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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 16.12.2006, 05:11
sirius sirius ist offline
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Registriert seit: 16.12.2006
Beiträge: 5
sirius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...:(

Ich habe meine Doppelgarage Hälfte seit 1994 gemietet. Sie hatte Regale an der Wand. Ich habe die Regale natürlich verwendet und habe über die 12 Jahre viele verschiedene Dinge in meine Garage gestellt. Die Verwaltung von den Büros meines Hauseigentümers rief mich an und forderte mich auf, die Garage von allem zu leeren! Einschließlich der Regale. Nur mein Auto ist in der Garage zukünftig erlaubt. Ich erklärte, dass ich die Garage mit den schon an der Wand gehangenen Regalen mietete, und ich habe die Regale natürlich verwendet. Ich speichere alle Arten auf Dingen, die Sie normalerweise in einer Garage finden, Fahrräder, alten Stühle, Werkzeuge und Automobilteile usw. ..
sie sagte mir, dass ich meine Garage verlassen müssen, wenn ich nicht entsprach sie haben mich bis zum Januar zeit gegeben um zu entsprechen, und es ist jetzt Weihnachten. Ich kann in der kurzen Zeit nichts tun, wir sind in Urlaub.

Ich halte mich immer zu meiner Seite der Garage und nie auf der anderen Seite. Der neue Mieter die andere Hälfte hat geklagt und gewollt, dass meine Sachen entfernt sind, obwohl sie nicht im Weg sind und alle auf meiner Seite der Garage sind. Er kann ohne jede Schwierigkeit herein und heraus fahren

Die Garage ist neben-unter meinem vorherigen Wohnung, dort wohnen seit 13 Jahre mein ex-Frau und meinen zwei Kindern. Ich mietete die Garage etwa sechs Monate, nachdem wir ins Wohnung zusammen zogen. Die Garage hat ein separater Mietvertrag, aber wurde an uns vermietet, wie wir dort wohnten. Meine Kinder und ex-Frau verwenden die Garage für das Lagern von Fahrrädern, etc...und ich Parke immer noch das Auto dort einmal in der Woche. Es ist nichts, das ins Garage Mietvertrag geschrieben ist, das das Speichern von anderen Sachen verbietet. Ich habe die Garage nur privat verwendet, nix gewerblich.

Das Hausverwalter und der Hausmeister hat für mehrere Jahre gewusst, ich Dinge in meiner Garage halte, aber er hatte nie irgendetwas dagegen. Er hat meine Garagentür dreimal in den 12 Jahren repariert und hat das Innere gesehen. Wir hatten zuvor nie Probleme. Der vorherige Mieter von der anderen Garagenhälfte hatte nie Probleme.
Die Hausverwalter vermieteten die andere Garagenhälfte sogar für ein Jahr an eine Baufirma, und er lagerte seine Baumaschinen und manchmal Bau-Schrott dort. Es war immer eine Menge Staub in der Garage.

Ich will die Garage nicht verlassen, und ich will fortfahren, sie zu verwenden, wie ich es getan habe, für die letzten 12 Jahre
Bitte helfen Sie mit einigen guten Tipps oder zeigen Sie mir den Weg …bitte
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  #2  
Alt 16.12.2006, 11:49
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...:(

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  #3  
Alt 17.12.2006, 09:39
sirius sirius ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2006
Beiträge: 5
sirius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...:(

OK!! Danke fürs Hinweis, Ich will die Wörter ändern aber finde Keine Editiere Möglichkeiten Oben!!
Ich habe einige positive Tipps von anderen gehabt:
Zitat:
Ich denke, dass "A" seine Garage nach seinen Belieben nutzen kann. Der neue Mieter der Nachbargarage hat wohl einen besonderen Ordnungssinn und stört sich vermutlich an "A" seinen zusätzlichen abgestellten Dingen? Oder er ärgert sich, weil er keine Regale hat?
Ich denke, dass im nachhinein ein Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. Wenn in dem Mietvertrag für die Garage nicht drinsteht, dass "A" ausschließlich sein Auto darin abstellen darfst, dann darfst "A" die Garage weiterhin so nutzen wie bisher.

An seiner Stelle würde ich ein Schreiben aufsetzen in dem "A" darauf hinweist, dass "A" die Garage ohne irgendwelche Einschränkungen vermietet wurde und "A" auch weiterhin daran festhalten wirst und dass das Anliegen wohl eine einseitige Vertragsänderung darstellt, die "A" nicht akzeptieren wirst.

Das wäre ja ungefähr so, als ob "A" eine Wohnung mietest und der Vermieter vorschreibt, dass "A" seinen PC aber nicht ins Wohnzimmer stellen darfst, sondern nur ins Badezimmer.
hier ist eine Link zu einem ähnlichen Fall:
Zitat:
Mietet der Mieter ungefähr gleichzeitig mit der Wohnung einen KfZ-Stellplatz, so kann er den Stellplatz nicht gesondert kündigen.

In einem solchen Fall liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Beide Verträge hängen so eng zusammen, dass eine Teilkündigung ausgeschlossen ist. Auch ein später dazugemieteter Stellplatz ist nicht kündbar, wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet war, diesen anzumieten. http://www.ratgeberrecht.de/urteile/...z/rl03024.html

Geändert von sirius (17.12.2006 um 09:45 Uhr).
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  #4  
Alt 17.12.2006, 17:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...:(

Da hat A schlechte Karten. Eine Garage unterliegt keinen Kündigungsschutz, am nächsten letzten des Monats ist dann eben Schluss!
Wer ist denn Mieter der Wohnung? Die Garage hängt nicht an der Wohnung!

Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Mehr nicht, Winterreifen bzw Sommerreifen können gelagert werden.
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  #5  
Alt 19.12.2006, 10:39
Bomba Bomba ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 8
Bomba befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere...:(

das hat auch etwas mit feuerpolizeilichen vorschriften zu tun. kenn ich aus eigener erfahrung. in der garage gelagert darf halt nur in 'angemessenem rahmen' was mit kfz/fahrrahr/motorrad zu tun hat.
auch wenn's lange jahre gut ging - so sorgt die anzeige des anderen mieters dafür, dass die eingelagerten sachen weggeräumt werden müssen. und nichtbeachten hat somit wohl auch eine gerechtfertigte kündigung zur folge.
so ist es leider!

gruß
bomba
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