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Hecke vom Nachbarn ragt auf mein Grundstück
Ich habe vor 3 Jahren ein Einfamilienhaus in NRW gebaut, das Nachbarhaus ist ca. 40 Jahre alt und zu meiner Seite hin ist eine Buchenhecke geplanzt worden. Der erforderliche Abstand zur Grundstücksgrenze wurde nicht eingehalten und von dem Vorbesitzer des Grundstückes auch nicht reklamiert. Im letzten Jahr wurde das Haus verkauft ( bereits der 3. Besitzer ).
Und hier fängt das Problem an: Der neue Nachbar ist ein sehr schwieriger Mensch und versucht bei seinen ganzen Nachbarn sehr großen Unfrieden zu stiften. Letztes Jahr hat er die Hecke auch von unserer Seite her geschnitten. Auf Nachfrage, wann er die Hecke auf unserer Seite wieder schneidet, bekam ich jetzt die Antwort, das Schneiden auf unserer Seite wäre meine Angelegenheit. Wenn ich nicht damit einverstanden wäre , sollte ich mich doch mal erkundigen, damit hätte er absolut nichts zu tun und meine Arbeit würde er nicht machen. Die Hecke ragt sehr weit auf mein Grundstück und hat eine Höhe von ca. 3 m ( wenn nicht noch höher ).
Ich habe an der Hecke keinerlei Interesse und Sie ist auch nicht schön anzuschauen. .
Kann ich meinen Nachbarn eventuell schriftlich dazu auffordern, das Schneiden der Hecke zu übernehmen oder bin ich wirklich selbst dazu verpflichtet, dies zu erledigen. Es handelt sich doch nunmal um sein EIgentum. Wie verhält es sich mit der Höhe der Hecke, gibt es da bestimmte Richtlinien bzw. Bestimmungen, wie hoch eine Buchenhecke sein darf.
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