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  #1  
Alt 06.02.2008, 16:22
tamara-70 tamara-70 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 6
tamara-70 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hausverwaltung in eigener Regie

Eigentümer A ist Selbstnutzer einer Wohnung in einem Bauabschnitt mit 3 Häusern mit insgesamt 33 Wohnungen. Im Haus des Eigentümer A befindet sich u.a. ein Partyraum, auf Grund dessen sich Eigentümer A zum Kauf einer Wohnung in diesem Haus entschlossen hat.
Dieser Bauabschnitt wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Zum 01.01.08 fand ein Hausmeisterwechsel statt.Die Hausverwaltung stellte dem neuen Hausmeister den Partyraum zur Verfügung - in diesem befindet sich jetzt sein Büro!
Darf die Hausverw. ohne Beschluss einfach diesen Raum zweckentfremden?
Dürfen alle Eigentümer dieses Bauabschnitts darüber abstimmen, ob das Büro geduldet wird - schließlich befindet sich besagter Raum ja nur in einem Haus (12 Wohneinheiten)?
Wenn nichts zu retten ist, wem steht die Miete des Büros zu, dem gesamten Bauabschnitt oder nur den Eigentümern dieses Hauses?
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  #2  
Alt 06.02.2008, 18:36
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hausverwaltung in eigener Regie

WEG § 27, regelt die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.
Hierzu gehört keine Vermietung, wenn er nicht dazu beauftragt worden ist.
Es muss eine Nutzungsänderung aller Miteigentümer herbeigeführt werden.
Gibt es ein Büro oder Wohnung für den Hausmeister, dann sind die Mieteinnahmen unter den Miteigentümern aufzuteilen.
Unter den Miteigentümern kann es eine Regelung geben, die dann in der Teilungserklärung steht, dass diese nur für einen bestimmten Wohnblock zuständig sind.
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