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#1
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Hecke an Grenze + Carport-Grundstück
Guten Abend an alle,
seit etwa 15 Monaten sind wir in unser neugebautes Haus gezogen. Nun zwei Probleme: 1) Auf meinem Grundstück, also nicht auf Grenze habe ich Thuja Martin-Pflanzen aufgestellt, in Absprache natürlich. Es wurde sich mündlich darauf geeinigt dass ich das a) darf und b) dass die Pflanzen bis 1,80m Höhe wachsen dürfen, jedoch nicht höher. Nun wird gefordert, dass ich diesen Tatbestand als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lasse, obwohl die Vereinbarung nicht gebrochen wurde. Mehr als das, meine Hecke beschnitten ist ohne meine Erlaubnis beschnitten worde. Muss das hingenommen werden? Es wird sich auf das Nachbarschaftsrecht bezogen (Hessen). Nun muss ich entweder eine Eintragung veranlassen oder die Hecke zurücksetzen, gemäss der Vorgaben. Welche Chancen habe ich? 2) Von meinem eigentlichen Grundstück abgetrennt habe ich noch ein Grundstück, welches zur Nutzung für Garage, Carport oder Stellplatz dienen soll. Ich habe das Grundstück pflastern lassen und darauf ein Carport errichten lassen. Die Betonsockel zur Stützung der Abschlußsteine ragen in das Grundstück des Nachbarn rein (ca. 10 cm). Des weiteren ist unser Grundstück nun etwas erhöht, aufgrund der Tatsache, dass sich der Bauträger an einer bereits existierenden Garage ausgerichtet hat, um diese nicht zu untergraben. Auch dies wird bemängelt, ohne vorherige Einwilligung hätte dies nicht durchgeführt werden dürfen. Ich habe nirgendwo Vorschriften bzgl. Erhöhung gesehen, zumal diese Baumaßnahme sich über mehr als 8 Wochen hingezogen hat und es abzusehen war, dass das Gelände erhöht ist. Viel viel Zeug, aber ich würde mich wirklich herzlich über Infos hierzu freuen. Danke im Voraus und schönen Abend noch, Caffa Geändert von Caffa (12.01.2006 um 22:23 Uhr). |
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#2
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AW: Hecke an Grenze + Carport-Grundstück
Zitat:
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#3
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AW: Hecke an Grenze + Carport-Grundstück
Also erst einmal gehe ich davon aus, dass sich der Bauherr - nennen wir ihn A - eines Entwurfsverfasser = Architekt oder Ingenieur für den Bau des Hauses bedient hat. Dieser Entwurfsverfasser hat sicher auch den Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei zuständigen Bauaufsichtsamt gestellt. Hier ist doch sicher eine Baugnehmigung auch für den Nachweis eines Stellplatzes bzw. für den Bau eines Carports oder Garage ausgesprochen worden oder? Für die Errichtung eines Carports kann sich A natürlich nicht auf einem fremden Grundstück tummeln, das heißt, A kann keinen Betonsockel einfach auf dem nachbargrundstück errichten, auch wenn es nur 10 cm sind. Hier kann sich Nachbar B sehr wohl wehren bis hin zum Abriß des Betonsockels. Des weiteren müssen Aufgrabungen genauso wie Abgrabungen von Grundstücken genehmigt werden, und zwar bereits mit Vorlage des Bauantrages. Wenn der Bauträger hier etwas unterlassen hat, kann es natürlich Probleme geben. Und der Nachbar B hat Recht, ohne Zustimmung des Nachbarn geht leider gar nichts. Bauherr A sollte möglichst kurzfristig Kontakt zum Bauaufsichtsamt aufnehmen und die Probleme dort klären, gegebenenfalls könnte man dem Bauherrn A nämlich anlasten, abweichend von der Baugenehmigung gebaut zu haben, was evtl. auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Kosten nach sich ziehen könnte. Nun zu der Hecke: Leider ist bekannt, dass Absprachen manchmal nicht eingehalten werden und hier will sich der Nachbar offensichtlich vor Nichteinhaltung schützen und die Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Nun kenne ich leider die Abstandsvorgaben aus Hessen für eine Heckenbepflanzung im Grenzbereich nicht. Auch hier sollte sich Bauherr A beim zuständigen Bauamt erkundigen, wie hoch und mit welchem Abstand eine derartige Hecke gepflanzt werden darf. Werden diese Abstände eingehalten, könnte eine Grunddienstbarkeit entbehrlich werden, da ja die Grenabstandvorgaben eingehalten werden und dann auch der Nachbar keine Bedenken geltend machen kann. Und vielleicht ragte die Hecke bereits nach so kurzer Zeit auf das Nachbargrundstück, dann müsste Nachbar B allerdings erst mit Bauherrn A über diesen Zustand reden und fordern, hier zurückzuschneiden. Tut Bauherr A dies dann nicht, könnte Nachbar B selbst Hand anlegen.
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#4
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AW: Hecke an Grenze + Carport-Grundstück
Hallo Gina,
erst einmal guten Morgen und vielen Dank für die Antworten. Es war nicht so einfach das alles etwas allgemeingültiger zu halten, ich verspreche Besserung ! Bauherr A hat in der Tat eine Baufirma beauftragt, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen, der Carport ist baugenehmigungspflichtig, was entsprechend eingeholt worden ist. Das Grundstück des A ist nicht willkürlich angehoben worden sondern wurde aufgrund der bereits vorhandenen Garage von C enstprechend nivelliert, und auch aufgrund sehr schlechter Bodenverhältnisse, so dass das Anheben des Geländeniveaus durchgeführt wurde. Bzgl. Hecke gibt es in Hessen die Vorschrift, diese 0,50m entfernt von der Grenze zu setzen, bei Höhen bis zu 1,80m. Sollte A durch das Versetzen der Hecke ein Schaden entstehen, kann A das einfordern, da A und B doch eine Vereinbarung getroffen hatten, wenn auch nur nündlich? |
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