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#1
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Hausverkauf zur Kostendeckung?
Hallo, ich bin neu hier und möchte folgenden Fall geklärt haben:
Die Mutter eines Bekannten ist pflegebedürftig und soll in einem Heim untergebracht werden. Sie verfügt über ein größeres Barguthaben und ein Einfamilienhaus Baujahr 1968. Da die Rente die Heimkosten bei Weitem nicht deckt, wird wohl der Differenzbetrag vom vorhandenen Guthaben abgebucht werden. Was passiert, wenn das Guthaben aufgezehrt ist? Kann der Heimträger im Zweifelsfall das Haus verkaufen oder nur eine evtl. Mieteinnahme verlangen? Wie lange muss eine Immobilie z.B. auf den Sohn überschrieben sein, um einen Zugriff zu verhindern? Wie vehält es sich bei Bargeld? Um eine rasche Antwort bin ich sehr dankbar. HELI |
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#2
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AW: Hausverkauf zur Kostendeckung?
Bei echter Schenkung von Geld oder Immobilien/Grundstücken gilt die 10-Jahresrist, wenn diese erreicht ist hat niemand mehr Anspruch darauf.
In Ihrem Fall wird zuerst das Barvermögen verbraucht und dann die Mieteinnahmen. Sollten die montl. Mieteinnahmen nicht kostendeckend sein, kann auch eine Veräusserung verlangt werden wenn die Kinder - sofern welche da sind - den Restbetrag nicht übernehmen. |
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#3
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AW: Hausverkauf zur Kostendeckung?
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