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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hecke vorhanden, Zaun gewollt
Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Nachbar A lebt seit gut 40 Jahren in seinem Haus und Grundstück. Der große Garten ist umgeben von einer ca 2,50 m großen Hecke auf seinem Grundstück endend an der Grenze zu Nachbar B, die der Gärtner von Nachbar A seit Jahren 1-2 x pro Jahr pflegt (von beiden Seiten). Nachbar B lebt seit 5 Jahren dort und hat 2 Hunde. Um zu verhindern das die Hunde zum Nachbarn A auf das Gundstück gehen, (da die Hecke nicht ganz dicht ist, besonders im Winter und mittlerweile einige Teile der Hecke kaputt gegangen sind), hat Nachbar B einen 50 cm Karnickelzaun gezogen, weil Nachbar A gewähleistet haben wollte das die Gärtner auch die Hecke weiterhin schneiden können, mußte der abzubauen sein. Die Löcher in der Hecke wollte Nachbar A durch Nachbepflanzung verschliessen. Nehmen wir mal an das ganze ist jetzt gut 2,5 Jahre her. Der Karnickelzaun mit Alustäben wird 2 x pro Jahr umgelegt und ist nicht mehr stabil, die Gärtner bauen ihn immer ab, aber nicht mehr auf. Da könnte Nachbar B noch mit umgehen. Nachbar A hat die Löcher in der Hecke noch nicht geschlossen wie zugesagt und wird es auch nicht, weil das kann der nächste Grundstückbesitzer tun weil zu teuer und zu langwierig. Die Hunde von B, sowie Besuchshunde sehen es als lustig an durch die Heckenlücken über den Karnickelzaun zu Nachbar A zu hüpfen und von dort ein Grundstück weiter zu Nachbar C und auf die Strasse, weil dort das Grundstück nicht zu ist. Kein Zustand sagt B, 1. zu gefährlich und 2. die täglichen Anrufe von Nachbar A. Lösung muß her. B würde gerne einen Zaun ziehen, aber möchte nichts von der Grundstücksbreite verlieren. A sagt: Nein das darfst du nicht, wegen der Heckenpflege, und eigentlich ist es ja deine Hecke, weil meine ist die linke vom Grundstück. Nachbarschaftsgesetz NRW sagt: Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Aber: ist die Hecke die Einfriedung?? Darf Nachbar B nun den Zaun als Einfriedung setzen oder wie kann man damit umgehen? |
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#2
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AW: Hecke vorhanden, Zaun gewollt
Ob die Hecke eine Einfriedung ist, kann hier wohl nicht geklärt werden. So wie beschrieben, eigentlich ja.
Es wird einmal geschrieben, es ist die linke Grundstücksseite und deshalb gehört sie einem Nachbarn. Dann wird wieder ausgesagt, es haben beide einzufrieden, dann gehört sie auch beiden! Hier noch einmal in im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes nachlesen. Geht von einem Grundstück eine Gefahr aus, oder wie hier, sollen die Tiere am Verlassen des Grundstücks gehindert werden, dann kann ein Hindernis errichtet werden, wie z. B. ein Zaun. Dieser Zaun ist nun nicht Einfriedung und ist so zu errichten, dass die Hecke als Einfriedung, ordnungsgemäß beschnitten werden kann. Hier muss dann gegebenenfalls ein Abstand eingehalten werden. |