den Zaun des Grundstücks B. Der Eigentümer(A)der Hecke schneidet seine Hecke auch auf der Seite des Nachbarn. Der Heckeneigentümer fragt zwar um Erlaubnis das Grundstücks des Nachbarn(B) zu betreten, nimmt aber auch dessen Strom zum Schneiden und erwartet, dass dieser ihm auch beim Entfernen des Schnitts behilflich ist. Der Heckeneigentümer sieht das Schneiden der Hecke auf dem Grund des Nachbarn als einen Gefallen an und nach der Weigerung des Nachbarn(B) Strom und seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, bricht der Heckeneigentümer seine Arbeit ab und weigert sich die Hecke fertig zu schneiden. Welche Rechte hat nun Nachbar (B) den Heckeneigentümer aufzufordern, seine Hecke doch noch ordnungsgemäß fertig zu beschneiden? lg angelina |
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#2
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AW: Hecken schneiden
Grüße ins benachbarte Österreich.
Schon ganz schön frech vom Nachbarn den Strom nutzen, die Äste entsorgen lassen und dann soll man auch noch mithelfen. Ich denke dass bei euch das Recht ähnlich ist wie bei uns. D.h. der Nachbar ist zum Rückschnitt verpflichtet (hier sind Brutzeiten zu beachten), wenn er das nicht macht, dann zum Rückschnitt auffordern mit angemessenen Zeitraum und wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, kann selbst Handangelegt werden. In diesem Fall müssen aber Sie Äste entsorgen oder einen Gärtner mit der Geschichte beauftragen. Aber Achtung: Diese Kosten müssen Sie erstmal tragen und können diese aber vom Verursacher wieder zurückholen. Aber wie gesagt, keine Ahnung ob das in Österreich auch so ist. |
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#3
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AW: Hecken schneiden
Vielen Dank für Ihre Hilfe, so etwas in der Art hab ich mir schon gedacht- selbst schneiden kommt auf keinen Fall in Frage, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gerne die Arbeit eines anderen übernimmt und das auch schwer in Rechnung zu stellen sein dürfte.
lg angelina |
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#4
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AW: Hecken schneiden
Das Recht in Österreich ist mir nicht geläufig.
Bei uns muss man das Nachbarschaftsrecht berücksichtigen! Wenn beide einfriedungspflichtig sind, und die Hecke eine Grenzeinrichtung ist, egal wer die Hecke gesetzt hat, sie gehört dann beiden, dann müssen auch beide schneiden. |
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#5
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AW: Hecken schneiden
Die Grenzeinrichtung besteht aus einem "Maschendrahtzaun", der auf einem durchgehenden Sockel steht. Dieser Zaun befindet sich auf einer Länge von ca. 70 m und er ist je zur Hälfte(35m:35m) im Besitz der Nachbarn. Der Heckenmensch hat zusätzlich eben diese Hecke gepflanzt, die nichts mit der Grenztrennung zu tun hat.
lg angelina |
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#6
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AW: Hecken schneiden
Dann gilt es eben nur für den Zaun. Die Hecke ist dann Nachbars Angelegenheit
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