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#1
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Hausverwaltung in eigener Regie
Eigentümer A ist Selbstnutzer einer Wohnung in einem Bauabschnitt mit 3 Häusern mit insgesamt 33 Wohnungen. Im Haus des Eigentümer A befindet sich u.a. ein Partyraum, auf Grund dessen sich Eigentümer A zum Kauf einer Wohnung in diesem Haus entschlossen hat.
Dieser Bauabschnitt wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Zum 01.01.08 fand ein Hausmeisterwechsel statt.Die Hausverwaltung stellte dem neuen Hausmeister den Partyraum zur Verfügung - in diesem befindet sich jetzt sein Büro! Darf die Hausverw. ohne Beschluss einfach diesen Raum zweckentfremden? Dürfen alle Eigentümer dieses Bauabschnitts darüber abstimmen, ob das Büro geduldet wird - schließlich befindet sich besagter Raum ja nur in einem Haus (12 Wohneinheiten)? Wenn nichts zu retten ist, wem steht die Miete des Büros zu, dem gesamten Bauabschnitt oder nur den Eigentümern dieses Hauses? |
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#2
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AW: Hausverwaltung in eigener Regie
WEG § 27, regelt die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.
Hierzu gehört keine Vermietung, wenn er nicht dazu beauftragt worden ist. Es muss eine Nutzungsänderung aller Miteigentümer herbeigeführt werden. Gibt es ein Büro oder Wohnung für den Hausmeister, dann sind die Mieteinnahmen unter den Miteigentümern aufzuteilen. Unter den Miteigentümern kann es eine Regelung geben, die dann in der Teilungserklärung steht, dass diese nur für einen bestimmten Wohnblock zuständig sind. |
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