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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hecke
Hallo,
nie hätte ich gedacht, dass ich mal in einen "Nachbarschaftsstreit" gerate. Nun ist es soweit und ich brauche ein wenig Rat. Der Eigentümer des Hauses , das an unseres grenzt, hat eine große, gut gepflegte Hecke, die die beiden Grundstücke voneinander trennt. Seit Jahren schneidet er die Hecke regelmäßig von allen Seiten. Wir haben ihm also eigentlich immer erlaubt auf unser Grundstück zu kommen um seine Hecke in Schuss zu halten. Wir haben einen gepflegten Garten, sind jedoch keine Freunde von akkurat gestutzen Büschen und Sträuchern. Also hat er beim letzten Mal - wahrscheinlich weil ihm diese Art von "Wildwuchs" nicht passte (er selbst hat seinen Garten komplett mit Steinplatten ausgelegt)- unsere schönen Büsche ,richtung Hecke, ganz gerade abgeschnitten. Sie stehen so, dass sie die Hecke berühren und als er die Hecke geschnitten hatte war zwischen dieser und unseren Büschen gut ein halber Meter Platz. Das hat uns schon gestört und wir haben ihm gesagt, dass wir von nun an die Hecke auf unserer Seite selber schneiden möchten. Scheinbar beleidigt, kam im Laufe des Jahres ein Brief in dem er uns mitteilte, dass wir unsere Bäume zu fällen haben , da diese durch das abfallende Laub seinen Garten verunreinigen würden und zuviel Schatten werfen. Wir haben uns informiert und das Thema "Bäume" ist mehr oder weniger vom Tisch, weil wir wissen, dass wir im Recht sind und die Vermutung haben , dass er nur irgendwie seinem Unmut Luft machen musste. Heute wollte er also wieder die Hecke schneiden, weil wir es bis dato noch nicht gemacht haben (was nun nicht weiter tragisch ist, die Hecke wächst nicht sonderlich schnell). Er ist also, mit seinem Helfer, über den Zaun in unseren Garten geklettert und wollte anfangen zu schneiden, als ich ihn bemerkt habe und ihn bat das Grundstück zu verlassen, weil ich nicht möchte , dass er die Hecke auf unserer Seite schneidet. Er ist mehr oder weniger ausgeflippt und drohte mir mit einem Anwalt, weil es sei ja seine Hecke , auf seinem Grundstück und die wird er ja wohl pflegen dürfen. In gewisser Hinsicht kann ich ihn schon verstehen. Er hat wohl Angst , dass wir - wenn er die Hecke nicht schneiden darf - irgendwann Stress machen, dass uns diese stört oder die Hecke auf seine Kosten schneiden lassen wollen. Jetzt ist die Frage : Muss ich ihn auf mein Grundstück lassen , damit er seine Hecke schneiden kann? Oder bin ich vielleicht sogar dazu verpflichtet die Hecke zu schneiden, wenn ich ihn nicht in meinen Garten lassen will ? Darf ich selber entscheiden ob mich die Hecke stört oder nicht und ob ich sie geschnitten haben möchte ? Fragen über Fragen. Ich hoffe auf Antwort. Beste Grüße Mathilda |
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#2
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AW: Hecke
Ich kann das Bundesland nicht finden. Im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes sind die Regeln für Pflanzungen und die Verjährung von Beseitigungsansprüchen geregelt.
Gegen Laub kann der Nachbar keine Einwände bringen. Die Bäume und Sträucher sind Ihr Eigentum und er hat diese nicht zurückzuschneiden. Es könnte Sachbeschädigung vorliegen und beim Eingehen Ersatzpflanzungen gefordert werden. Als Einfriedung ist ein Zaun, sodass die Hecke keine Einfriedung ist. Diese Hecke hätte er bereits in entsprechendem Abstand, Nachbarschaftsrecht, setzen müssen. Anzunehmen ist, die Hecke unterliegt nicht mehr dem Beseitigungsanspruch wegen Ablauf der Verjährung. Es kann verlangt werden, diese auf entsprechende Höhe zurückzuschneiden und dass diese nicht auf Ihr Grundstück, also über die Grundstücksgrenze wächst. Als Richtwert für dem Rückschnitt: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Der Heckenschnitt und die Baumpflege sind rechtlich im Bundesnaturschutzgesetz und durch Landesnaturschutzgesetze geregelt. Jedes Bundesland hat eigene Schutzgesetze deshalb können die Zeiten variieren. Er darf ohne Ihre Genehmigung ihr Grundstück nicht betreten. Macht er dies trotzdem, ist dies Hausfriedensbruch und somit eine Straftat. Es gibt zwar das Hammerschlag- und Leiterrecht und es wird in diesem Zusammenhang immer genannt. Dies ist eigentlich nicht anwendbar. Dies erlaubt einem Grundstückbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Es bezieht sich jedoch nicht auf das Schneiden einer Hecke. http://de.wikipedia.org/wiki/Hammers...nd_Leiterrecht Der Nachbar ist schriftlich aufzufordern, mit Fristsetzung, die Hecke von seinem Grundstück aus zu schneiden. Das Betreten des Grundstücks wird ihm mit diesem Schreiben auch verboten. Schneidet er nach Aufforderung nicht, dann kann ein Gärtner bestellt werden. Die Kosten können notfalls gerichtlich eingeklagt werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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