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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Die Hecke lebt!
Glücklich dieses Forum gefunden zu haben, kann ich gleich einen Fall beisteuern, der meine Mutter betrifft und in die ich gerne etwas Durchblick bringen würde, da inzwischen emotionale Schlachten geschlagen werden.
Grundstücksbesitzerin (GB) A - 85 Jahre und GB/B wohnen seit 12 Jahren in Niedersachsen Seite an Seite. GB/B hat das Grundstück samt einer Tuja-Hecke, die direkt an die Grundstücksgrenze/Maschendrahtzaun gepflanzt ist, vor 12 Jahren gekauft. GB/A hat in den vergangenen Jahren, überhängende Zweige, der auf inzwischen auf 3-4 Meter gewachsenen Hecke, von ihrem Grundstück aus abgeschnitten. Sie ärgerte sich zwar darüber, sagte dem Nachbarn B aber in all den Jahren nichts davon. In diesem Jahr reichte es GB/A nun. Sie sprach den Nachbarn an und verlangte sehr nachdrücklich sofortigen Rückschnitt. Nachbar B kam mit der Motorsäge und sägte die überhängenden Zweige ab, an der Höhe - A verlangte Rückschnitt auf 1,80m - änderte er nichts. Er wies auch daruf hin, dass er zwölf Jahre lang gedacht hatte, alles sei in Ordnung und er auch 2x im Jahr die Hecke zurückschneiden wolle, aber an der Höhe wolle er nichts ändern, mit Hinweis auf die Duldungsfrist. Dies wollte A nicht akzeptieren. Sie besteht darauf, dass die Hecke bis zum Abstand von 0,50cm zur Grenze beschnitten wird, die Hecke gekürzt wird und der Nachbar dieses nicht von ihrem Grundstück aus tun darf. In Eigenregie beauftragte sie einen Bekannten, der über den Zaun hinweg auf einer Länge von ca. 4 Metern die Hecke auf 1,80m kürzte. Als Nachbar B aus dem Urlaub kommt (ihn hat fast der Schlag getroffen), sucht er das Gespräch mit A und macht sehr deutlich, dass A nichts an seiner Hecke zu schneiden habe. A will das nicht akzeptieren. Frage: was darf A bezüglich der Hecke von B einfordern? Für schnelle Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen. Herzliche Grüße robinwood |
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#2
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AW: Die Hecke lebt!
Bin nur Laie, aber soweit ich verstanden habe, gilt ...
GB/A darf die Hecke nur bis zur eigenen Grundstücksgrenze schneiden. Eine Veränderung/Schneidung der Hecke auf Grundstücl von B ist Hausfriedensbruch. Für die Höhe der Hecke kann z.B. das Niedersächsicher Nachbarschaftsrecht (google mal) herangezogen werden, in dem Höhe und erfoderlicher Pflanzabstand definiert sind. Aber : Es gibt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren gemessen nach Eintritt der Beeinträchtigung von A. D.h. Nachbar B muß die Hacke maximal auf die Höhe von vor 5 Jahren zurückschneiden. Geändert von drose (29.07.2007 um 00:23 Uhr). |
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#3
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AW: Die Hecke lebt!
Zitat:
Das Betretungsverbot ist ein cleverer Schachzug von A: So zwingt sie B indirekt, die Hecke ungefähr auf den von ihr gewünschten Abstand zu bringen (oder er zekratzt sich beim Schneiden ganz fürchterlich), selbst wenn ihre Forderung nach Rückschnitt eigentlich an der Grundstücksgrenze endet. Nachbar B wird aus Selbsterhaltungstrieb sicherlich eine Gasse zwischen Zaun und Hecke schneiden. Das dürfte enorm zum Frieden beitragen. |
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