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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hausfriedensbruch
Hallo an alle,
unser Nachbar setzt uns seit sechs Jahren verbal zu. Seit wir hier wohnen, spannert und stänkert er. Unsere letzte Party - einmal im Jahr - meldeten wir ihm, damit er bescheid weiß, daß es lauter wird und er ggf. in ein anderes Schlafzimmer umziehen kann. Wir feierten in den Geburtstag rein. Punkt zwölf war es wegen des Happy Birthday-Gesanges wohl etwas lauter. Den neugierigen Nachbarn zog es ans Fenster. Dort mußter nun leider mitbekommen, daß einer unser Gäste LEIDER sein Wasser nicht mehr halten konnte und gegen seine Hecke (Lebensbaum, 2 m hoch) pink.. Die Gästetoilette war besetzt. Sofort wurde unser Gast vom Nachbarn wirklich belästigt. Dieser, angetrunkten und ertappt hat sich wirklich mehrfach entschuldigt, aber vom Nachbarn war nur zu hören, das reicht mir nicht. Er kam - ich kann gar nicht sagen, ob durch das Loch (da hat er mal einen Lebensbaum rausgenommen) oder über die Zufahrt - auf unser Grundstück und wollte das Geburtstagskind sprechen. Unser Gast und unser Sohn haben den Nachbarn mehrfach gebeten, zu gehen, heute soll er hier nicht stören. Na jedenfalls war er immer weiter vorgedrungen und wollte sich nicht "vertreiben" lassen. Da hat es unserem Gast wohl an Verständnis gefehlt und er hat ihn "wirklich sacht" zurückgeschubst. Ich bin dann dazugekommen und habe ihn gebeten, sofort unser Grundstück zu verlassen. Wir finden, einer hat sich genauso dumm benommen wie der andere. Mehr als entschuldigen konnte unser Gast sich nicht! Und unser Nachbar hat überhaupt nichts auf unserem Grundstück zu suchen. Schon gar nicht, nachdem er angetrunkene Gäste vollpöbelt und dann noch störender weise die ganze Party kippen will. Wir möchten aber unseren Nachbarn nie wieder einen Fuß auf unser Grundstück setzen lassen und am liebsten ein Verbot aussprechen oder auch schriftlich formulieren. Leider muß seine Hecke in Abständen geschnitten werden. Kann ich ihm verbieten, die Hecke persönlich zu schneiden? Seine Frau kann das sicher auch. Wie sieht es aus, wenn ich eine Firma für den fachgerechten Schnitt beauftrage - zu seinen Lasten. Wie muß ich da vorgehen? HILFE, Hilfe. Fällt Euch was ein? Eure Gartenlawi ![]() |
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#2
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AW: Hausfriedensbruch
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#3
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AW: Hausfriedensbruch
Zuerst sollten Sie sich zurückhalten. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe, auch wenn Sie die Party angemeldet haben.
Dann pinkelt man noch auf Nachbars Grundstück. Die Hecke ist sein Eigentum. Da die Hecke hofentlich der Verjährung unterliegt, bleibt diese so wie sie jetzt ist. Zur Pflege kann der Nachbar selbstverständlich, nach vorheriger Anmeldung das Grundstück betreten. Verhindern Sie dies, dann können Sie nicht einfach die Hecke schneiden, Sie müssen dann, zum Glück, den Nachbarn auffordern, den Rückschnitt vorzunehmen, mit angemessener Fristsetzung. Erst wenn diese Zeit fruchtlos blieb, nicht weil Sie den Nachbarn behindern, dies zählt nicht, können Sie einen Gärtner beauftragen. Zu berücksichtigen ist die Vegetationszeit. Geschnitten werden kann ab Herbst bis Frühjahr. Google sagt die genauen Daten! Für das Betreten des Grundstücks können Sie das Hausrecht ausüben. Jedoch nicht für das Hammerschlag- und Leiterrecht, also das Schneiden der Hecke. Dies war es! Unser Nachbar hatte sich auch beschwert, wir haben 2 Tage im Jahr eine größere Feier. Bis wir uns mit dem Nachbar unterhalten hatten, warum er sich bei 2 Feiern beschwert. Es kam heraus, jeder um sein Grundstück feiert mindestens 2 mal. Und wenn man alle berücksichtigt sind es 20 Feiern. Nun rechnen Sie nach, wieviel Wochenenden ein Sommer hat! Geändert von Wahrsager (17.07.2006 um 10:51 Uhr). |
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#4
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AW: Hausfriedensbruch
Soweit ich informiert bin, gilt das Hammerschlag- und Leiterrecht nur für Reparaturen und Instandhaltung an Gebäuden und Mauerwerk, nicht bei Heckenschnitt. Die Hecke muss so gepflanzt sein, dass sie vom eigenen Grundstück aus gepflegt werden kann. Das ist aber im Nachbarschaftrecht des betreffenden Bundeslandes geregelt.
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#5
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AW: Hausfriedensbruch
Wenn diese nun nicht den Abstand hat, und die Verjährung tritt ein, dann muss der Nachbar die Möglichkeit haben diese zu schneiden.
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#6
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AW: Hausfriedensbruch
Muss mich revidieren, habe Hecke mit Zaun verwechselt. Sorry.
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